Wien (OTS) – „Fassungslos und mega wütend“ macht Volksanwältin Gaby
Schwarz, wie
die Stadt Wien mit einer Pensionistin aus Simmering umgeht. Frau R.
hat sich an die Volksanwaltschaft gewendet, weil die Stadt Wien ihr
die zugesagte Förderung für einen behindertengerechten Bad-Umbau nun
verweigert. Im Frühjahr 2025 wurde bei ihrem Sohn ein Hirntumor
festgestellt, der mit Lähmungserscheinungen einhergeht. Die Mutter
beschloss das Bad behindertengerecht umzubauen, um ihm in den letzten
Lebensmonaten einen weitgehend eigenständigen Alltag zu ermöglichen.
Behindertengerechte Umbauten werden von der Stadt Wien mit bis zu 70
Prozent gefördert. Bei einem Besichtigungstermin sagte ihr eine
Mitarbeiterin der MA50 zu, dass der Umbau sicher gefördert wird und
schon vor Erledigung des Antrags mit den Arbeiten begonnen werden
kann. Also startete Frau R. mit dem Bad-Umbau in der Höhe von 14.000
Euro unter Einsatz ihres Notgroschens. Anfang August reichte Frau R.
den Antrag auf Förderung mit der Abschlussrechnung ein. Leider
verstarb ihr Sohn im Jänner 2026. Für April war ein weiterer Besuch
seitens des Magistrats zur Abnahme der Bauarbeiten angekündigt, doch
zu diesem kam es nicht. Denn die Familie erhielt ein Schreiben mit
Ablehnung der Förderung gemäß Sanierungs- und
Dekarbonisierungsverordnung. Grund: Die Maßnahme wurde bereits vor
Antragsstellung durchgeführt und der Antrag ist nicht spätestens
einen Monat nach Beauftragung erfolgt. Somit seien die
Voraussetzungen für eine Förderung nicht gegeben.
Volksanwältin Gaby Schwarz fordert Schadenersatz : „Ich bin
unfassbar entsetzt darüber, wie die Stadt Wien mit Menschen umgeht.
Fakt ist, dass eine Mitarbeiterin des Magistrats Frau R. die
Förderung zugesagt und geraten hat, mit den Bauarbeiten schon vor
Antragstellung zu beginnen. Selbst nach der ihr zugesandten
Information für die „Förderung barrierefreier Maßnahmen“, kann der
Förderantrag vor oder nach dem Umbau gestellt werden. Ein Hinweis auf
die „Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung“ fehlt zur Gänze.
Von dieser Verordnung war nie die Rede. Frau R. hat alles richtig
gemacht. Dafür ist beim Magistrat einiges falsch gelaufen. Die
Informationen, die sie bekommen hat, waren fehlerhaft, unvollständig,
widersprüchlich. Wie soll man bei so einer Vorgehensweise Vertrauen
in die Behörde haben? Deshalb: Schadenersatz, ohne Wenn und Aber! Es
geht nicht mehr um eine gütliche, kulante Einigung hinsichtlich der
Förderung. Sondern ich fordere Schadenersatz aufgrund des
Vertrauensschadens. Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf das, was
ihnen vom Magistrat gesagt wird, verlassen können.“