Wien (OTS) – Die Reform der Wirtschaftskammer darf bei Strukturen und
Organisation
nicht Halt machen. Auch die Kontrolle innerhalb der Kammer muss Teil
des Reformprozesses sein. Darauf pochen Mitglieder des
Kontrollausschusses der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz. Ihr Appell richtet sich insbesondere an
die derzeitige Reformgruppe: Sie hat jetzt die Chance, den
Kontrollausschuss grundlegend zu reformieren und damit die
Voraussetzungen für wirksame Kontrolle zu schaffen.
„Ein kürzlich erschienener Medienbericht hat das Ansehen des
Kontrollausschusses erheblich beschädigt. Umso wichtiger ist es,
jetzt rasch und klar gegenzusteuern. Eine Kammerreform muss daher
auch eine Kontrollreform beinhalten und den Kontrollausschuss so
stärken, dass er seine Aufgabe unabhängig und wirksam erfüllen kann“,
fordert Gerald Zmuegg, Obmann des Kontrollausschusses.
Zwtl.: Rechnungshofbericht zeigt Handlungsbedarf
Ausgangspunkt sind unter anderem die Feststellungen des
Rechnungshofs zur Arbeit des Kontrollausschusses. Der Rechnungshof
hat dabei insbesondere auf die hohe Zahl der zu kontrollierenden
Beteiligungen und die dafür zur Verfügung stehenden personellen
Ressourcen, fehlende detaillierte Prüfstandards sowie
Verbesserungspotenzial bei Prüfprozessen und Berichtswesen
hingewiesen.
Für die Mitglieder des Kontrollausschusses ist klar: Die
Wirtschaftskammer-Reform muss einen Schritt weitergehen. Es reicht
nicht, bestehende Schwachstellen zu benennen, sondern es braucht ein
Kontrollsystem, das auch künftig professionell, unabhängig und
wirksam arbeiten kann.
Katharina Ehrenfellner, Mitglied des Kontrollausschusses: „Wir
haben jetzt die Möglichkeit, in allen Bereichen der Kammer
zukunftsweisende Reformen umzusetzen. Ausgestattet mit den
notwendigen Ressourcen und vergleichbaren Qualitätsstandards in der
Prüfung kann der Kontrollausschuss Wegweiser und Gradmesser bei der
Zielerreichung der geplanten Maßnahmen sein.“
Konkret braucht es aus Sicht der Mitglieder des
Kontrollausschusses vor allem verbindliche Qualitäts- und
Prüfstandards, sowie ausreichende personelle und fachliche
Ressourcen, um die 693 Körperschaften samt Beteiligungen angemessen
prüfen zu können. Denn ohne Einbeziehung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Beteiligungen lasse sich die wirtschaftliche Lage
einer Wirtschaftskammer nicht aussagekräftig beurteilen.
„Der Rechnungshof hat klar aufgezeigt, dass die Aufgaben des
Kontrollamts angesichts der Vielzahl der zu prüfenden Körperschaften
und Beteiligungen mit den vorhandenen Ressourcen nur schwer umfassend
zu bewältigen sind. Wenn Kontrolle funktionieren soll, braucht es
daher ausreichend Personal, fachliche Expertise und verbindliche
Prüfstandards. Die Reformgruppe muss dafür jetzt die entsprechenden
Voraussetzungen schaffen“, sagt Werner Groiss, Mitglied des
Kontrollausschusses.
Zwtl.: Kontrolle muss auch demokratisch funktionieren
Neben ausreichenden Ressourcen braucht es auch wirksame
demokratische Kontrollmöglichkeiten. Kontrollrechte dürfen nicht
allein von Mehrheitsverhältnissen oder praktischen Hürden abhängen.
„Ein ehrlich gemeinter WKÖ-Kontrollausschuss braucht in seinen
Statuten einen klaren Minderheitenschutz. Es kann nicht sein, dass
die herrschende Mehrheitsfraktion tiefgreifende Kontrolle dauerhaft
behindert oder durch Obstruktionspolitik gezielt verhindert“,
kritisiert Franz Baumann, Mitglied des Kontrollausschusses.
Zwtl.: Transparenz und Unabhängigkeit stärken
Eine funktionierende Kontrolle setzt schließlich voraus, dass
relevante Informationen vollständig, nachvollziehbar und rechtzeitig
zur Verfügung stehen.
„Wer Pflichtbeiträge einhebt, trägt eine besondere Verantwortung.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen nachvollziehen können, wie
ihr Geld verwendet wird, wer Entscheidungen trifft und auf welcher
Grundlage wichtige Personalentscheidungen getroffen werden. Dafür
braucht es nachvollziehbare Abläufe, einen verlässlichen Zugang zu
Informationen und mehr Transparenz innerhalb der Wirtschaftskammer“,
so Harald Marschalek, Mitglied des Kontrollausschusses.
Zwtl.: Reformgruppe muss jetzt handeln
Die Mitglieder des Kontrollausschusses sehen die laufende
Kammerreform daher als konkrete Chance, die Kontrolle innerhalb der
Wirtschaftskammer nachhaltig weiterzuentwickeln. Die Reformgruppe ist
aufgefordert, die Reform des Kontrollausschusses als eigenständigen
Bestandteil des Reformprozesses aufzunehmen und konkrete
Verbesserungen vorzulegen.
Die Mitglieder des Kontrollausschusses schlagen insbesondere
Reformen in folgenden Bereichen vor:
–
verbindliche Qualitäts- und Prüfstandards
–
ausreichende personelle und fachliche Ressourcen
–
vollständiger und zeitgerechter Informations- und Aktenzugang
–
klare und nachvollziehbare Prüf- und Berichtsprozesse
–
stärkere organisatorische und fachliche Unabhängigkeit der
Kontrolle
–
verbindliche Nachverfolgung von Prüfungsergebnissen und
Empfehlungen
„Eine Kammerreform, die die Kontrolle ausklammert, bleibt
unvollständig. Wer die Wirtschaftskammer moderner und transparenter
aufstellen will, muss auch dafür sorgen, dass ihre Kontrollorgane
entsprechend ausgestattet und unabhängig handlungsfähig sind“, so die
Mitglieder des Kontrollausschusses abschließend.
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