Wien (OTS) – Eine Fehlgeburt ist für jede Frau eine schwere
körperliche und
psychische Belastung. In dieser Situation darf nicht auch noch die
Sorge um den Arbeitsplatz hinzukommen. Die von Ministerin Corinna
Schuhmann vorgeschlagene Regelung, Fehlgeburten unabhängig von einer
Wochengrenze beim Kündigungs- und Entlassungsschutz Totgeburten
gleichzustellen, ist daher ein wichtiger Schritt, um betroffene
Frauen zu schützen.
„Wichtig ist, dass Frauen nach einer Fehlgeburt nicht auch noch
um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Eine Fehlgeburt ist eine
Ausnahmesituation, in der Frauen Zeit brauchen, um körperlich und
emotional wieder Kraft zu schöpfen. Der Arbeitsplatz muss in dieser
Situation sicher sein“, sagt Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales
der AK Wien.
Künftig soll nach einer Fehlgeburt ein viermonatiger Kündigungs-
und Entlassungsschutz ab dem Zeitpunkt der Fehlgeburt gelten –
unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche sie erfolgt. Damit
wird eine zentrale Lücke im bisherigen Mutterschutz geschlossen.
Wahlfreiheit für betroffene Frauen
Gleichzeitig wahrt die vorgeschlagene Neuregelung das
Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen. Die betroffene
Arbeitnehmerin soll selbst entscheiden können, ob sie ihre:n
Arbeitgeber:in über die Fehlgeburt informiert und die Freistellung
als Trauerzeit in Anspruch nimmt oder ob sie die Situation für sich
behält und sich – wie bisher möglich – krankschreiben lässt. Damit
wird der Mutterschutz nicht optional aufgeweicht. Im Gegenteil: Der
besondere Schutz nach einer Tot- oder Lebendgeburt bleibt bestehen.
Bei einer Fehlgeburt erhalten Frauen mit der Neuregelung die
Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welchen Weg sie in dieser
persönlichen Ausnahmesituation gehen wollen.
„Der hart erkämpfte Mutterschutz darf nicht ausgehöhlt werden.
Gleichzeitig braucht es eine Regelung, welche die Lebensrealität von
Frauen nach einer Fehlgeburt ernst nimmt. Schutz vor Kündigung oder
Entlassung und echte Wahlfreiheit bei der Trauerzeit sind deshalb
zentrale Elemente der Neuregelung“, so Ines Stilling.
Die vorgeschlagene Regelung verbindet arbeitsrechtliche
Sicherheit mit sozialer Absicherung und Selbstbestimmung.