Wolfstötungen in Österreich: offizielle Beschwerde bei EU-Kommission aus Italien

Wien (OTS) – Während in Österreich völlig rechtswidrig und ohne jeden
Verstand auf
jeden Wolf geballert wird, der irgendwo auftaucht, studiert man in
Italien wissenschaftlich deren Verhalten. Die Universitäten von
Sassari und von Udine hatten jeweils einen Jungwolf mit einem GPS-
Sender ausgestattet, den diese klar ersichtlich um den Hals trugen.
Diese Jungwölfe Mirco und Andrea machten den großen Fehler,
Österreich zu betreten. Obwohl Österreich den Artenschutzbestimmungen
der EU unterliegt, hat man beide Wölfe rechtswidrig in kürzester Zeit
getötet. Und das, trotzdem in beiden Fällen die Behörden von Italien
aus über den Aufenthaltsort der besenderten Wölfe informiert worden
waren! Ja, die Vermutung ist naheliegend, dass die Behörden
vorsätzlich diese Information über die Standorte der Wölfe nutzten,
um sie töten zu lassen. Darüber hinaus beweisen die GPS-Daten der
beiden Jungwölfe, dass sie weder ein Risiko darstellten, noch
irgendein sogenanntes Nutztier gerissen hätten. Ja, der jetzt in
Schlitters in Tirol geschossene Wolf namens Mirco war zum Zeitpunkt
der angeblichen Bedrohung überhaupt nicht in Österreich.

Die von 24 internationalen Natur- und Tierschutzorganisationen –
darunter dem VGT – unterschriebene Beschwerde bezieht sich nicht nur
auf die beiden konkreten Fälle, sondern auch auf die Verordnungen zur
Ausrottung von Wölfen in Tirol, Kärnten, Salzburg, OÖ, NÖ und
Vorarlberg insgesamt. Dadurch, dass sie kategorisch jede Alm als
„nicht schützbar“ einstufen und eine sehr niedrige Schwelle
einführen, um Wölfe als „Risikowölfe“ oder „Schadwölfe“ zu
klassifizieren, widersprechen sie der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (
Artikel 14), der Berner Konvention und den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofs (C-88/19 und C-601/22). In Österreich ist die
Wolfspopulation weit davon entfernt, einen günstigen
Erhaltungszustand zu erreichen. Das Töten von Wölfen ohne diesen ist
aber nach einigen einschlägigen Urteilen des Europäischen
Gerichtshofs (C-601/22, C-629/23 und C-674/17) klar EU-rechtswidrig.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch, der die Beschwerde für den VGT
unterschrieben hat, dazu: „ In Italien wird Österreich als
‚Todeszone‘ für Wölfe bezeichnet. Die fanatische Abschusspraxis
hierzulande verhindert vollkommen, dass sich die Wolfspopulationen
von südlich und nördlich der Alpen verbinden, was aus
Naturschutzsicht für den genetischen Austausch sehr wichtig wäre. Was
Tiere betrifft, ist Österreich einfach kein Rechtsstaat. Vor allem
die Landesregierungen agieren wie im Wilden Westen und scheren sich
um keine Gesetze, wohl wissend, dass Tiere als Sachen gelten und
daher niemand in ihrem Namen ein Gericht anrufen kann. Erfreulich,
dass dieses hinterwäldlerische Gehabe jetzt international auffällt
und die redlichen Bemühungen in Italien zur wissenschaftlichen
Erforschung von Wölfen, die durch Österreich einfach zunichte gemacht
wurden, einen Anlassfall bieten, die Ausrottungsbestrebungen
hierzulande vor die EU-Kommission zu bringen. Nur in Österreich wird
derart primitiv mit dem Wolf umgegangen. Alle anderen Länder um uns
herum, auch jene mit Anteil an den Alpen und Schafen auf Almen,
machen das wesentlich vernünftiger und besser. Was in Österreich mit
dem Wolf passiert ist eine große Schande für unser Land. Das
Staatsziel Tierschutz wird mit Füssen getreten! “