Offener Brief: TKG erhebt berufsständische Beschwerde zur Meinungsforschung im Integrationsbarometer 2025

Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think
Tank) hat
beim Verband der Markt- und Meinungsforschungsinstitute Österreichs (
VMÖ ) eine berufsständische Eingabe zum Integrationsbarometer 2025
des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) sowie zur Tätigkeit des
verantwortlichen Meinungsforschers Dr. Peter Hajek eingebracht.

Die Eingabe erfolgt in Form eines offenen Schreibens , da sich
seit der Veröffentlichung der Studie am 18. Dezember 2025 eine
erhebliche gesellschafts- und demokratiepolitische Wirkung entfaltet
hat, die weit über eine rein deskriptive Meinungsumfrage hinausgeht.

Die Studie wurde von dem Meinungsforscher Dr. Peter Hajek
durchgeführt, der laut den öffentlich zugänglichen Angaben des VMÖ
Mitglied des Verbandes ist und damit den verbindlichen Standards des
ICC/ESOMAR-Kodex unterliegt. Dieser Kodex gilt international als
maßgeblicher Rahmen für ethische, professionelle und transparente
Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und regelt die Verantwortung
von Forschenden, Auftraggebern und Öffentlichkeit zur Sicherung von
Integrität, Vertrauen und methodischer Sorgfalt.

Die Studie wurde von dem Meinungsforscher Dr. Peter Hajek
durchgeführt, der laut den öffentlich zugänglichen Angaben des VMÖ
Mitglied des Verbandes ist und damit den verbindlichen Standards des
ICC/ESOMAR-Kodex unterliegt. Dieser Kodex gilt international als
maßgeblicher Rahmen für ethische, professionelle und transparente
Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und regelt die Verantwortung
von Forschenden, Auftraggebern und Öffentlichkeit zur Sicherung von
Integrität, Vertrauen und methodischer Sorgfalt.

Zwtl.: Gesellschaftliche Reichweite und öffentliche Wirkung

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) ist ein Think
Tank und eine säkulare, parteiunabhängige NGO mit Sitz in Wien. Sie
engagiert sich für Minderheitenschutz, wehrhafte Demokratieforschung,
die Stärkung des freiheitlich-pluralistischen, säkularen Rechtsstaats
mit strikter Gewaltenteilung sowie für gesellschaftlichen
Zusammenhalt im Rahmen der Verfassung der Republik Österreich und der
österreichischen Werteordnung.

Aus Sicht der TKG betrifft das Integrationsbarometer 2025 deshalb
Bevölkerungsgruppen von erheblicher gesellschaftlicher Breite –
hunderttausende Menschen in Österreich mit unterschiedlichen
Herkunftsgeschichten, Staatsbürgerschaften, Bildungswegen,
Weltanschauungen und Lebensrealitäten –, bei denen die religiöse
Zugehörigkeit, also die Zugehörigkeit zum muslimischen Glauben bzw.
Kulturkreis, im Rahmen der Erhebung als eigenständige Bewertungs- und
Vergleichskategorie herangezogen wird.

Die gewählte Darstellung birgt nach Auffassung der TKG das Risiko
pauschalisierender Zuschreibungen und einer strukturellen
Problematisierung von Menschen muslimischen Glaubens, indem
Wahrnehmungsurteile zum „Zusammenleben mit Muslim:innen“ ohne
hinreichende Kontextualisierung oder Differenzierung präsentiert
werden (Integrationsbarometer 2025, S. 20, Abb. 9). Dadurch wird die
tatsächliche soziale, kulturelle und individuelle Vielfalt der
betroffenen Menschen nicht angemessen abgebildet.

Die öffentliche und politische Rezeption des
Integrationsbarometers 2025 verdeutlicht aus Sicht der TKG, dass
staatlich finanzierte Meinungsforschung über ihre methodische Anlage
hinaus erhebliche gesellschaftliche und normative Wirkung entfalten
kann. Die Art der Darstellung einzelner Kategorien erwies sich dabei
als politisch anschlussfähig und trug zu einer polarisierenden
öffentlichen Debatte bei.

