Haarentfernung

Vergaberadar 2030: Rechtssicher, aber zu langsam – Branche fordert einfachere und schnellere Verfahren

Wien (OTS) – Die öffentliche Beschaffung steht unter Druck wie selten
zuvor: Der
Entwurf zum Public Procurement Act der EU ist in aller Munde, die
BVergG-Novelle 2026 wurde erst im Frühjahr beschlossen, die Budgets
sind knapp und gleichzeitig soll Beschaffung strategischer werden –
und das in einem Rechtsgebiet, das immer komplexer wird.

Die Zukunftsstudie „Vergaberadar 2030“, initiiert von Österreichs
größter Vergaberechtskanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte in
Kooperation mit Business Circle und durchgeführt vom
Marktforschungsinstitut TQS, liefert ein aktuelles Stimmungsbild der
Branche. Zwischen Juni und September 2026 wurden insgesamt 211
Personen mit hoher Vergaberechtsexpertise befragt: öffentliche
Auftraggeber:innen sowie Vertreter:innen von Kanzleien, Wissenschaft,
Legislative und Medien.

Zwtl.: Sicher, aber langsam: Wo das Vergaberecht heute steht

Die Bilanz fällt zweigeteilt aus. Auf einer Skala von 1 bis 7
erreichen Transparenz (5,27) und Rechtssicherheit (5,04) gute Werte.
Das Schlusslicht ist die Geschwindigkeit mit 2,93 – nur 3 Prozent der
Befragten sehen dieses Ziel als stark erfüllt, 46 Prozent hingegen
kaum oder gar nicht. Auch Innovation (3,24), Praktikabilität (3,34)
und Krisenfähigkeit (3,40) liegen klar unterhalb der Skalenmitte.
Auftraggeber:innen und Kanzleien, Wissenschaft, Legislative und
Medien urteilen dabei bemerkenswert einheitlich.

Entsprechend klar ist der Wunsch an die Zukunft: Beim
dringendsten Reformbedarf bis 2030 nennen 57 Prozent an erster Stelle
die Vereinfachung, gefolgt von der Beschleunigung der Verfahren. Als
größte Hürden für gute Lösungen werden Bürokratie, Formalismus und
hoher Aufwand genannt. Intern bremsen vor allem die
Leistungsbeschreibung, interne Abstimmungen und die Abstimmung von
Unterlagen.

Zwtl.: Zwischen Pragmatismus und Absicherung: Spielräume bleiben
ungenutzt

Ein weiteres Ergebnis: Die Gestaltungsspielräume, die das
Vergaberecht bietet, werden in der Praxis eher verhalten genutzt. Auf
einer Skala von 0 bis 100 liegt die tatsächliche Nutzung bei
durchschnittlich 58,55. Nur rund ein Fünftel der Befragten schöpft
die Möglichkeiten (nahezu) vollständig aus. Die Praxis beschreiben 40
Prozent als „lieber pragmatisch und wirksam“, 34 Prozent als „lieber
formal korrekt als innovativ“ und 22 Prozent sogar als „lieber
langsam und unangreifbar“. Nur 4 Prozent sagen: „Lieber
experimentieren als blockieren.“

Die Gründe liegen im Umfeld der Entscheidungen: Am stärksten
werden diese von Kontrolldruck, etwa durch den Rechnungshof (4,77 von
7), sowie von internen Freigabestrukturen (4,65) beeinflusst. Auch
die Angst vor Nachprüfungsverfahren (4,39) spielt eine Rolle. Das
spiegelt sich auch bei den genutzten Instrumenten wider: Open-House-
Systeme, Innovationspartnerschaften und dynamische
Beschaffungssysteme werden von mehr als 80 Prozent der
Auftraggeber:innen selten oder gar nicht genutzt. Meist, weil
Vorteile nicht erkennbar sind oder Erfahrung und Zeit fehlen, um die
Instrumente anzuwenden.

„Viele Vergabeverfahren könnten bereits jetzt deutlich
innovativer durchgeführt werden. Kontrolldruck und die Sorge vor
einer Nachprüfung führen aber dazu, dass Auftraggeber:innen im
Zweifel die sichere Variante wählen – selbst, wenn ein anderer Weg
bessere Ergebnisse liefern würde“, so Gregor Stickler, Partner bei
Schramm Öhler Rechtsanwälte.

Das Wunschbild ist dennoch klar: mehr Ermessensspielraum (70,71
auf einer Skala von 0 bis 100 in Richtung „mehr Ermessen“ statt
„strenger Formalisierung“) und eine stärkere Ausrichtung auf Qualität
und Wirkung (64,57) statt auf den reinen Preis.

