WKO-Smuk: Schaden für den heimischen Onlinehandel durch neue EU-Verpackungsverordnung ist enorm

Wien (OTS) – Ab 12. August 2026 gilt in ganz Europa die neue
Verpackungsverordnung
(„PPWR“). Ziel der PPWR sind die Vermeidung und Verwertung von
Verpackungsabfällen sowie neue Vorgaben zu den Inhaltsstoffen in
Verpackungen. Darüber hinaus schafft die Verordnung ein äußerst
umfangreiches und komplexes System an Verpflichtungen für
Wirtschaftsakteure, die Verpackungen im Geschäftsverkehr verwenden;
so auch für heimische Handelsbetriebe.

(Online-)Händler:innen müssen ab dem 12. August 2026 massenhaft
neue Verpflichtungen erfüllen und umfassende Unterlagen, (technische)
Dokumentationen und Konformitätsbewertungen zu Verpackungen
vorweisen. Das Problem an den Anforderungen liegt darin, dass
Handelsbetriebe in den meisten Fällen gar keinen Zugang zu den
notwendigen Unterlagen und Dokumentationen haben. (Online-)
Händler:innen müssen daher Verpflichtungen erfüllen, die sie zu einem
Großteil gar nicht erfüllen können.

Darüber hinaus sind Definitionen zahlreicher Begriffe sowie die
Auslegung wichtiger Vorschriften der Verordnung weiterhin unklar.

„Mag das Ziel grundsätzlich begrüßenswert sein, ist die Umsetzung
des Vorhabens im Rahmen der PPWR völlig misslungen“, so Alexander
Smuk, Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Ratlosigkeit und Entsetzen sind seit Wochen ständige Begleiter in
den betroffenen Branchen, da viele Handelsunternehmen nicht mehr
wissen, wie sie die stetig wachsenden Belastungen aus Brüssel
betrieblich bewältigen sollen.

„Wir warnen seit Längerem davor, dass das Maß an bürokratischen
und kostspieligen Zusatzverpflichtungen für heimische Versand- und
Onlinehändler erreicht ist. Die Vorgaben der Verpackungsverordnung
schießen völlig über das Ziel hinaus und können in dieser Form
insbesondere von KMU schlicht nicht mehr umgesetzt werden“, so Smuk
weiter.

Wie die EU ihr eigenes Herzstück, den Binnenmarkt, abschafft

Für besondere Kritik innerhalb der Branche sorgen die
Vorschriften für grenzüberschreitende Warensendungen innerhalb
Europas. Diese werden für österreichische Versand- und
Onlinehändler:innen mit erheblichem Verwaltungsaufwand und hohen
zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Ab dem ersten Paket und dem ersten Gramm Verpackungsgewicht, das
ins EU-Ausland versendet wird, fallen hohe Abgaben sowie ein
beträchtlicher Verwaltungsaufwand für Sammel- und Verwertungssysteme
und Bevollmächtigte in anderen Mitgliedstaaten an. Praxistaugliche
Ausnahmen für KMU und EPU sowie konkrete Vorstellungen, wie der
Vollzug tatsächlich stattfinden soll, fehlen gänzlich.

„Es kann nicht sein, dass eine kleine österreichische Händlerin
ihre Geschäftstätigkeit auf anderen europäischen Märkten einstellen
muss, weil die Kosten für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften
höher sind als der erwirtschaftete Umsatz. Der Binnenmarkt schafft
sich selbst ab, wenn der grenzüberschreitende Handel von der
Europäischen Kommission derart massiv beeinträchtigt wird“, so Smuk
abschließend. (PWK376/ST)