Richtigstellung des Bundesheeres zum Profil-Artikel – Thema Blackout

Wien (OTS) – Zum in der Wochenzeitung „Profil“ erschienenen Artikel
„Blind in den
Blackout“ hält das BMLV fest:

Im betreffenden Artikel sind mehrere gravierende
Falschinformationen enthalten.

Richtig ist:

1. Die Einschätzung des Rechnungshofes bezieht sich auf den
Untersuchungszeitraum 2024. Viele der damals angeführten
Verbesserungsvorschläge sind bereits umgesetzt.

2. Veraltete RH-Berichte als Grundlage für eine aktuelle
Berichterstattung heranzuziehen, halten wir für unsauberen
Journalismus.

3. Die gesetzliche Zuständigkeit liegt im Wesentlichen bei den
Zivilschutzeinrichtungen, in der koordinativen Planung beim
Krisensicherheitsbüro und je nach Thema gegliedert in den jeweiligen
Ressorts und den Bundesländern. Das Bundesheer leistet im Rahmen
seiner Möglichkeiten seinen Beitrag, zum Beispiel im Rahmen von
Assistenzeinsätzen, die angefordert werden. Die Kernaufgabe des
Bundesheeres im Falle eines Blackouts besteht darin, die eigene
Infrastruktur einsatzfähig zu halten, um selbst handlungsfähig zu
sein und andere Einsatzorganisationen bei ihren Aufgaben zur
Versorgung der Bevölkerung unterstützen zu können.

Im Rahmen des eigenen Zuständigkeitsbereiches ist ebenfalls
ungenau berichtet worden:

1. Richtig ist, dass bei knapp 70 Prozent der Liegenschaften im
Eigentum des Bundesheeres die autarke Stromversorgung abgeschlossen
ist.

2. Richtig ist, dass bei knapp 80 Prozent der Liegenschaften im
Eigentum des Bundesheeres die Verpflegsautarkie bereits abgeschlossen
ist.

3. Richtig ist, dass die Notstromaggregate sich vollautomatisch
einschalten und nicht mittels Kurbel abgestoßen werden müssen.

4. Richtig ist, dass es sich nicht um 100 Kasernen, sondern um 100
militärische Liegenschaften handelt. Durch die Großkaserne Villach
und die geplanten Sicherheitszentren in Wien reduziert sich die
Anzahl der Liegenschaften (derzeit um 7).

5. Richtig ist, dass – wie auch dem Profil in seiner Anfrage
mitgeteilt – die noch nicht vollständig autarken Liegenschaften bis
Ende des Jahres autark sein werden. (Ausnahme: die in Bau befindliche
Kaserne Villach, die nach Fertigstellung auch vollständig autark sein
wird sowie an Standorten wo Generalsanierungen vorzunehmen sind wie
das Blockheizkraftwerk in Bruck Neudorf sowie das Sanitätszentrum
West im Amtsgebäude Steiner).

6. Richtig ist daher auch, dass die Liegenschaften des Bundesheeres
selbstverständlich in der Lage sind, ihre Aufgaben im Falle eines
Blackouts wahrzunehmen.

All diese Informationen wurden bereits in parlamentarischen
Anfragen zur Verfügung gestellt und stünde daher auch den Profil-
Journalisten zur Verfügung. Zusätzlich gab es eine parlamentarische
Anfrage, die den aktuellen Stand der Autarkie auflistet.

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