Wien (OTS) – Ein Sozialversicherungsträger (PVA) schickt eine
Versicherte zu einem
anderen Sozialversicherungsträger (AUVA) zur Einschulung auf eine
neue Prothese. Ergebnis der AUVA: Diese Prothese ist optimal für sie,
sie kann auch gut damit umgehen. Aber bewilligt wird ihr diese
Prothese dann von der PVA nicht. Mit so einem Fall war die
Volksanwalt nun konfrontiert – und nicht zum ersten Mal. „Zynisch“
findet das Volksanwalt Bernhard Achitz und wünscht sich „eine echte
Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, wo die versicherten
Menschen das Sagen haben, damit deren Bedürfnisse Vorrang vor
Spardruck bekommen.“
Gabriele S. hatte einen schweren Verkehrsunfall, danach musste
ihr das rechte Bein abgenommen werden. Auf eine gute Prothese ist sie
angewiesen, denn die Pharmazeutin arbeitet in einer Apotheke in einem
Altbau, mit verwinkelten Gängen und einer Wendeltreppe. Tausende
Schritte geht sie dafür jeden Tag.
S. darf Prothese ausgiebig testen, bekommt sie dann aber nicht
bewilligt
Schon im Jahr 2020 hat sie dafür bei der PVA eine gute Prothese
beantragt. Die PVA schickte sie mehrere Tage lang in eine Einrichtung
der AUVA, wo sie auf eine Top-Prothese eingeschult wurde und diese
ausgiebig testen konnte. Empfehlung der AUVA: „Beim Gehen von engen
Radien, beim Treppensteigen sowie auch beim Aufwärts- und
Abwärtsgehen“ ermöglichte die getestete Prothese „einen sicheren und
auch schonenderen Gang. Der gleichmäßigere Bewegungsablauf bewirkt
eine Entlastung der Wirbelsäule. Die Patientin zeigte, dass sie die
Vorteile des höherwertig mikroprozessorgesteuerten Kniegelenk (…)
speziell in ihrem persönlichen Arbeitsprozess zur Gänze ausnützen
kann.“
„Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Orthopädietechniker*innen…
alle haben einstimmig gesagt, dass ich für diese Prothese geeignet
bin“, sagte Gabriele S. in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 7.
November.
PVA ignoriert Empfehlung von Fachleuten und spricht von
„Überversorgung“
Kurz gesagt: Die Prothese ist perfekt, und Gabriele S. braucht
sie für ihre Arbeit. Die PVA hat das aber ignoriert und ihr diese
Prothese nicht bewilligt. Nun hat sie es erneut versucht und das
Nachfolgemodell der damals beantragten Prothese beantragt. Die PVA
ignorierte den Antrag erneut – ohne inhaltliche Begründung. Nur
„chefärztliche Entscheidung“ steht im Schreiben der PVA. S. wandte
sich an die Volksanwaltschaft, die sich wiederum an die PVA gewandt
hat. Doch auch jetzt kam von Generaldirektor Wilfried Pinggera eine
Abfuhr: Die gewünschte Prothese wäre eine „Überversorgung“.
Achitz: Für wen werden solche Prothesen dann überhaupt
entwickelt?
Für Volksanwalt Achitz ist die Ablehnung völlig unverständlich:
„Aufgabe der PVA ist es, Frau S. bei der Ausübung der beruflichen
Aktivitäten zu unterstützen und ihren dauerhaften Verbleib in der
Beschäftigung zu sichern. Während eines Nachtdiensts muss sie ständig
eine Wendeltreppe rauf- und runtergehen. Sie braucht diese Prothese,
um sicherer zu gehen, weniger Schmerzen zu haben und ihre Wirbelsäule
zu entlasten. Hier von Überversorgung zu sprechen, ist fast zynisch.
Wenn Frau S. diese Prothese nicht bekommt – für wen soll sie dann
überhaupt konstruiert worden sein?“