Wien (OTS) – In Österreich hängt es vom Bundesland ab, ab welchem
Alter und mit
welcher Pflegestufe ein Mensch mit welcher Behinderung, wie viel
Persönliche Assistenz wofür erhält. Dabei ist für einige Menschen die
Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz ein wesentliches Mittel,
um das Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben realisieren zu
können. Entscheidungen, die von anderen ohne großes Überlegen
getroffen werden – etwa: Wann stehe ich auf? Was und wann esse ich
heute? Wie komme ich in die Arbeit? Wie gestalte ich meine Freizeit?
– können Menschen mit Assistenzbedarf überhaupt erst fällen, wenn sie
Unterstützung haben.
Doch Assistenz wird nicht bei allen Formen der Behinderung
gewährt und auch das bereitgestellte Stundenausmaß oder Budget reicht
nicht immer aus. Die Aufteilung in Bund- und Länderzuständigkeit
erschwert das Leben für Betroffene noch weiter: Persönliche Assistenz
bei der Arbeit, in Bundesschulen und beim Studium fällt in die
Zuständigkeit des Bundes, für jene im Privatbereich sind die Länder
zuständig.
Zwtl.: Das Dialogforum als Ort des Austauschs und der
Weiterentwicklung
Grund genug für LICHT INS DUNKEL am 13. Oktober 2026 in St.
Pölten bei seinem sechsten Dialogforum den Scheinwerfer auf dieses
Thema zu richten. Rund 60 Personen tauschten sich unter dem Titel
„Persönliche Assistenz: Menschenrecht oder Glückssache?“ aus. Unter
den Teilnehmenden waren Menschen mit und ohne Behinderungen,
Vertreter*innen aus der Politik, von Assistenz-Anbietern und
Behindertenorganisationen sowie Selbstvertreter*innen. Nach
einleitenden Impulsinterviews wurde zu vier Fragestellungen
ergebnisoffen diskutiert. Dabei formulierten die Teilnehmenden
Grundsätze, äußerten Forderungen und skizzierten
Verbesserungsszenarien:
Zwtl.: Für alle sichtbar – mitten in der Gemeinschaft
Persönliche Assistenz macht Menschen sichtbar, denn sie
ermöglicht den Assistenznehmer*innen ein Leben mitten in der
Gemeinschaft. Daher ist sie auch Voraussetzung für eine
Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft. Aus diesem Grund sollte sie
allen Menschen ermöglicht werden, die mit Persönlicher Assistenz
leben wollen –bedarfsgerecht und einkommensunabhängig.
Zwtl.: Persönliche Assistenz bei allen Arten der Behinderung
notwendig
Genau bei der Bedarfsgerechtigkeit spießt es sich jedoch oft,
denn Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen
Behinderungen sind von der Persönlichen Assistenz in vielen
Bundesländern ausgenommen oder gelangen nur mit Glück in ein
entsprechendes Pilotprojekt. Für viele Menschen entscheidet die
Zuerkennung von Persönlicher Assistenz aber darüber, ob sie
selbstständig leben können oder ob sie in einer Wohngemeinschaft oder
weiterhin von den Eltern betreut werden.
Zwtl.: Ein Arbeitsverhältnis auf Augenhöhe
Damit Assistenznehmer*innen und Persönliche Assistent*innen gut
zusammenarbeiten können und die Selbstbestimmung bei Assistenznehmer*
innen bleibt, braucht es Wertschätzung, Vertrauen und Ehrlichkeit.
Assistenznehmer*innen und Persönliche Assistent*innen müssen
zusammenpassen. Ideal wären auch Schulungen für Assistenznehmer*
innen, um sie auf ihre Rolle als Arbeitgeber*innen bestmöglich
vorzubereiten.
Zwtl.: Systeme der Zukunft bedürfen neuer Zugänge
Auf der anderen Seite wäre es wichtig, das Berufsprofil zu
schärfen und den Beruf bekannter zu machen. Ein weiterer wesentlicher
Punkt: Es braucht mehr Durchlässigkeit zwischen den bislang stark
getrennten Zugängen Persönliche Assistenz in der Arbeit vs. im
Privatbereich. Hier sind Bund und Länder gefragt, damit Menschen
ihren Alltag nicht entlang von Fördersystemen organisieren müssen,
sondern entsprechend ihren Bedarfen.
Zwtl.: Dialogforum als Beispiel gelebter Inklusion
Das Dialogforum war nicht nur baulich barrierefrei zugänglich. Es
gab Gebärdensprachdolmetschung und Live-Untertitelung sowie eine
graphische Zusammenfassung in einfacher Sprache. Zudem waren ein
Ruheraum und eine induktive Höranlage vorhanden.