Haarentfernung

Volksanwalt Luisser fordert bundesweite Regelung für Schulassistenz bei bundesländerübergreifendem Schulbesuch

Wien (OTS) – Die achtjährige Laurena aus dem steirischen
Stadl-Predlitz ist
mehrfach beeinträchtigt und auf eine sonderpädagogische Schule mit
Schulassistenz angewiesen. Die nächstgelegene Sonderschule ist in der
unmittelbar angrenzenden Gemeinde Tamsweg im Bundesland Salzburg.
Genau dieser Umstand des bundesländerübergreifenden Schulbesuchs
wurde für die kleine Laurena und ihre Eltern zum Problem.

Weder die Steiermärkischen noch die Salzburger Landesgesetze
berücksichtigen nämlich die Finanzierung der notwendigen
Schulassistenz bei einem sprengelfremden Schulbesuch in einem anderen
Bundesland in Grenzbezirken.

Nächste steirische Sonderschule erst wieder in Judenburg

In der Steiermark hingegen befindet sich die nächste Sonderschule
erst wieder in Judenburg. Der Anfahrtsweg zur Schule würde in diesem
Fall deutlich länger dauern – für ein schwerbehindertes Kind eine
unzumutbare Belastung, die vermeidbar wäre.

Nachdem trotz größter Bemühungen der Direktorin der Sonderschule
Tamsweg und Laurenas Eltern alle Möglichkeiten ausgeschöpft waren,
wandten sie sich hilfesuchend an Volksanwalt Dr. Christoph Luisser,
der unverzüglich tätig wurde.

„Kurz nach Schulbeginn war sofortiges Handeln notwendig“

Im Fall der kleinen Laurena führte das Prüfungsverfahren der
Volksanwaltschaft zwischenzeitlich zu einem positiven Ausgang, wie
Volksanwalt Dr. Christoph Luisser und Laurenas Eltern in der ORF-
Sendung „Bürgeranwalt“ vom 3. Oktober 2026 schilderten.

„Den beiden Bildungslandesräten aus der Steiermark und Salzburg
ist es gemeinsam mit den Bildungsdirektionen unter Einbeziehung der
Gemeinde Stadl-Predlitz gelungen, zügig eine tragbare Lösung für
Laurena zu finden. Kurz nach Schulbeginn war sofortiges Handeln
notwendig, um Laurena einen unmittelbaren Einstieg ermöglichen zu
können. Mein Dank gilt den Verantwortlichen, die dies ermöglicht
haben“, sagte der Volksanwalt.

Laurena ist kein Einzelfall – Volksanwalt fordert bundesweite
Regelung

Der Fall rund um die achtjährige Laurena ist keine Ausnahme in
Österreich. Regelmäßig sehen sich beeinträchtigte Kinder und deren
Eltern mit den Hürden der unterschiedlichen Landesgesetze beim
bundesländerübergreifenden Schulbesuch konfrontiert.

Während Laurena nun ihre Wunschschule in Tamsweg besuchen darf,
muss ein weiteres behindertes Mädchen aus derselben Gemeinde dieses
Jahr noch in eine reguläre Schule gehen.

„Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2025 in ihrem
Regierungsprogramm auf zwei grundlegende Punkte geeinigt: Die
Neukonzipierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der
Kostenübernahme für die erforderliche Schulassistenz“, hält
Volksanwalt Luisser fest.

„Ich appelliere an die Bundesregierung ihre eigenen Vorhaben
ernst zu nehmen. Es darf zu keiner Schlechterstellung einzelner
Schüler aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse mehr kommen. Es muss
endlich eine bundesweite Lösung gefunden und in Umsetzung gebracht
werden“, ergänzte der Volksanwalt abschließend.