Wien (OTS) – Abmahnungen wegen mutmaßlicher Rechtsverstöße können für
Unternehmen
mit erheblichem Aufwand, hohen Kosten und großer Rechtsunsicherheit
verbunden sein. Besonders Werbeagenturen und IT-Dienstleister geraten
immer wieder wegen angeblicher Verstöße gegen Datenschutz und
Urheberrecht unter Druck – zuletzt wegen der Nutzung von
Hintergrundmusik auf Instagram. „Unternehmen dürfen nicht durch
massenhafte Abmahnschreiben belastet werden, bei denen nicht die
Beseitigung eines Rechtsverstoßes, sondern vor allem das
Geldverdienen im Vordergrund steht“, betont Markus Roth, Obmann der
Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ). Auf Initiative der WKÖ wurde der Schutz vor solchen
missbräuchlichen Abmahnungen nun gesetzlich gestärkt.
Die Wirtschaftskammer unterstützt betroffene Betriebe dabei,
Abmahnungen rechtlich einzuordnen und angemessen darauf zu reagieren.
Weiters arbeitet sie mit dem Schutzverband gegen unlauteren
Wettbewerb zusammen, der seit vielen Jahren bei Verdacht auf
rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen aktiv wird – etwa, wenn
mögliche Rechtsverstöße für eigene finanzielle Interessen ausgenutzt
werden.
Abmahnwellen verursachen Kosten und Rechtsunsicherheit
Problematisch sind insbesondere zahlreiche zeitgleich versandte,
nahezu gleichlautende Schreiben, die behauptete Verstöße zum Anlass
für Unterlassungs- und Zahlungsforderungen nehmen. Solche
Abmahnwellen können viele Betriebe gleichzeitig treffen und
erheblichen wirtschaftlichen sowie organisatorischen Druck erzeugen.
In der Vergangenheit haben etwa massenhafte Abmahnungen rund um
Google Fonts zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer in
Österreich verunsichert. Derartige Fälle zeigen, wie wichtig klare
rechtliche Grenzen und rasche fachliche Unterstützung für betroffene
Betriebe sind.
„Ob Werbeagentur oder IT-Dienstleister: Unternehmen brauchen
Rechtssicherheit statt kostspieliger Abmahnwellen. Die neue Regelung
stärkt den Schutz unserer Unternehmen, ohne berechtigte Ansprüche
einzuschränken“, sagt WKÖ-Bundesspartenobmann Roth.
Neue gesetzliche Regelung stärkt Schutz vor Abmahnmissbrauch
Mit einer neuen Bestimmung im Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) wurde der Schutz vor rechtsmissbräuchlichen
Abmahnungen gestärkt. Sie bietet eine Grundlage, um gegen massenhaft
verschickte Forderungen vorzugehen, wenn nicht die Beseitigung
tatsächlicher Rechtsverstöße, sondern vor allem finanzielle Einnahmen
im Vordergrund stehen.
Die auf Initiative der WKÖ in die Gesetzesnovelle aufgenommene
Bestimmung ist seit 27. September 2026 in Kraft. Für Unternehmen
bleibt es dennoch wichtig, ihre Websites und digitalen Angebote
regelmäßig rechtlich und technisch zu überprüfen. Geht eine Abmahnung
ein, empfiehlt sich eine rasche fachliche Prüfung des konkreten
Schreibens. „Wir haben uns als Wirtschaftskammer jahrelang für einen
wirksamen Schutz eingesetzt. Dass unsere Forderung nun gesetzlich
verankert ist und für konkrete Entlastung sorgen kann, ist ein
wichtiger Erfolg für unsere Betriebe“, unterstreicht Markus Roth,
Obmann der WKÖ-Bundessparte Information und Consulting. (PWK580/JHR)