VGT zu Styriabrid: die Menschen wollen keinen Vollspaltenboden, egal ob Neu oder Alt

Wien (OTS) – Auf einem Drittel der Bodenfläche die Hälfte der Spalten
und 1,5 A4-
Blätter mehr Platz pro Schwein! Das ist der neue Mindeststandard
Vollspaltenboden Neu in der Schweinehaltung, der ab 2034 für alle und
ab 2038 für Härtefälle vorgeschrieben ist. Der Gewinn für die
Schweine ist Null. Ja, auf den vom VGT veröffentlichten Aufnahmen aus
dem Betrieb mit dem Vollspaltenboden Neu sind die Unterschiede zum
bisherigen Vollspaltenboden nicht zu erkennen. Und das betrifft nicht
nur die Haltung und den Boden, sondern auch die Verletzungen der
Tiere und die unhygienischen Bedingungen. „Wer den bisherigen
Vollspaltenboden abgelehnt hat, der kann auch diesen Vollspaltenboden
Neu nicht wollen“, antwortet VGT-Obperson DDr. Martin Balluch auf die
völlig unbelegte Behauptung von Styriabrid Obmann Josef Kaiser, dass
die Konsument:innen mit dem Vollspaltenboden Neu einverstanden wären.
Tatsächlich: beim letzten Eurobarometer haben 92 % der
Österreicher:innen Stroh für Schweine gefordert, und davon ist der
Vollspaltenboden Neu unendlich weit entfernt!

Balluch weiter: „Der Vollspaltenboden Neu ist nichts Anderes als
ein Trick der Schweineindustrie. Er ist um nichts Relevantes anders
als der bisherige Vollspaltenboden, aber die Schweineindustrie nutzt
diese irrelevante Änderung in ihrer Propaganda, um zu behaupten,
damit sei der Vollspaltenboden abgeschafft. Man will die Bevölkerung
täuschen und dadurch die Forderung einer 92 %igen Mehrheit nach Stroh
für Schweine abwehren. Leider war die Regierung bisher willfährige
Handlangerin für dieses Täuschungsmanöver und hat von einem Verbot
des Vollspaltenbodens gesprochen. Und genau deshalb war diese
Aufdeckung eines Betriebs mit Vollspaltenboden Neu so wichtig: jetzt
können alle sehen, dass der neue Mindeststandard, der erst 2034 bzw.
2038 in Kraft tritt, einfach nur Makulatur ist. Bei der Haltung auf
Vollspaltenboden hat sich für die Schweine absolut gar nichts
geändert. Doch in § 44 (32) des Tierschutzgesetzes steht (immer noch)
, dass im Jahr 2027 ein echter neuer Mindeststandard entwickelt
werden muss. Und dieser wird dann Stroh für Schweine bringen müssen.“