Eisenstadt (OTS) – Die Taskforce spricht sich mit Nachdruck für eine
klare gesetzliche
Regelung im Umgang mit natürlich vorkommendem asbesthaltigem Gestein
aus und fordert den Bund auf, eine bestehende Gesetzeslücke rasch zu
schließen und Klarheit für die Bevölkerung und die Politik zu
schaffen. „Derzeit fehlt in Österreich eine ausdrückliche gesetzliche
Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich
vorkommender Materialien – etwa Gestein aus Steinbrüchen – an einen
verbindlichen Grenzwert knüpft“, so Mag. Andreas Temmel, Jurist und
Vertreter der Landesverwaltung in der Taskforce. Damit sei das
Inverkehrbringen solcher Materialien rechtlich nicht eindeutig
untersagt. Die Mitglieder der Taskforce fordern einhellig: „Die
Bundesregierung muss diese Regelungslücke bei Asbest dringend
schließen.“ Im Burgenland wurde die Beprobung der vier betroffenen
Steinbrüche gestern, Freitag, abgeschlossen. Die Auswertung der
Gesteinsproben dauert rund vier Wochen. Erste Ergebnisse der
Luftmessungen außerhalb der Steinbrüche können voraussichtlich Ende
nächster Woche präsentiert werden.
Seit 1990 ist das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien
verboten, allerdings ausschließlich dann, wenn die Asbestfasern
absichtlich zugesetzt wurden. Das Chemikaliengesetz sowie die
dazugehörige Verbotsverordnung beziehen sich ausschließlich auf
Produkte mit bewusst beigemengtem Asbest. Natürlich vorkommender
Asbest in Gestein fällt nicht unter diese Regelungen. Diese
Rechtsauffassung wird auch vom zuständigen Bundesministerium für Land
– und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und
Wasserwirtschaft (BMLUK) bestätigt.
Aus Sicht der Taskforce handelt es sich dabei um eine relevante
regulatorische Lücke, die dringend auf Bundesebene geschlossen werden
muss. Der bestehende rechtliche Graubereich, wie ihn auch das
Umweltbundesamt sieht, kann ausschließlich durch bundesgesetzliche
Maßnahmen bereinigt werden.
Auch auf europäischer Ebene sind derartige Materialien derzeit
nicht von einschlägigen Beschränkungen erfasst. Dass eine Regelung
möglich ist, zeigt Deutschland, wo in der dortigen
Gefahrstoffverordnung diese Materie klar geregelt ist.
Beprobung der Steinbrüche abgeschlossen
Inzwischen wurde die Beprobung der vier betroffenen Steinbrüche
abgeschlossen. Gestern, Freitag, wurde der letzte Standort
untersucht. Dabei wurden repräsentative Materialproben entnommen
sowie begleitende Luftmessungen durchgeführt. Mit einem Ergebnis der
Auswertungen der Gesteinsproben kann in frühestens vier Wochen
gerechnet werden.
Die Luftmessungen außerhalb der Steinbrüche hingegen laufen
unvermindert weiter. Erste Ergebnisse dieser Luftmessungen können
voraussichtlich Ende nächster Woche präsentiert werden; grundsätzlich
ist aber klar, dass Messungen – neben Ausbreitungsrechnungen – als
entscheidendes Kriterium für die gesundheitliche Bewertung
systematisch durchzuführen, über einen längeren Zeitraum vergleichbar
zu erfassen und fachlich, medizinisch einzuordnen sind. Messungen
über einen längeren Zeitraum sind jedenfalls notwendig, um Grundlagen
für eine objektive Beurteilung zu schaffen.
Langzeitbelastung entscheidend
Langfristige Messungen sind erforderlich, um eine fundierte
fachärztliche Beurteilung zu ermöglichen und gegebenenfalls geeignete
Maßnahmen abzuleiten. Entscheidend ist dabei nicht das bloße
Vorhandensein asbesthaltiger Materialien im Gestein. Eine potenzielle
Gefährdung entsteht ausschließlich dann, wenn Asbestfasern
freigesetzt werden und über die Atemluft auf die Bevölkerung
einwirken können.
Erste Auswertungen der bisher durchgeführten Luftmessungen durch
die Taskforce zeigen, dass kein akutes Gesundheitsrisiko für die
Bevölkerung besteht. Vom Gestein selbst geht keine unmittelbare
Gefahr aus. Maßgeblich ist die Belastung der Luft beziehungsweise die
lebenslange kumulative Exposition gegenüber Fasern.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten klare
arbeitsrechtliche Grenzwerte: Der zulässige Grenzwert liegt bei
10.000 Fasern pro Kubikmeter Luft bei einer täglichen Exposition von
acht Stunden an fünf Tagen pro Woche über mehrere Monate.
Die bislang erhobenen Messwerte liegen – unter Berücksichtigung
der bei natürlichen Asbestvorkommen üblichen Hintergrundbelastung –
sämtlich unter den für die Taskforce maßgeblichen Richtwerten. Es
zeigen sich keine Auffälligkeiten im Hinblick auf eine
Gesundheitsgefährdung.
Die Taskforce wird weiterhin transparent über alle weiteren
Schritte und Ergebnisse informieren.