Zwtl.: Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Aus Sicht der TKG ist der ICC/ESOMAR-Kodex nicht als bloße
Empfehlung, sondern als verbindlicher Rahmen beruflicher
Selbstregulierung zu verstehen. Mit seiner Anerkennung übernimmt ein
Berufsverband wie die VMÖ eine aktive Verantwortung für ethische
Standards, methodische Sorgfalt und die öffentliche Glaubwürdigkeit
der Markt- und Meinungsforschung. Diese Verantwortung begründet
zugleich eine Prüf- und Klärungspflicht, wenn substanzielle Hinweise
auf mögliche Abweichungen vorgebracht werden.

Nach Ansicht der TKG steht die Konzeption, Darstellung und
öffentliche Kommunikation des Integrationsbarometers 2025 durch
Meinungsforscher Dr. Peter Hajek im Widerspruch zu mehreren zentralen
Bestimmungen des ICC/ESOMAR-Kodex , auf den sich der VMÖ in seinen
Qualitätsstandards ausdrücklich verpflichtet.

Artikel 1 – Sorgfaltspflichten (Grundprinzipien und berufliche
Verantwortung)

Meinungs- und Sozialforschung dar f keinen gesellschaftlichen
Schaden verursachen und keine Gruppen pauschalisieren oder
stigmatisieren . Forschende tragen Verantwortung für die
vorhersehbaren Auswirkungen ihrer Arbeit auf Individuen und
gesellschaftliche Gruppen.

Artikel 7 – Transparenz und Vermeidung von Schaden

Bei sensiblen Merkmalen wie Religion ist besondere Sorgfalt
geboten. Forschung darf nicht zu Diskriminierung, Stigmatisierung
oder gesellschaftlicher Ausgrenzung beitragen.

Artikel 8 – Veröffentlichung und Darstellung von Ergebnissen

Ergebnisse sind wahrheitsgemäß, ausgewogen und ausreichend
kontextualisiert darzustellen . Irreführende Vereinfachungen oder
Darstellungen, die zu Fehlinterpretationen oder gesellschaftlichen
Fehlwirkungen führen können, sind zu vermeiden.

Zwtl.: Religion ist kein Rechtsstatus! Methodischer Kategorienfehler

Im Integrationsbarometer 2025 wird in einer zentralen Frage das
„Zusammenleben“ zwischen „Österreichern und Zuwanderern“, „Muslimen
und Nicht-Muslimen“, „Österreichern und Flüchtlingen“ sowie
„Österreichern und ukrainischen Kriegsvertriebenen“ auf derselben
Skala bewertet (Integrationsbarometer 2025, S. 20, Abb. 9).

Damit werden rechtlich definierte Statusgruppen (Zuwanderer,
Flüchtlinge, Kriegsvertriebene) mit einer religiösen Kategorie (
„Muslime“) methodisch gleichgesetzt. Religion ist jedoch kein vom
Staat vergebener Status, keine verwaltungsrechtliche Kategorie und
keine objektive Strukturvariable wie Staatsbürgerschaft oder
Aufenthaltsstatus, sondern ein grundrechtlich geschütztes
Freiheitsrecht. Aus Sicht der TKG liegt darin ein methodischer
Kategorienfehler mit verfassungsrechtlicher Sensibilität, da ein
Freiheitsrecht faktisch in eine Bewertungs- und Problemvariable
verschoben wird.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG steht dieses Vorgehen im Widerspruch zu
Artikel 1 (Sorgfaltspflichten) des ICC/ESOMAR-Kodex. ( Siehe oben)

Zwtl.: Stichprobe, Erhebungsmodus und Verzerrungsrisiken
beim Integrationsbarometer 2025

Die Erhebung basiert laut Informationen auf rund 1.000 Befragten
und wurde überwiegend telefonisch durchgeführt (Methodik: S. 9–11).
Telefoninterviews sind zwar ein etabliertes Verfahren, jedoch sind
sie bei sensiblen Themen wie Religion, Migration oder Sicherheit
besonders anfällig für soziale Erwünschtheit.

Aus Sicht der TKG wären daher erhöhte Transparenz- und
Robustheitsdarstellungen erforderlich, etwa zu Moduseffekten,
Gewichtungen, Sensitivitätsanalysen sowie zu Limitationen affektiver
Daten. Die Eingabe problematisiert, dass diese Elemente im Bericht
nicht ausreichend erkennbar sind, wodurch offen bleibt, inwieweit die
Ergebnisse tatsächliche Einstellungen oder teilweise methodisch
erzeugte Effekte abbilden.

