Haarentfernung

WKÖ-Erfolg: Betriebe besser gegen Abmahn-Missbrauch geschützt

Wien (OTS) – Ab sofort sind Österreichs Unternehmen besser vor einer
Masche
geschützt, die viele Betriebe bereits sehr teuer gekommen ist: das
Geschäft mit Massenabmahnungen. Dabei erhalten Unternehmen ein
Schreiben, das ihnen einen mutmaßlichen Rechtsverstoß vorwirft –
beispielsweise gegen das Urheberrecht oder den Datenschutz. Diese oft
massenhaft verschickten Abmahnungen enthalten hohe Geldforderungen,
etwa für Nutzungsgebühren oder angeblich entstandene Anwaltskosten.

Damit soll jetzt Schluss sein. Seit 27. September 2026 gibt es
auf Initiative der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) eine neue
gesetzliche Regelung gegen den Missbrauch solcher Abmahnungen. „Es
darf nicht sein, dass Betriebe mit fragwürdigen Geldforderungen unter
Druck gesetzt werden. Wer Abmahnungen missbraucht, um damit Geld zu
verdienen, muss ab sofort mit klaren Konsequenzen rechnen“, betont
WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger.

Was hat sich geändert?

Die neue Bestimmung „Rechtsmissbräuchliche Abmahnung“ (§ 7a) im
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet eine erweiterte
rechtliche Handhabe. Wer Abmahnungen missbräuchlich verschickt, kann
künftig keine Abmahnkosten geltend machen. Damit fällt ein
wesentlicher finanzieller Anreiz weg. Betroffene können unter
bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Zudem können
Wirtschaftskammer und bestimmte weitere Institutionen gerichtlich
verlangen, dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen unterbleiben.

Lehre aus Abmahnwellen wie „Google Fonts“

Wie schnell Betriebe ins Visier geraten können, zeigen jüngst
bekannt gewordene Fälle von Massenabmahnungen wegen mutmaßlicher
Datenschutzverstöße oder Urheberrechts-verletzungen. Mehrere frühere
Abmahnwellen wie jene rund um die Schadenersatzansprüche wegen der
Verwendung von „Google Fonts“ auf Webseiten haben gezeigt, welche
enormen Belastungen solche Forderungsschreiben für Betriebe
verursachen können.

Die Wirtschaftskammer setzt sich in solchen Fällen für betroffene
Betriebe gemeinsam mit dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
ein. Die neue gesetzliche Regelung gibt Betrieben eine weitere
rechtliche Handhabe, um Abmahnmissbrauch die Stirn zu bieten.

„Berechtigte Ansprüche können weiterhin geltend gemacht werden.
Wo Abmahnungen jedoch dazu dienen, Einnahmen zu generieren, braucht
es klare Grenzen. Dafür haben wir gekämpft. Nun ist es gelungen,
klare rote Linien zu definieren, damit die Betriebe besser gegen
solchen Missbrauch geschützt sind“, betont Danninger. (PWK579/HSP)