Haarentfernung

ÖGKJP entschieden gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit

Wien (OTS) – Aufgrund unserer täglichen professionellen Beschäftigung
mit Kindern
und Jugendlichen, die in schwierige Lebenslagen gekommen sind, haben
wir uns als Zusammenschluss von Einrichtungen der Kinder- und
Jugendpsychiatrie bereits mehrfach ausführlich gegen die Herabsetzung
der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre ausgesprochen. Dabei haben
wir auch die Argumente widerlegt, die vom Vorsitzenden der
Landeshauptleutekonferenz, Landeshauptmann Markus Wallner, nun
neuerlich vorgebracht werden.

Studien über Länder wie Dänemark, wo die Strafmündigkeit für
kurze Zeit von 15 auf 14 Jahre herabgesenkt wurde, zeigen keine
abschreckende Wirkung, hingegen erhöhte Rückfall- beziehungsweise
Delinquenzraten bei den betroffenen Jugendlichen.

Vielmehr weisen aber Länder wie Schweden, Finnland oder Norwegen
auf ein konstruktives Modell. Die relativ hohe Strafmündigkeitsgrenze
bei 15 Jahren ist mit einer starken Kooperation von Justiz und
Jugendhilfe, einer Zurückhaltung bei Freiheitsentzug, dem Schwerpunkt
auf Rehabilitation und einer weitgehenden Vermeidung des
Erwachsenenstrafrechts bei Jugendlichen verbunden. Dabei wird
Jugendkriminalität nicht ignoriert, sondern setzt bei Prävention und
einer frühen sozialen, pädagogischen und kinder- und
jugendtherapeutischen Intervention an.

Ein evidenzbasierter – und nicht populistisch motivierter –
Umgang mit Jugendkriminalität von Unter-14-Jährigen würde auf
Maßnahmen wie sofortige Jugendhilfeintervention, eine verpflichtende
Gefährdungs- und Bedarfsabklärung, Familienintervention,
Schulbildung, bei Bedarf psychologische/kinderpsychiatrische
Abklärung, Anti-Gewalt-Programme, Täter-Opfer-Ausgleich/Mediation,
intensive sozialpädagogische Betreuung bzw. bei erheblicher
Gefährdung auch verbindliche stationäre Maßnahmen und geschlossene
Heime mit entsprechenden Gesetzesgrundlagen setzen. Studien belegen
auch, dass die volkswirtschaftlichen Kosten solcher alternativen
Maßnahmen im Gesamten weniger groß wären als eine Herabsetzung der
Strafmündigkeit und damit einhergehender strafrechtlicher
Verurteilungen.

Univ. Prof in .Dr in Kathrin Sevecke

Präsidentin der ÖGKJP