Haarentfernung

Städtebund zum Equal Pay Day: Lohntransparenz ist das Gebot der Stunde

Wien (OTS) – Der Equal Pay Day markiert jenen Tag im Jahr, ab dem
Frauen
theoretisch gratis arbeiten würden. Dieser Tag fällt heuer auf den 5.
November. Das heißt, Frauen arbeiten 308 Tage bezahlt und 57 Tage
unbezahlt. Frauen verdienen 2026 durchschnittlich 57.446 Euro brutto,
Männer 67.988 Euro (verglichen werden Vollzeit beschäftigte Frauen
und Männer).

Im Jahresvergleich zwischen 2026 und 2025 hat sich der Equal Pay
Day um drei Tage nach hinten verschoben (2025: 2. November); in den
vergangenen elf Jahren insgesamt um dreieinhalb Wochen. 2015 fiel der
Equal Pay Day auf den 11. Oktober; um den Gender Pay Gap zu
schließen, das heißt den Equal Pay Day auf Jahresende zu verschieben,
fehlen noch gut acht Wochen.

Zwtl.: Hanel-Torsch: „Lohnunterschiede beseitigen“; Städtebund-Weninger:
„Kinder haben zwei Elternteile“

Städtebund-Frauenausschuss-Vorsitzende und Wiens Frauenstadträtin
Elke Hanel-Torsch: „Der Equal Pay Day erinnert uns jedes Jahr daran,
dass es in der Arbeitswelt immer noch einen gravierenden
Einkommensunterschied zwischen Frau und Mann gibt. Es kann nicht
sein, dass Frauen 2026 für ihre Arbeit weniger Lohn bekommen als
Männer. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Geschlecht, Familienstand
oder Betreuungspflichten dürfen nicht darüber entscheiden, wieviel
Gehalt eine Frau oder ein Mann bekommen. Frauen arbeiten
überdurchschnittlich häufig in gesellschaftlich unverzichtbaren
Berufen – aber in schlechter bezahlten Branchen -, arbeiten oft in
Teilzeit, verrichten den Großteil der unbezahlten Care Arbeit und
reduzieren wegen Betreuungspflichten oft ihre Erwerbsarbeit. Frauen
brauchen daher die entsprechenden Rahmenbedingungen, damit sie ein
freies, selbstbestimmtes Leben führen können.“ Ein höherer, gleicher
Lohn würde laut Hanel-Torsch auch bedeuten, dass Frauen vor
Altersarmut geschützt sind. Denn die langfristigen Folgen sind
erheblich: Laut Statistik Austria lagen die durchschnittlichen
Alterspensionen von Frauen um 40,3 Prozent unter jenen der Männer.

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Das Aufbrechen von
Stereotypen ist auch für Kinder und Jugendliche wichtig; das hat für
die nächste Generation eine Vorbildfunktion und steht für mehr
Gerechtigkeit zwischen Frau und Mann. Das Aufbrechen muss allerdings
schon früh beginnen, Kinder sollen sehen, dass sich ihre Väter an
unbezahlter Arbeit nicht nur lapidar beteiligen, sondern wirklich in
Karenz gehen und auch die jahrelange Teilzeit aufgrund von
Betreuungspflichten nicht nur der Partnerin überlassen.“

Ein entscheidender Hebel für mehr Entgeltgerechtigkeit ist für
Hanel-Torsch und Weninger Transparenz. Die EU-
Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter
anderem zu transparenten Angaben über Einstiegsentgelte, zu
geschlechtsneutralen Entgeltkriterien und zu Auskunftsrechten.
Österreich hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen.
Eine vollständige Umsetzung steht bislang aus.

Das bedeutet jedoch nicht, dass öffentliche Arbeitgeber:innen bis
dahin untätig bleiben können. Einzelne hinreichend klare und
unbedingte Richtlinienbestimmungen können nach Ablauf der
Umsetzungsfrist gegenüber staatlichen Arbeitgeber:innen – darunter
Städten und Gemeinden – unmittelbar geltend gemacht werden. Welche
konkreten Rechte und Pflichten schon jetzt greifen, ist jeweils
anhand der betreffenden Bestimmung zu prüfen. Für private
Arbeitgeber:innen besteht eine solche unmittelbare Wirkung der
Richtlinie grundsätzlich nicht. Unabhängig davon gilt der Grundsatz
des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit nach
Artikel 157 AEUV.

Mehrere Bundesländer haben für den öffentlichen Dienst bereits
gesetzliche Schritte gesetzt: Wien veröffentlicht bereits seit vielen
Jahren Berichte zur Einkommenstransparenz. Oberösterreich hat 2026
sein Gleichbehandlungsrecht um Entgelttransparenzregelungen ergänzt.
Niederösterreich sieht unter anderem die Angabe des monatlichen
Mindestentgelts bei Stellenausschreibungen vor und untersagt Fragen
nach früheren Entgelten. Die Steiermark hat geschlechtsspezifische
Einkommensberichte für Gemeinden ab 100 Bediensteten vorgesehen.

Hanel-Torsch betont: „Lohntransparenz schafft die
Voraussetzungen, um ungerechtfertigte Unterschiede aufzudecken.
Entscheidend ist, dass nicht nur gleiche, sondern auch gleichwertige
Arbeit fair bezahlt wird. Gerade Städte und Gemeinden können hier als
Arbeitgeber:innen vorangehen.“

Weninger ergänzt: „Der öffentliche Dienst muss bei transparenten
und nachvollziehbaren Entgeltsystemen Vorbild sein. Digitale
Personalverwaltung kann dabei helfen, Unterschiede systematisch zu
erkennen und zu beseitigen.“ Der Österreichische Städtebund hat seine
Mitgliedsgemeinden bereits mit einem Rechtsgutachten über den
Handlungsbedarf infolge der versäumten Umsetzungsfrist der
Entgelttransparenzrichtlinie informiert.

