Volksanwalt Achitz: Intensivmedizinische Hauskrankenpflege – Finanzierung funktioniert noch immer nicht

Wien (OTS) – Der Niederösterreicher Dragan V. leidet an einer
schweren Krankheit.
Der frühere LKW-Fahrer muss rund um die Uhr künstlich beatmet werden.
Dafür muss man heutzutage nicht mehr ins Pflegeheim übersiedeln – die
Beatmung ist auch in den eigenen vier Wänden möglich. Daher kann
Dragan V. nach einer Zeit im Heim wieder zuhause wohnen. Damit er bei
Komplikationen nicht erstickt, muss immer eine kompetente und
spezialisierte Hauskrankenpflege anwesend. Während die ÖGK sich
bereit erklärte, ihren Anteil an den Kosten zu bezahlen, weigert sich
das Land Niederösterreich. Volksanwalt Bernhard Achitz:
„Niederösterreich ignoriert, dass man einen Rechtsanspruch auf Pflege
zuhause hat. Dass das Land nur zahlen will, wenn Pflegestufe 7
vorliegt, ist die reine Willkür und nicht rechtskonform.“
Niederösterreich ist von der Verfassung sowie von der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die Pflege zu
finanzieren.

Höchstgerichtsurteil: Länder und Krankenkassen müssen zahlen

Mittlerweile liegt ein entsprechendes Höchstgerichtsurteil vor.
Die Sozialversicherung ist für die Krankenbetreuung zuständig, Land
und Kommunen für die Pflege. Immer wieder wenden sich Menschen an die
Volksanwaltschaft, weil das Land oder die zuständigen Krankenkassen
sich nicht für die medizinische Hauskrankenpflege zuständig fühlen,
oder sich nicht einigen können, wer wieviel zahlt. „Hier braucht es
endlich die versprochene österreichweit einheitliche Lösung. Die
Pflege muss rasch organisiert werden. Land und Kasse sollen sich
nachher untereinander ausmachen, wer welchen Teil der Kosten
übernimmt. Aber die Streitigkeiten dürfen nicht zulasten
schwerstkranker Menschen gehen“, fordert Achitz.

Land Wien zahlt, BVAEB weigert sich

In einem weiteren Fall, den Achitz in der ORF-Sendung
„Bürgeranwalt“ am 12. September thematisiert hat, ist zwar das Land,
konkret Wien, bereit zu zahlen, aber die BVAEB als zuständige
Krankenkasse weigert sich. Die 74-jährige Herta K. finanziert sich
die Pflege zuhause mithilfe ihrer Pension, des Pflegegelds und ihrer
Ersparnisse selbst. Der Fonds Soziales Wien (FSW) ist bereit zu
zahlen, aber die BVAEB nicht. Die Kasse wollte Herta K. in ein
Pflegeheim übersiedeln. Achitz: „Das Schreiben der BVAEB war weder
bürgerinnenfreundlich noch der Rechtslage entsprechend.“ Erst nachdem
sich die Volksanwaltschaft eingeschaltet hat, signalisierte die BVAEB
nun, dass sie einlenken könnte.

Patient*innen leiden, weil es neun Bundesländer und viele
Krankenkassen gibt

Theoretisch haben sich Bund und Länder bereits auf eine
einheitliche Lösung verständigt. „Wir haben es nun endlich geschafft,
dass die gemeinsame Finanzierung der außerklinischen Langzeitbeatmung
im häuslichen Setting in der Sitzung der Bundes-
Zielsteuerungskommission beschlossen wurde“, sagte
Gesundheitsstaatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im April.
Volksanwalt Bernhard Achitz: „Es wird Zeit, dass sich die Länder auch
daran halten. Es kann nicht sein, dass Menschen auf ihr Recht warten
müssen, nur weil Österreich in neun Bundesländer und viele
Krankenkassen zersplittert ist.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer
0800 223 223 erreichbar.