Zwtl.: Krisenfest? Versorgungssicherheit rückt in den Fokus

Besonderen Handlungsbedarf sehen die Befragten bei der
Krisenfestigkeit: Auf Cyberangriffe (2,75 von 7) und Lieferengpässe (
2,80) sehen sie das System am schlechtesten vorbereitet. Aber auch
bei Energiekrisen, Pandemien sowie Verteidigungs- und
Sicherheitskrisen liegen die Werte unterhalb der Skalenmitte.

Gleichzeitig soll das Vergaberecht künftig mehr strategische
Ziele unterstützen: Versorgungssicherheit (5,65) und regionale
Wertschöpfung (5,33) erhalten die höchsten Werte, gefolgt von
europäischer Souveränität sowie Klima- und Nachhaltigkeitszielen.
Ein:e Studienteilnehmer:in bringt das Zielbild auf den Punkt: Das
Vergabesystem solle 2030 „die Auswahl der besten Versorgungslösung –
nicht bloß des formal besten Angebots“ ermöglichen.

Zwtl.: KI: Unterstützen ja, entscheiden nein

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Vergabebranche als
Zukunftsthema Nummer eins: Als wichtigste Fertigkeit bis 2030 landet
die KI-Kompetenz noch vor der strategischen Beschaffung und bereits
31 Prozent nutzen KI regelmäßig, um sich über Entwicklungen im
Vergaberecht zu informieren. Großes Potenzial sehen die Befragten bei
unterstützenden Tätigkeiten: In den Bereichen Marktrecherche und
Reporting halten jeweils 72 Prozent den Einsatz von KI für sinnvoll
oder sehr sinnvoll, dahinter folgen Vertragsanalyse und
Vergabedokumentation.

Klare Grenzen gibt es dort, wo Entscheidungen unmittelbare Folgen
für Bieter:innen haben: 84 Prozent lehnen einen automatisierten
Ausschluss von Bieter:innen ab, 76 Prozent eine automatisierte
Zuschlagsentscheidung. Hinzu kommt Unsicherheit bei den Spielregeln:
80 Prozent der befragten Kanzleien, Wissenschafts-, Legislativ- und
Medienvertreter:innen bewerten die Rechtslage zu KI als unklar. Wenn
Auftraggeber:innen bei innovativen KI-Systemen zur Standardlösung
greifen, liegt das aus ihrer Sicht vor allem an fehlenden Kompetenzen
(33 Prozent), Sicherheitsdenken (27 Prozent) und Rechtsunsicherheit (
24 Prozent).

Christian Gruber, Partner bei Schramm Öhler Rechtsanwälte: „Der
Einsatz von KI kann Vergabeteams spürbar entlasten, aber
Entscheidungen über Ausschluss und Zuschlag gehören in menschliche
Hände. Was in der öffentlichen Beschaffung fehlt, sind klare
rechtliche Leitplanken und das Know-how, die bereits bestehenden
Gesetze in der Praxis anzuwenden.“

Zwtl.: Dialog als Basis

Das Fazit der Studie: Das Zielbild für 2030 verbindet
Rechtssicherheit und Transparenz mit deutlich mehr Effizienz, Tempo
und Pragmatismus. Der persönliche Austausch bleibt dabei für 70
Prozent der Befragten die wichtigste Informationsquelle. Ein Hinweis
darauf, wie sehr die Branche vom Dialog zwischen Praxis, Beratung,
Wissenschaft und Gesetzgebung geprägt ist.

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Zwtl.: Über die Studie:

Der „Vergaberadar 2030“ wurde von Schramm Öhler Rechtsanwälte in
Kooperation mit Business Circle initiiert und von TQS Research &
Consulting durchgeführt. Von 23. Juni bis 30. September 2026 brachten
211 Expert:innen (160 Auftraggeber:innen, 51 Vertreter:innen von
Kanzleien, Wissenschaft, Legislative und Medien) via Online-Interview
ihre Expertise ein. Schwankungsbreite: ± 7 Prozentpunkte

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Zwtl.: Über Schramm Öhler Rechtsanwälte:

Seit 30 Jahren navigiert Schramm Öhler Rechtsanwälte seine
Mandant:innen sicher durch komplexe Vergabeverfahren. Als Kanzlei der
ersten Stunde hat Schramm Öhler das Vergaberecht nach dem EU-Beitritt
Österreichs ab 1996 aktiv mitgeprägt. Die Sozietät berät fast
ausschließlich öffentliche Auftraggeber:innen und gestaltet das
Beschaffungswesen durch Großprojekte, Expertengremien,
Fachpublikationen und die Leitung des Jahresforums für Vergaberecht
umfassend mit. Mit rund 110 Mitarbeiter:innen – davon etwa 50
Jurist:innen – an fünf Standorten stellt Schramm Öhler das größte auf
Vergaberecht spezialisierte Team in Österreich.