LR Rosenkranz: Neue Biberverordnung bringt einheitliche Regeln und raschere Hilfe für Betroffene

St. Pölten (OTS) – Die neue niederösterreichische Biberverordnung
geht nun, nach
Abstimmung mit dem Regierungspartner, in Begutachtung. Naturschutz-
Landesrätin Susanne Rosenkranz sieht darin einen wichtigen Schritt,
um den Spagat zwischen Naturschutz, Tierschutz und den berechtigten
Interessen von Grundeigentümern, Gemeinden, Infrastrukturbetreibern
sowie der Land- und Forstwirtschaft erfolgreich zu bewältigen.

„Der Biber ist eine geschützte Art und ein fixer Bestandteil
unserer heimischen Natur. Gleichzeitig müssen wir dort rasch handeln
können, wo Schäden entstehen oder die Sicherheit von Menschen und
Infrastruktur gefährdet wird. Genau diesen ausgewogenen Weg geht die
neue Verordnung“, betont Rosenkranz.

Ein wesentliches Ziel der Neuregelung ist die Schaffung klarer
und einheitlicher Rahmenbedingungen für ganz Niederösterreich. Die
neue Verordnung beendet u.a. den bisherigen Biber-Fleckerlteppich in
Niederösterreich. Die bisherige Unterscheidung zwischen alpinem und
kontinentalem Raum gehört damit der Vergangenheit an. Künftig gelten
im gesamten Bundesland einheitliche Regelungen, die für mehr
Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten und raschere Entscheidungen
sorgen.

Besonders wichtig sei die Verbesserung bei Fällen von Gefahr im
Verzug. „Innerhalb des geltenden europäischen Rechtsrahmens haben wir
hier das Maximum herausgeholt. Wenn Flächen unterminiert werden,
Straßen gefährdet sind oder andere akute Schäden drohen, brauchen die
Betroffenen rasche und praktikable Lösungen statt langwieriger
Verfahren“, erklärt Rosenkranz.

Rosenkranz verweist darauf, dass sich der Biberbestand in
Niederösterreich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Nach
aktuellen Schätzungen leben mittlerweile mehr als 9.000 Biber im
Bundesland. „Der Erfolg der Schutzmaßnahmen der vergangenen
Jahrzehnte ist unbestritten. Gerade deshalb braucht es heute
praktikable und rechtssichere Lösungen für jene Fälle, in denen es zu
Konflikten zwischen Biber, Mensch und Infrastruktur kommt.“

Die Landesrätin betont, dass die neue Verordnung keine Abkehr vom
Artenschutz darstellt: „Wer den Biber langfristig erhalten will, muss
auch dafür sorgen, dass Konflikte vor Ort lösbar bleiben. Akzeptanz
in der Bevölkerung ist eine wesentliche Voraussetzung für
erfolgreichen Naturschutz.“

Unabhängig von der neuen Verordnung werde Niederösterreich daher
auch weiterhin für eine Senkung des Schutzstatus des Bibers auf
europäischer Ebene eintreten. „Mit mehr als 9.000 Bibern allein in
Niederösterreich befindet sich die Art in einem günstigen
Erhaltungszustand. Umso unverständlicher ist es, dass ein
entsprechender Vorstoß bei der Landesnaturschutzreferentenkonferenz
im Mai 2025 an den Stimmen der Grünen aus dem Burgenland und der SPÖ
aus Wien gescheitert ist. Wir werden uns weiterhin für eine sachliche
Neubewertung auf Basis der tatsächlichen Bestandsentwicklung
einsetzen“, hält Rosenkranz fest.