Schnee- und Winterchaos: „Was gilt, wenn ich nicht in die Arbeit kommen kann?“

Wien (OTS) – Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen
Schneefällen – wie
aktuell in weiten Teilen des Landes – gar nicht oder nicht pünktlich
zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen
zu fürchten.
„Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben
rechtfertigt“, betont ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.

Unbedingt Bescheid geben
Arbeitnehmer:innen müssen aber alles ihnen Zumutbare unternehmen, um
den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Ist das nicht möglich,
kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben nicht zum
Anlass für eine Entlassung nehmen.
Einfach zu Hause bleiben geht allerdings nicht, stellt Müller klar:
„Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung
informiert werden.“

Kinderbetreuung hat Vorrang
Bleiben aufgrund starker Schneefälle Kindergarten oder Schule
geschlossen und kommt niemand anderes für die Betreuung infrage, ist
die Lage eindeutig, so Arbeitsrechtsexperte Müller: „Ich bin
verpflichtet, meine Fürsorgepflicht zu leisten und werde in dieser
Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben können – auch ohne Urlaub abbauen
zu müssen.“

Mehr Infos auch auf der Homepage des ÖGB unter: Unwetter und
Überflutungen: Darf ich von der Arbeit fernbleiben? | ÖGB

Fotos der ÖGB-Expertinnen und -Experten für Ihre
Berichterstattung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.oegb.at/expertinnen-und-experten-des-oegb