Wien (OTS) – Die Familie Tilly hat ihre Klage gegen die Kärntner
Grünen im
Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet Walterskirchen zurückgezogen
und damit die Konsequenz aus dem bisherigen Verfahrensverlauf
gezogen. Das Landesgericht Klagenfurt hat den entsprechenden
Beschluss bereits gefasst und das Verfahren für beendet erklärt. Die
Familie Tilly muss Verfahrenskosten von rund Ꞓ 8.500,00 ersetzen. Für
die Kärntner Grünen ist damit ein Rechtsstreit zu Ende gegangen, in
dem sie sich sowohl vor dem Oberlandesgericht Graz als auch vor dem
Obersten Gerichtshof durchgesetzt hatten: Das OLG hatte die
einstweilige Verfügung gegen die Grünen vollständig aufgehoben, der
OGH wies anschließend den außerordentlichen Revisionsrekurs der
Gegenseite zurück. „Das ist ein großer Erfolg für uns, für die
politische Meinungsfreiheit und für alle, die sich für Transparenz
und den Schutz unserer Natur einsetzen. Wir haben uns nicht
einschüchtern lassen und gezeigt, dass man auch gegenüber
wirtschaftlich mächtigen Interessen standhaft bleiben kann“, freut
sich die Landessprecherin der Grünen Kärnten, Olga Voglauer. Der
Verfahrensausgang unterstreiche, dass öffentliche Diskussionen über
Natur-, Umwelt- und Raumordnungspolitik von besonderem öffentlichem
Interesse sind und ihren festen Platz im demokratischen Diskurs haben
müssen.
„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiges Signal für die
politische Meinungsfreiheit. Gerade bei Fragen von erheblichem
öffentlichem Interesse muss eine offene und auch zugespitzte
politische Auseinandersetzung möglich sein. Nachdem bereits die
einstweilige Verfügung vollständig aufgehoben worden war und auch der
Revisionsrekurs der Gegenseite erfolglos blieb, ist das Verfahren mit
der Klagsrückziehung nun endgültig beendet“, erklärt Rechtsanwalt
Matthias Heltschl von der Medienrechtskanzlei Windhager.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Gemeindevolksbegehren,
mit dem die Grünen die Bevölkerung in die seit mehr als 20 Jahren
umstrittene Causa Walterskirchen einbinden wollen. Im Mittelpunkt
steht die Frage, ob eine Villa mitten im Naturschutzgebiet
nachträglich genehmigt werden soll. Die Familie Tilly war gerichtlich
gegen Aussagen der Grünen im Zusammenhang mit der Initiative
vorgegangen. „Uns ging es von Anfang an darum, die Bevölkerung
einzubeziehen und eine öffentliche Diskussion über die Zukunft dieses
besonderen Naturraums zu ermöglichen. Dass wir dafür mit einer Klage
konfrontiert wurden, hat uns nicht von unserem Weg abgebracht.
Demokratie braucht kritische Stimmen, und die dürfen nicht durch die
Angst vor kostspieligen Verfahren zum Schweigen gebracht werden“,
betont Voglauer.
Mit dem Ende des Gerichtsverfahrens ist die eigentliche
Auseinandersetzung um Walterskirchen noch nicht abgeschlossen. Ob die
Villa nachträglich genehmigt werden kann, ist weiterhin offen. Für
Voglauer steht fest: „Walterskirchen ist eines der wertvollsten
Naturjuwele Kärntens. Über den Umgang mit einem derart sensiblen
Gebiet darf nicht allein unter dem Blickwinkel privater Interessen
entschieden werden. Der juristische Erfolg ist wichtig, aber er
bedeutet noch lange nicht, dass Walterskirchen gerettet ist.“ Die
Grünen wollen deshalb ihr Gemeindevolksbegehren weiter vorantreiben
und Unterschriften sammeln. Zugleich fordern sie die zuständigen
Behörden und den Krumpendorfer Bürgermeister auf, für Klarheit in der
Causa zu sorgen. „Wir werden die Entwicklungen weiterhin kritisch
begleiten und uns gegen eine Aufweichung des Naturschutzes einsetzen.
Der Schutz unserer Natur braucht eine starke öffentliche Stimme“, so
Voglauer.