Wien (OTS) – Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften hat
die neu
gegründete VG Newsmedia GmbH genehmigt. Als Verwertungsgesellschaft
für Presseverlage in Österreich übernimmt diese die kollektive
Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage in Österreich
und sorgt für eine gerechte Entschädigung der Verlage für die
gewerbliche Vervielfältigung ihrer Inhalte. Sie ist dabei nicht
gewinnorientiert.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde mit der
nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie im Jahr 2021
eingeführt, um den Schutz journalistischer Inhalte in einer zunehmend
digitalisierten Medienlandschaft zu gewährleisten. Es gewährt
Presseverlagen das Recht einer angemessenen Vergütung für die Nutzung
verlegerischer Leistungen durch digitale Plattformen und
Suchmaschinen. Ziel ist es, den Qualitätsjournalismus zu erhalten und
eine faire Beteiligung der Verlage an den Erlösen aus der Nutzung
ihrer Inhalte sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Rolle großer
digitaler Plattformen betont die VG Newsmedia die Dringlichkeit einer
klaren rechtlichen Absicherung für Presseverlage. Geschäftsführerin
Lisa Seidl lädt ausdrücklich Presseverlage dazu ein, als Mitglied der
VG Newsmedia GmbH die Rechte in die Verwertungsgesellschaft
einzubringen. Denn „es ist notwendig, gemeinsam gegen die Übermacht
der großen Plattformen eine starke und verlässliche Institution
aufzubauen, die den redaktionellen Journalismus nachhaltig
unterstützt und für einen fairen Ausgleich für die Nutzung der
verlegerischen Inhalte einsteht“, so Seidl. Die VG Newsmedia GmbH ist
Eigentum des Vereins VG Newsmedia, dessen Mitglieder durch die
Unterzeichnung eines Wahrnehmungsvertrages in die Gesellschaft
aufgenommen werden. Die aus der Rechtewahrnehmung erzielten Einnahmen
werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig gemäß
festgelegten Verteilungsplänen an die Bezugsberechtigten
ausgeschüttet.
„Die zunehmende Wichtigkeit eines fairen Anteils, wenn
Presseinhalte von Dritten gewerblich verwertet werden, steht im
Mittelpunkt der Tätigkeit“ und „private Nutzer und Blogger sind von
einem Leistungsschutzrecht nicht betroffen. Die Freiheit im Netz wird
durch das Leistungsschutzrecht nicht gefährdet. Zitieren, Verlinken
und Kopieren von Presseinhalten bleibt für private Nutzer weiterhin
frei“, so Seidl weiter.
Um die VG Newsmedia GmbH vorzustellen und interessierten
Presseverlagen die Möglichkeit zur Vernetzung und Information zu
bieten, lädt die Gesellschaft im Februar 2026 zu einem Kick-off-Event
ein. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Ziele, Strukturen und
Vorteile einer Mitgliedschaft vorgestellt. Vertreterinnen und
Vertreter österreichischer Presseverlage sind herzlich eingeladen,
sich über die kollektive Rechtewahrnehmung zu informieren und Teil
einer starken Gemeinschaft zu werden.
Mit hochkarätiger Besetzung bringt der Aufsichtsrat der VG
Newsmedia umfassende Expertise in den Bereichen Medienmanagement,
Verlagswesen und digitale Transformation mit, um die Umsetzung des
Leistungsschutzrechts für Presseverlage in Österreich erfolgreich zu
begleiten. Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an: Markus
Mair, Vorstandsvorsitzender der Styria Media Group AG, Maximilian
Dasch, Geschäftsführer und Herausgeber der Salzburger Nachrichten,
und Alexander Mitteräcker, Geschäftsführer der STANDARD
Verlagsgesellschaft m.b.H. und Alleinvorstand der STANDARD Medien AG.