St. Pölten (OTS) – Mit 1. März 2026 tritt die umfassende Novelle der
Niederösterreichischen Bauordnung 2014 in Kraft. Ziel der Reform ist
es, Bauverfahren zu vereinfachen, Rechtssicherheit zu erhöhen und die
Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauten im Bundesland zu erleichtern.
Im Rahmen eines Medientermins informierten Christiane Teschl-
Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen
– und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB) und Martin Schuster, Obmann der NÖ
Bau- und Siedlungsgenossenschaft (NBG) über die bevorstehenden
Änderungen.
„Unser Ziel war es, dass Bauen und Sanieren einfacher und vor
allem günstiger werden“, betont Christiane Teschl-Hofmeister,
Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmerbundes: „Denn die zusätzlichen Kosten, die durch
Bauauflagen entstehen, beeinflussen das Bauen und somit den Preis
beim Wohnen, also die Mietkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner,
und im Eigentum erheblich! Gleichzeitig wird die Umbauordnung
Ortskerne stärken und den Flächenverbrauch reduzieren.“
Martin Schuster, Obmann der NBG ergänzt: „Für uns als
Wohnbauträger ist vor allem jene Änderung von Bedeutung, dass das
geringfügige Überbauen der Gebäudehöhe erlaubt wurde, um mehr
Flexibilität zu ermöglichen. Dadurch können verbaute Flächen besser
ausgenutzt werden, um zusätzlichen Bodenverbrauch zu verhindern.“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Vereinfachtes Bewilligungsverfahren: Das bisherige Anzeigeverfahren wird abgeschafft. Künftig gelten verbindliche Bescheide, die Planungsnund Bauprozesse transparenter gestalten.n- Erleichterungen für Bestandsgebäude: Vertikale Zubauten oder
Nutzungsänderungen bei Gebäuden mit Genehmigungen vor 1. Februar 2015
sind von gewissen technischen Anforderungen ausgenommen.
– Liberalisierung von Bauvorschriften: Änderungen betreffen
Bauabstände, Flachdachregelungen und Stellplatzpflichten, um
flexiblere Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen.
„Mit der Reform, oft auch als „Sanierungsvereinfachungsgesetz“
bezeichnet, ist es gelungen die modernste Bauordnung und Umbauordnung
aller neun Bundesländer zu schaffen“, so Teschl-Hofmeister und
Schuster abschließend.