Wien (OTS) – Rund 90.000 Belegschaftsvertreter:innen in Österreich
kämpfen
tagtäglich für faire Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und ein
gutes Arbeitsklima. Für Wolfgang Katzian, Präsident des
Österreichischen Gewerkschaftsbunds, ist klar: „Jedes Mitglied eines
Betriebsrates ist eine tragende Säule der Arbeitswelt. Studien zeigen
eindeutig: Wo es einen Betriebsrat gibt, sind die Jobs sicherer, die
Einkommen höher und die Beschäftigten zufriedener.“
7. April: Tag der betrieblichen Mitbestimmung
Um diesen Einsatz sichtbar zu machen, ruft der ÖGB bereits zum
fünften Mal den 7. April als „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“
aus. Im Mittelpunkt stehen Betriebsratsmitglieder,
Personalvertreter:innen sowie Jugend- und
Behindertenvertrauenspersonen, die Verantwortung für ihre
Kolleg:innen übernehmen.
Angriffe auf Mitbestimmung sind kein Kavaliersdelikt
„Betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie im Betrieb“,
betont Katzian. Während viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit dem
Betriebsrat schätzen, gibt es auch eine andere Realität: Arbeitgeber,
die gezielt versuchen, Betriebsratsgründungen zu verhindern – etwa
durch Kündigungen, Druck oder Einschüchterung.
„Das ist nichts anderes als Union Busting und ein massiver
Angriff auf die Rechte der Beschäftigten“, stellt Katzian klar: „Wer
engagierte Arbeitnehmer:innen unter Druck setzt, weil sie sich für
ihre Kolleg:innen einsetzen, überschreitet eine rote Linie.“
Verhinderung eines Betriebsrates darf nicht ohne Konsequenzen
bleiben
Die Rechtslage ist eindeutig: Laut Arbeitsverfassungsgesetz
können Beschäftigte in Betrieben ab fünf Mitarbeiter:innen mit
Unterstützung der Gewerkschaften einen Betriebsrat gründen. „Das ist
kein freiwilliges Angebot der Arbeitgeber, sondern ein Recht der
Arbeitnehmer:innen“, so Katzian.
In der Praxis fehlt es jedoch an Konsequenzen. Während in anderen
Ländern wie Deutschland Sanktionen drohen, wenn Betriebsratswahlen
verhindert werden, bleiben Verstöße in Österreich oft folgenlos.
„Im Gegensatz zu Deutschland passiert bei uns nichts, wenn
verhindert wird, dass ein Betriebsrat zustande kommt. Für den
Arbeitgeber droht als Konsequenz nur, dass er Gekündigte wieder
einstellen muss“, erklärt Katzian.
Der ÖGB fordert daher, dass Arbeitnehmer:innen bereits in dieser
Phase besser vor willkürlicher Kündigung geschützt werden und
Arbeitgeber, die eine Betriebsratsgründung verhindern wollen, wirksam
sanktioniert werden.
Abschreckung durch Strafdrohungen
Es müsse den Menschen „klar sein, dass ihr Verhalten Sanktionen
nach sich zieht. Wir wollen niemanden ins Gefängnis schicken, aber
allein die Strafdrohung könnte schon abschrecken. Unser Ziel ist es,
dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ungehindert ihr Recht ausüben
können, einen Betriebsrat zu gründen. Genau hier muss der Gesetzgeber
tätig werden und für echte Strafen sorgen“, so der ÖGB-Präsident.
Mehr dazu: www.oegb.at