Wien (OTS) – Der Zentralverband Spedition & Logistik (ZV) lehnt die
im aktuellen
Budgetbericht vorgesehene Einführung einer Paketsteuer ausdrücklich
ab. Die geplante Abgabe von 2 Euro pro Paket bzw. Bestellung stellt
aus Sicht der Branche einen österreichischen Sonderweg mit
erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und standortpolitischen
Nachteilen und Risiken dar.
Laut aktuellem Budgetbericht des Bundes soll die neue Steuer ab
Oktober 2026 zur Anwendung kommen und bereits ab 2027 jährlich rund
280 Millionen Euro an zusätzlichen Staatseinnahmen generieren.
Betroffen wären Versandhändler mit Versandhandelsumsätzen von mehr
als 100 Millionen Euro pro Jahr, wobei Umsätze über Plattformen
diesen zugerechnet werden sollen.
„Die Paketsteuer ist ein klassischer österreichischer Alleingang
zulasten von Unternehmen, Konsumenten und des Wirtschaftsstandortes.
Sie verteuert den Onlinehandel, erhöht die Bürokratie und schafft
neue Rechtsunsicherheiten, ohne die eigentlichen Herausforderungen
des internationalen Onlinehandels wirksam zu lösen“, kritisiert
Oliver Wagner, Geschäftsführer des Zentralverbands Spedition &
Logistik.
Standortnachteile und Belastung für Konsumenten
Der Zentralverband warnt vor negativen Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort Österreich. Die geplante Abgabe könne dazu
führen, dass Fulfillment-, Lager- und Versandstrukturen in andere EU-
Mitgliedstaaten verlagert werden. Damit würden Investitionen,
Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich gefährdet.
Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass die Steuer letztlich an
die Endkunden weitergegeben werde.
„Die Paketsteuer trifft nicht nur große Versandhändler, sondern
am Ende die gesamte Lieferkette – von Logistikunternehmen über
Zustelldienste bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten.
Besonders betroffen wären Menschen im ländlichen Raum, die auf
Versandhandel oftmals stärker angewiesen sind als Bewohner urbaner
Zentren“, erklärt Rainer Schwarz, Ressortleiter Kurier-, Express- und
Paketdienste im Zentralverband.
Fehlende Zielgenauigkeit
Besonders kritisch sieht die Branche, dass die politische
Begründung der Steuer vor allem auf Billigimporte aus Drittstaaten
abzielt, der Gesetzesentwurf jedoch österreichische und europäische
Versandhändler gleichermaßen erfasst.
„Wenn internationale Plattformen adressiert werden sollen, dann
braucht es europäische Lösungen. Die nun vorgeschlagene Regelung
belastet hingegen in erster Linie jene Unternehmen, die bereits heute
Arbeitsplätze schaffen, Steuern zahlen und in Österreich
investieren“, so Schwarz.
Massive Bürokratie und rechtliche Risiken
Neben den wirtschaftlichen Folgen sieht der Zentralverband
erhebliche rechtliche und administrative Probleme. Die vorgesehene
Verknüpfung von Bestell-, Zahlungs- und Zustelldaten würde
umfangreiche IT-Anpassungen und zusätzliche Dokumentationspflichten
erfordern. Gleichzeitig schaffen die geplanten Plattformfiktionen und
Zurechnungsregeln erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der
steuerlichen Verantwortlichkeit.
Darüber hinaus bestehen aus Sicht des Verbandes erhebliche
verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken. Die Umsatzgrenze von 100
Millionen Euro erzeugt einen sachlich schwer nachvollziehbaren
Schwellenwert mit potenziell diskriminierenden Auswirkungen. Zudem
stellen sich Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den
europäischen Grundfreiheiten, einer möglichen TRIS-
Notifizierungspflicht (soll verhindern dass einzelne EU-
Mitgliedstaaten nationale Sonderregeln schaffen), sowie
beihilfenrechtlicher Aspekte.
„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sollte
Österreich alles daransetzen, Bürokratie abzubauen und die
Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu stärken. Die geplante
Paketsteuer bewirkt das Gegenteil: mehr Kosten, mehr Verwaltung und
weniger Attraktivität für Investitionen“, betont Wagner.
Europäische Lösungen statt nationaler Sonderwege
Der Zentralverband fordert daher, den Gesetzesentwurf in seiner
derzeitigen Form nicht weiterzuverfolgen und stattdessen auf bereits
beschlossene europäische Instrumente zu setzen.
Dazu zählen insbesondere die laufende EU-Zollreform sowie die
Ausweitung der sogenannten „Deemed Supplier“-Regelungen im Rahmen von
„VAT in the Digital Age“ (ViDA). Diese Maßnahmen adressieren die
Herausforderungen des grenzüberschreitenden Onlinehandels unionsweit,
rechtssicher und ohne Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des
Binnenmarktes.
„Wer faire Wettbewerbsbedingungen schaffen will, muss europäisch
denken und handeln. Nationale Sondersteuern schaffen neue Probleme,
lösen aber keine bestehenden. Österreich sollte sich daher auf
europäische Lösungen konzentrieren, anstatt neue Belastungen für
Unternehmen und Konsumenten einzuführen“, so Wagner abschließend.