Wien (OTS) – Die Europäische Kommission hat einen neuen
Verhaltenskodex (Code of
Conduct) für Online-Bewertungen im Tourismus veröffentlicht. Viele
zentrale Forderungen der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV)
finden sich darin wieder – insbesondere in den Bereichen
Verifizierung, Transparenz und Beschwerdemanagement. Dennoch bleiben
auch wesentliche Lücken und diese gilt es nun so rasch wie möglich zu
schließen.
Zwtl.: Mehr Echtheit, mehr Transparenz
Der neue EU-Verhaltenskodex verpflichtet Buchungsplattformen zu
angemessenen Maßnahmen zur Echtheitsprüfung von Bewertungen, etwa
durch Buchungsnummern oder technische Prüfungen. Auch klare
Informationspflichten gegenüber Gästen und Gastgeber:innen sowie
transparente Bewertungssysteme sind vorgesehen. „Wir begrüßen die
Schritte in Richtung mehr Fairness und Verlässlichkeit. Wenn die
Herkunft von Rezensionen nachvollziehbar und deren Echtheit gesichert
ist, profitieren sowohl Gäste als auch Gastgeber“, erklärt ÖHV-
Generalsekretär Dr. Markus Gratzer.
Zwtl.: Gut, aber nicht genug – nationaler Gesetzgeber gefragt
Trotz der positiven Entwicklungen bleibt der Kodex in einigen
Punkten zu vage. Die ÖHV fordert daher ein Maßnahmenbündel, das
sicherstellt, dass Bewertungen nur nach konsumierter Leistung
erfolgen, darf:
–
Klare Haftungsregeln für Plattformbetreiber
–
Sanktionen bei Falschbewertungen im Verwaltungsstrafrecht
–
Die Aufnahme von Fake-Bewertungen in die Schwarze Liste des UWG
–
Klare technische Standards, z. B. durch KI-basierte
Erkennungssysteme
„Es ist ein wichtiger und guter Schritt, aber als Code of Conduct
auch rechtlich unverbindlich. Es braucht auf nationaler Ebene
deutlich mehr Verbindlichkeit“, betont Gratzer. „Wir brauchen
gesetzliche Präzisierungen, klare Haftungsregeln, Sanktionen und eine
stärkere Einbindung der nationalen Behörden.“
Zwtl.: Kampf gegen Fake-Reviews geht weiter
Obwohl das Dokument ein wichtiger Meilenstein ist, bleibt klar:
Freiwillige Selbstkontrolle reicht nicht aus. Es braucht ein
ambitioniertes Zusammenspiel von freiwilligen Standards und
gesetzlicher Verankerung, um Plattformen und Nutzer gleichermaßen in
die Pflicht zu nehmen. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen,
dass Falschbewertungen nicht nur technisch erkannt, sondern auch
rechtlich verfolgt werden können. Digitale Fairness ist kein Nice-to-
have, sondern ein Muss für eine starke Tourismuswirtschaft“,
bekräftigt Gratzer.
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