VIRUS zu S1 Lobautunnel: Hanke sabotiert gebotene Strategische Umweltprüfung durch deren Einstellung

Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, enthält die
Homepage des
BMIMI seit Kurzem ohne weitere Begründung den Hinweis, dass die
laufende Strategische Umweltprüfung zur S1 eingestellt worden sei –
stillschweigend und ohne jede öffentliche Verlautbarung. „Sprecher
Wolfgang Rehm „Durch diesen Selbstfaller des Ministers steht die S1
wieder gänzlich ohne die historisch versäumte SUP da und kann weiters
davon ausgegangen werden, dass es sich um eine neuerliche
rechtswidrige Umgehung von EU Recht handelt. Wir werden jetzt alle
rechtlichen Schritte prüfen die geeignet sind, gegen diesen
Rechtsverstoß des Bundesministers vorzugehen“.

Dass der Minister aus Unwissenheit gehandelt habe, sei
auszuschließen, sei ihm doch von VIRUS das kürzlich der
Öffentlichkeit vorgestellte Rechtsgutachten, das die Frage seines
rechtskonformen Entscheidungsspielraums und der Umgehungsverbote
behandelt, übermittelt worden. „Die Kommunikation des Bundesministers
im Rahmen seiner Pressekonferenz am 25.9.2025 sowie in der jüngsten
Ausgabe des Standard stützen unseren Eindruck, dass es sich um einen
pflichtvergessenen ideologiegetriebenen Willkürakt handelt und dass
Hanke in freihändiger Entscheidung ohne ausreichende Grundlage
gehandelt hat,“ so Rehm. An die Stelle der Vorlage von Berichten
seien die üblichen Sprechblasen von angeblichen
Wirtschaftserfordernissen und Phantasiezahlen von Arbeitsplätzen und
real nicht existierenden horrenden Staukosten getreten. „Hanke fehlt
offensichtlich jedwedes Interesse an der Erreichung der Klimaziele
wie an der Umwelt generell“, kritisiert Rehm. Dies könne aber nicht
außer Kraft setzen, dass die gesetzlich gebotene Strategische
Umweltprüfung vorwiegend eine Umweltprüfung in Umsetzung der
bezughabenden EU-Richtlinie sei. Daran ändere auch nichts, dass
Amtsvorgänger Gorbach (FP) den Begriff Umwelt in wohl absichtlicher
Kleinlichkeit nicht in die Bezeichnung des Gesetzes über die
Strategische Prüfung im Verkehrsbereich aufnehmen habe lassen. „Unser
nächster Schritt wird nun ein Auskunftsbegehren nach dem
Umweltinformationsgesetz sein, das den Minister verpflichtet, die
bezughabenden Dokumente seiner Entscheidung, so überhaupt vorhanden,
zu übermitteln. Damit wird hoffentlich mehr Transparenz geschaffen
werden können, welche Unterlagen überhaupt vorhanden sind“, so Rehm
abschließend.