VKI informiert über neues Gesetz gegen „Parkplatzabzocke“

Wien (OTS) – Seit Jahren sorgen Drohungen mit Besitzstörungsklagen
und
Abmahnmodelle mit hohen Zahlungsaufforderungen für Verunsicherung.
Seit 1.1.2026 ist ein neues Gesetz in Kraft, das die Kosten von
Gerichtsverfahren reduziert, Konsument:innen besser vor überzogenen
Forderungen schützt und der „Parkplatzabzocke“ den wirtschaftlichen
Boden entzieht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
informiert gemeinsam mit AK, ÖAMTC und ARBÖ über die Neuerungen.

In den vergangenen Jahren sahen sich viele Konsument:innen mit
kostenintensiven Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Besitzstörungen
konfrontiert. Schon geringfügige Handlungen wie ein kurzes Anhalten
oder Wenden auf fremdem Grund führten häufig zu Zahlungsforderungen
von 400 bis 600 Euro. Der VKI hat dazu zahlreiche Verfahren
erfolgreich geführt. „Diese Verfahren haben gezeigt, dass die
behaupteten Kostenansprüche rechtlich nicht haltbar sind – die
Geschäftsmodelle zur Kapitalisierung des Besitzschutzes haben aber
weiterhin funktioniert, weil die Betroffenen aus Angst vor Klagen
gezahlt haben“, erläutert Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im
VKI.

Neues Gesetz gegen Parkplatzabzocke

Mit Jahresbeginn 2026 sind nun gesetzliche Neuerungen in Kraft
getreten, die aus Sicht des VKI einen wirksamen Schritt gegen diese
Praktiken darstellen.

Die Verfahrenskosten werden von bislang rund 500 Euro auf rund
200 Euro gesenkt, wenn die Klage von den Besitzstörer:innen nicht
bekämpft wird. In diesem Betrag sind sowohl die Gerichtsgebühr von
nunmehr 70 Euro als auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten auf
einer Bemessungsgrundlage von 40 Euro enthalten. Schon nach der
geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf andere Kosten als jene
für Halterauskunft, Porto und gegebenenfalls Anwaltskosten – für
pauschale „Aufwandersätze“ oder ähnliche Zusatzforderungen gibt es
keine rechtliche Grundlage. „Überzogene Forderungen von 350 oder 400
Euro gehören damit der Vergangenheit an, weil die Gerichtskosten
deutlich niedriger sind – dem Geschäftsmodell wird die
wirtschaftliche Grundlage entzogen“, betont Petra Leupold.

Neu ist auch die Möglichkeit, in Besitzstörungsverfahren den
Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen. „Damit ist sichergestellt, dass
im Interesse der Rechtssicherheit eine einheitliche Klärung von
Rechtsfragen durch den OGH erfolgen kann“, so Petra Leupold.

Der VKI empfiehlt Betroffenen, Zahlungsforderungen sorgfältig zu
prüfen und sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen.

SERVICE: Mehr Infos zum neuen Gesetz finden sich auf
www.verbraucherrecht.at/parkplatzabzocke .