Zwtl.: Fehlende Betroffenenperspektive und asymmetrisches
Bewertungsregime

„Zusammenleben“ ist relational. Methodisch konsequent wäre es,
sowohl die Wahrnehmungen der Mehrheitsbevölkerung als auch die
Erfahrungen jener Gruppen systematisch zu erfassen, über die
geurteilt wird. Das Integrationsbarometer erhebt jedoch keine
systematischen Diskriminierungs-, Ausgrenzungs- oder
Stigmatisierungserfahrungen der betroffenen Gruppen und bezieht diese
nicht in die Interpretation ein. Dadurch entsteht ein asymmetrisches
Bewertungsregime: Eine Gruppe wird befragt, eine andere bewertet,
während strukturelle Rahmenbedingungen unsichtbar bleiben.

Zwtl.: Selektive Herauslösung religiöser Identität und
institutionelle Problemzuschreibung

Im Integrationsbarometer 2025 wird die Religionsgemeinschaft der
Musliminnen und Muslime selektiv herausgelöst, normativ bewertet und
über Zeitreihen hinweg als eigenständige Kategorie fortgeschrieben (
vgl. S. 24, Abb. 13). Andere Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaften werden nicht in vergleichbarer Weise
erhoben oder fortgeführt.

Aus wissenschaftsethischer Perspektive entspricht dieses Vorgehen
Mustern dessen, was in der internationalen Forschung als
kulturalisierter Rassismus bzw. „Rassismus ohne Rasse“ (Neorassismus)
beschrieben wird: keine biologistische, sondern eine kulturell-
religiöse Zuschreibung, die Gruppen als homogen, statisch und
problembehaftet erscheinen lässt. Besonders problematisch ist, dass
diese Zuschreibungen in scheinbar neutraler, wissenschaftlicher
Sprache erfolgen und dadurch gesellschaftlich normalisiert werden
können. Internationale Institutionen wie UNESCO, Europarat und die EU
-Grundrechteagentur (FRA) weisen seit Jahren darauf hin, dass solche
kulturalisierenden Deutungsmuster strukturelle Diskriminierung
begünstigen können – auch ohne explizite Diskriminierungsabsicht.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG steht diese selektive und dauerhafte
Darstellung im Widerspruch zu Artikel 7 (Transparenz) des ICC/ESOMAR-
Kodex. ( Siehe oben)

Zwtl.: Begriff „politischer Islam“ – unscharfer Angstmarker

Der Begriff „politischer Islam“ wird im Sorgenranking (S. 13–14)
ohne klare Definition oder methodische Operationalisierung verwendet.
Undefinierte, emotionalisierte Begriffe aktivieren Assoziationen,
verzerren Antwortverhalten und erhöhen politische Anschlussfähigkeit,
ohne analytische Klarheit zu schaffen. Die TKG betont ausdrücklich,
dass sie jede Form des politischen Missbrauchs von Religion ablehnt –
ohne Wenn und Aber, unabhängig davon, um welche Religion es sich
handelt, einschließlich des politisierten Islam. Gerade deshalb
kritisiert sie die fehlende Trennschärfe und die kollektivierende
Wirkung solcher Begriffe.

Zwtl.: Politische Anschlussfähigkeit und öffentliche Wirkung

Die öffentliche und politische Rezeption des
Integrationsbarometers 2025 verdeutlicht aus Sicht der TKG, dass
staatlich finanzierte Meinungsforschung über ihre methodische Anlage
hinaus erhebliche gesellschaftliche und normative Wirkung entfalten
kann. Die Art der Darstellung einzelner Kategorien erwies sich dabei
als politisch anschlussfähig und trug zu einer polarisierenden
öffentlichen Debatte bei.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG berührt dies Artikel 8 (Veröffentlichung von
Ergebnissen) des ICC/ESOMAR-Kodex.

