Volksanwalt Achitz: Klaus S. bekommt Notstandshilfe nach 18 Monaten doch noch

Wien (OTS) – Als Klaus S. im November 2024 in einer Salzburger
Postfiliale seine
Notstandshilfe abholen wollte, erlebte er eine unangenehme
Überraschung: Das habe schon jemand anderer getan, wurde ihm
mitgeteilt. Eine Frau M. habe das Geld abgeholt, hieß es sowohl vom
AMS als auch von der Post AG. Klaus S. fragte, wie das denn sein
kann, denn den „Gelben Zettel“ hatte er noch, und nur im „Tausch“
gegen diesen und das Vorzeigen eines Ausweises hätte doch das Geld
ausgezahlt werden können. Offenbar haben sich weder Post AG noch AMS
ernsthaft um Aufklärung bemüht, wo denn das Geld geblieben ist.

AMS schuldet das Geld, auch wenn dessen Dienstleister Fehler
machen

Ein halbes Jahr später hatte Klaus S. seine 885,30 Euro noch
immer nicht, deshalb wandte er sich an die Volksanwaltschaft. Das
Team von Volksanwalt Bernhard Achitz frage nach: beim AMS, bei der
Post, und auch beim Justizministerium. Die Post antwortete, man hätte
alles richtig gemacht und den Betrag „prozesskonform“ ausgezahlt. Das
AMS putzte sich ab und verwies auf Post und BAWAG. Achitz: „Dabei ist
rechtlich vollkommen klar, dass das AMS Herrn S. das Geld schuldet
und es auszuzahlen hat. Herr S. kann nichts dafür, dass die vom AMS
beauftragten Firmen Post oder BAWAG nicht dafür gesorgt haben, dass
das Geld bei Herrn S. ankommt“, sagt Volksanwalt Achitz, „und es ist
ihm auch nicht zuzumuten, von einer Stelle zur anderen im Kreis
geschickt zu werden.“

Das Justizministerium teilte mit, dass ein Strafverfahren
eingestellt worden war, weil Frau M. nicht auffindbar sei. „Aber
offenbar ermittelte die Staatsanwaltschaft nach Einschreiten der
Volksanwaltschaft doch weiter, und Frau M. wurde gefunden“, sagt
Achitz. Mittlerweile hat ein Strafprozess gegen M. begonnen. Dort
soll sie laut Klaus S. versichert haben, nur ihr eigenes
Arbeitslosengeld und das ihres Freundes abgeholt zu haben, nicht aber
das von Klaus S., den sie ja gar nicht kennt, und dessen „Gelben
Zettel“ sie nie gehabt haben konnte, da er ja bis heute bei Klaus S.
ist.

Achitz: „Bedauerlich, dass AMS erst nach Einschreiten der
Volksanwaltschaft etwas tut“

Erst am 18. März 2026, 18 Monate zu spät, teilte das AMS mit,
dass es die Notstandshilfe für Klaus S. nun doch ausgezahlt hat –
diesmal nicht per Bar-Anweisung, sondern per Überweisung auf das
Bankkonto, das Klaus S. mittlerweile hat. Volksanwalt Achitz: „Es ist
bedauerlich, dass Klaus S. 18 Monate auf das Geld warten musste, das
er dringend braucht. Es darf nicht sein, dass das AMS sich erst um
ihre Klient*innen kümmert, wenn die Volksanwaltschaft einschreitet.“

Alle haben ein Recht auf ein kostengünstiges Basis-Bankkonto

Laut AMS wird der allergrößte Teil der Zahlungen auf Bankkonten
überwiesen, in Salzburg werden nur sieben von 1.000 ausgezahlten AMS-
Euro per Bar-Anweisung verschickt. Das betrifft vor allem Menschen,
die – etwa wegen ihrer Arbeitslosigkeit – kein Bankkonto bekommen.
Volksanwalt Bernhard Achitz machte in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“
am 28. März darauf aufmerksam, dass in Österreich alle Menschen das
Recht auf ein kostengünstiges Basis-Konto haben. „Wenn jemand auf die
Bank geht, um ein Konto zu eröffnen, sie oder er aber keines bekommt,
dann sind die Banken verpflichtet, aktiv über so ein Basiskonto zu
informieren. Darauf dürfte in den Bankfilialen aber gerne vergessen
werden.“ Beschweren kann man sich darüber bei der Finanzmarktaufsicht
(FMA): https://www.fma.gv.at/beschwerden-ueber-beaufsichtigte-
unternehmen-einbringen/

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer
0800 223 223 erreichbar.