Zwtl.: Regionale Einkommensunterschieden bleiben beträchtlich

Die Unterschiede der Einkommen von Frauen und Männern sind auch
zwischen den Bundesländern deutlich: In Wien fällt der Equal Pay Day
auf den 23. November. Damit fällt der Unterschied hier am geringsten
aus. Der durchschnittliche Einkommensanteil ganzjährig
vollzeitbeschäftigter Frauen beträgt 10,6 Prozent, Damit verrichten
Frauen „nur“ 39 unbezahlte Tage. Im Burgenland fällt der Equal Pay
Day mit 55 unbezahlten Tagen auf den 7. November. Aus Frauensicht am
ungünstigsten ist die Situation in Vorarlberg (13. Oktober, 80
unbezahlte Tage) und Oberösterreich (23. Oktober, 70 unbezahlte Tage)
. In der Mitte liegen Tirol (26. Oktober, Einkommensnachteil -18,1
Prozent), Salzburg am 29. Oktober mit einem Einkommensnachteil von –
17,3 Prozent und Steiermark mit -17,0 Einkommensnachteil am 30.
Oktober. Nah beieinander liegen Kärnten (3. November) und
Niederösterreich (4. November): In Niederösterreich bekommen
ganzjährig Vollzeit beschäftigte Frauen jährlich um 11.124 Euro
brutto weniger Einkommen als Männer; in Kärnten um 10.685 Euro
brutto.

Quelle: Lohnsteuerstatistik 2024 (Stand Dezember 2025), Statistik
Austria, Berechnung AK OÖ

Tabelle 1: Der Equal Pay Day 2025 aufgeschlüsselt nach
Bundesländern und ihren Landeshauptstädten, gereiht nach der Wertung
der Bundesländer

Wenn Landeshauptstädte und das jeweilige Bundesland miteinander
verglichen werden, liegt die jeweilige Landeshauptstadt (weit)
besser. Beste Landeshauptstadt ist mit dem 23. November Innsbruck,
dicht gefolgt von Klagenfurt (22. November). Der landesweite Equal
Pay Day liegt in Tirol am 26. Oktober beziehungsweise in Kärnten am
3. November. In Wien fällt der Equal Pay Day auf den 23. November,
wobei hier die Werte auch stark auseinander liegen. In Wien-
Brigittenau ist der Equal Pay Day am 18. Dezember; in Wien-Innere
Stadt fällt er auf den 22. August.

– Vorarlberg: 13. Oktober, Einkommensnachteil: -14.980 Euro
Bregenz: 9. Oktober, Einkommensnachteil: -16.104 Euro

– Oberösterreich: 23. Oktober, Einkommensnachteil: -12.900 Euro
Linz: 10. November, Einkommensnachteil: -9.415 Euro

– Tirol: 26. Oktober, Einkommensnachteil: -11.819 Euro
Innsbruck: 23. November, Einkommensnachteil: -6.880 Euro

– Salzburg: 29. Oktober, Einkommensnachteil: -11.554 Euro
Stadt Salzburg: 12. November, Einkommensnachteil: -9.248 Euro

– Steiermark: 30. Oktober, Einkommensnachteil: -11.349 Euro
Graz: 13. November, Einkommensnachteil: -9.376 Euro

– Kärnten: 3. November, Einkommensnachteil -10.685 Euro
Klagenfurt: 22. November, Einkommensnachteil: -7.388 Euro

– Niederösterreich: 4. November, Einkommensnachteil: -11.124 Euro
St. Pölten: 17. November, Einkommensnachteil: -7.910 Euro

– Österreich: 5. November, Einkommensnachteil: -10.542 Euro

– Burgenland: 7. November, Einkommensnachteil: -10.273 Euro
Eisenstadt: 29. Oktober, Einkommensnachteil: -13.268 Euro

– Wien: 23. November, Einkommensnachteil: -7.339 Euro

Wien-Innere Stadt: 22. August, Einkommensnachteil: -50.471 Euro

Wien-Brigittenau: 18. Dezember, Einkommensnachteil: -2.197 Euro

Details zum Equal Pay Day

Basis des Equal Pay Days bilden jedes Jahr Daten der Statistik
Austria (Lohnsteuerstatistik 2024 (Stand Dezember 2025)) anhand derer
die Arbeiterkammer Oberösterreich den jeweiligen Equal Pay Day
errechnet

Zwtl.: Über den Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes

Der Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes, in dem
kommunale Entscheidungsträgerinnen und städtische Frauenbeauftragte
vertreten sind, trägt mit seinem regelmäßigen Austausch und
gemeinsamen Aktionen wesentlich zur Stärkung der Frauen- und
Gleichstellungsarbeit vor Ort bei.

Zwtl.: Über den Österreichischen Städtebund

Der Österreichische Städtebund ist die in der Verfassung
verankerte Interessenvertretung und eine starke Stimme für Städte und
größere Gemeinden in Österreich. Aktuell sind es 266
Mitgliedsgemeinden. Zwei Drittel der Bevölkerung und 71 Prozent der
Arbeitsplätze befinden sich in Städten und Stadtregionen. Mehr
Informationen unter www.staedtebund.gv.at (Schluss)