Dieser verpflichtet Forschende ausdrücklich dazu,

– sicherzustellen, dass veröffentlichte Ergebnisse nicht
irreführend sind,

– die Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, Qualität und
Aussagekraft angemessen zu beurteilen,

– und nicht zuzulassen, dass der eigene Name mit nicht
ausreichend datenbasierten Schlussfolgerungen verbunden wird.

(ICC/ESOMAR-Kodex, Artikel 8 lit. a, c und d)

Zwtl.: Ziel der Eingabe und Forderungen der TKG

Die Eingabe richtet sich nicht gegen einzelne Meinungen oder
politische Positionen, sondern gegen strukturelle Risiken staatlich
finanzierter Meinungsforschung, wenn diese durch ihre Anlage,
Darstellung und öffentliche Verwertung normsetzende Wirkung
entfaltet.

Die TKG fordert, dass staatlich finanzierte Erhebungen zum
gesellschaftlichen Zusammenleben und zu Musliminnen und Muslimen in
Österreich – insbesondere im Verantwortungsbereich des
Österreichischen Integrationsfonds – ausschließlich von nachweislich
unabhängigen und wissenschaftlich anerkannten Instituten sowie
Personen ohne parteipolitische Verflechtungen durchgeführt werden,
mit klarer struktureller Distanz zur parteipolitischen Verwertung.

Dazu gehören insbesondere:

– transparente Ausschreibungen,

– nachvollziehbare Auswahlkriterien,

– vollständige Veröffentlichung von Fragebögen und
Kategorienbegründungen,

– sowie eine dokumentierte Analyse politischer Anschluss- und
Instrumentalisierungsrisiken.

Religiöse Zugehörigkeit darf nicht selektiv und isoliert als
Bewertungsachse verwendet werden – insbesondere nicht in Formaten,
die Religion neben Rechtsstatusgruppen stellen und daraus politisch
verwertbare Deutungen erzeugen. Die TKG erinnert daran, dass
Religionsfreiheit ein individuelles Grundrecht ist und nicht zu einer
kollektiven Problemkategorie umgedeutet werden darf.

Zwtl.: Hinweis zur vollständigen Beschwerde

Die berufsständische Eingabe an den VMÖ wurde in ausführlicher,
sachlich begründeter Form als offener Fachtext veröffentlicht und
beginnt formal mit

„Sehr geehrte Damen und Herren“ .

Die vollständige Darstellung der Argumentation, der methodischen
Kritikpunkte sowie der Bezugnahmen auf den ICC/ESOMAR-Kodex ist
öffentlich abrufbar unter:
https://www.turkischegemeinde.at/tkg-erhebt-formelle-beschwerde-zum-
integrationsbarometer-2025-fragen-zur-staatlichen-neutralitaet-und-
wissenschaftlichen-sorgfalt/

Zwtl.: Hinweis:

Die berufsständische Eingabe an den VMÖ wurde in ausführlicher
Form als offener, sachlich begründeter Fachtext veröffentlicht und
beginnt formal mit „Sehr geehrte Damen und Herren“. Die vollständige
Darstellung der Argumentation, der methodischen Kritikpunkte sowie
der Bezugnahmen auf den ICC/ESOMAR-Kodex ist auf der Website der
Türkischen Kulturgemeinde in Österreich öffentlich zugänglich:

Offener Brief : TKG erhebt formelle Beschwerde zum
Integrationsbarometer 2025: Fragen zur staatlichen Neutralität und
wissenschaftlichen Sorgfalt

Quellen: Die TKG hat bereits am Tag der Veröffentlichung des
Integrationsbarometers 2025 und in den darauffolgenden Tagen mehrfach
öffentlich Einspruch erhoben, um sowohl die Öffentlichkeit als auch
politische Entscheidungsträger auf die demokratiepolitische Gefahr
dieser Form staatlich finanzierter Wissensproduktion aufmerksam zu
machen. Diese Stellungnahmen bilden eine klare, nachvollziehbare
Dokumentationskette:

– APA OTS, 18.12.2025: TKG-Stellungnahme zum
Integrationsbarometer

– APA OTS, 24.12.2025: Weihnachten als Mahnung: Zusammenleben
stärken statt gesellschaftliche Gruppen pauschal stigmatisieren

– APA OTS, 31.12.2025: TKG bringt Beschwerde gegen das
Integrationsbarometer 2025 ein