Wien/Vösendorf/Oberösterreich (OTS) – Der Fall sorgt seit Tagen für
Entsetzen: Am 27. Dezember wurde
Bordercollie Cooper in Pettenbach (OÖ) von einem 84-jährigen Jäger
erschossen – auf einem Forstweg, wenige Meter vor seinem Halter,
obwohl er ein neonfarbenes Brustgeschirr trug. Der Schütze will ihn
mit einem Fuchs verwechselt haben. Für Tierschutz Austria ist klar:
Coopers Tod ist kein tragischer Einzelfall, sondern Symptom eines
tiefgreifenden systemischen Versagens.
„ Seit wann tragen Füchse Warnwesten? “, fragt Michaela Lehner,
Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria. „ Wenn ein gut
gekennzeichneter Familienhund bei Tageslicht in unmittelbarer Nähe
seines Halters mit einem Fuchs verwechselt wird, müssen wohl auch
Menschen um ihr Leben fürchten. So oder so muss Coopers Tod
Konsequenzen haben. “
Zwtl.: Rechtlich & ethisch nicht vertretbar
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika
Wagner (2025) belegt: Der Abschuss von Haustieren ist
verfassungswidrig, da er unverhältnismäßig in das Grundrecht auf
Eigentum eingreift und beruht auf jahrhundertealten Normen, die mit
dem heutigen Mensch-Tier-Verhältnis nicht mehr vereinbar sind.
Das Gutachten zeigt: Die derzeit geltenden Abschussregelungen
stammen aus einer Zeit, in der herrenlose Hunde als Bedrohung galten.
Heute hingegen sind Haustiere fester Bestandteil von Familien. Ihre
Tötung stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht, in familiäre
Bindungen und in den Tierschutz dar. Auch dass Jagdhunde ausgenommen
sind, ist, laut Wagner, eine rechtlich schwer haltbare
Ungleichbehandlung.
Zwtl.: Haustierabschuss auf 98 % der Landesfläche legal
Tatsächlich ist der Haustierabschuss in allen Jagdgebieten
erlaubt – also auf rund 98 % der Staatsfläche Österreichs. Dabei
gelten unterschiedliche Regelungen:
–
In Niederösterreich ist der Abschuss unter bestimmten Bedingungen
sogar verpflichtend.
–
In Oberösterreich und Tirol dürfen Haustiere dezidiert auch nach
Fang in Lebendfallen erschossen werden.
–
In der Steiermark hängt der Abschuss vom Kalender ab: Im Frühling
und Sommer reicht „Wild jagend“ im Freilauf, von 15. September bis
15. März braucht es eine „konkrete Gefährdung“.
Zwtl.: Jagdgesetze stellen jagdbare Tiere über Haustiere
Die verschiedenen Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer erlauben
Jäger:innen die Tötung von Hunden, die außerhalb des
Einwirkungsbereiches ihres Halters oder wildernd angetroffen werden.
Bei Cooper traf keine der beiden Varianten zu.
„ Seitens der Jagdgesetze wird diese Abschusslegitimation von
Hunden und Katzen mit dem Schutz von jagdbaren Wildtieren, dem
sogenannte „Jagdschutz“, begründet. Der Jagdschutz stellt nach den
Jagdgesetzen den Schutz des Wildes für die Jagd dar. Jagdbare
Wildtiere sollen dadurch den Jäger:innen zum Abschuss vorbehalten
bleiben “, so Lehner.
„ Tierhalter:innen bekommen auch keine finanzielle Entschädigung
für ihren Verlust. Dabei ist ohnehin klar: Geld ersetzt kein
Familienmitglied. Der Schmerz der Familien über den Verlust und
unnötigen Tod ihrer geliebten Haustiere, ist unerträglich. “
Zwtl.: Waffengesetz-Novelle schafft Ungleichheit statt Sicherheit –
Ruf nach Psychotest für Jäger:innen aktueller denn je!
Auch die 2025 beschlossene Waffengesetz-Novelle greift laut
Tierschutz Austria zu kurz: „ Obwohl die Novelle als Reaktion auf den
schrecklichen Terroranschlag in Graz präsentiert wurde, um die
Bevölkerung zu schützen, bleiben Jäger:innen bevorzugt: Während
andere Waffenbesitzer:innen psychologische Gutachten benötigen, gilt
das für Inhaber:innen von Jagdkarten nicht und macht die Jagd zu
einem gefährlichen Schlupfloch “, kritisiert Lehner.
Zwtl.: Tierschutz Austria fordert: Schluss mit dem Haustierabschuss
Tierschutz Austria fordert von der Bundesregierung und den
Ländern eine umfassende Reform:
–
Ein österreichweites, explizites Verbot des Haustierabschusses
–
Psychologische Eignungstests auch für Jäger:innen
–
Sofortiger Jagdkartenentzug bei Tierschutzverstößen
„ Jeder erschossene Hund, jede getötete Katze ist ein Opfer von
politischen Versäumnissen. Der Fall Cooper zeigt: Es braucht endlich
ein generelles Verbot des Haustierabschusses “, so Lehner
abschließend.
Vollständiges Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika
Wagner: https://www.tierschutz-austria.at/gutachten-haustierabschuss-
pdf