Österreich (OTS) – Im Herbst wurde eine Novelle des Erneuerbaren
Ausbau Gesetzes (EAG)
beschlossen, die Planungssicherheit geben sollte, durch klare
Rahmenbedingungen, etwa eine Verlängerung der bestehenden
Marktprämien-Verordnung und Auktionstermine. Nun wird wieder alles
über Bord geworfen und einen Tag vor Weihnachten völlig ohne Not eine
neue Marktprämienverordnung 2026/27 in Begutachtung geschickt.
Dieser Begutachtungsentwurf löst in der Bioenergiebranche
Verärgerung und Verunsicherung aus. Die vorgesehenen anzulegenden
Werte für Biomasse bilden die wirtschaftliche Realität und
Kostenstruktur der Betriebe nicht ab.
„Diese vorgeschlagenen anzulegenden Werte haben den Bezug zur
betrieblichen Realität verloren“, sagt Hans-Christian Kirchmeier,
Vorsitzender der IG Holzkraft. „Wir haben im zugrunde liegenden
Gutachten praxisfremde Annahmen identifiziert die zu falschen Werten
führen. Das Gutachten und der Verordnungsentwurf sind dringend zu
überarbeiten. Die Marktprämien-Verordnung ist für die Energiewende
und den Wirtschaftsstandort viel zu wichtig, als dass sie so in Kraft
gesetzt werden darf.“
Diese Marktprämien-Verordnung schadet dem Wirtschaftsstandort
Österreich. Betroffen sind nicht nur Betreiber, sondern alle
Unternehmen der Wertschöpfungskette, auch österreichische
Anlagenbauer, die häufig international Technologieführer sind.
„Der Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung könnte ein
Konjunkturmotor für Österreich sein und die Versorgungssicherheit aus
heimischen Ressourcen in ohnehin unsicheren Zeiten deutlich erhöhen.
Man ist gerade wieder dabei eine große Chance zu verspielen“, sagt
Kirchmeier.
Auch der Zeitpunkt der Begutachtung fügt sich in dieses
Gesamtbild. Die Begutachtung über die Weihnachtsfeiertage ist eine
bewusste politische Entscheidung. So versucht man offenbar
Rückmeldungen aus der Praxis zu erschweren und den fachlichen Diskurs
einzuschränken.
Die IG Holzkraft fordert die sofortige Aussetzung der
Begutachtung und einen runden Tisch mit dem politisch
verantwortlichen Wirtschaftsminister und der zuständigen
Staatssekretärin, den Gutachtern und Vertretern der Erneuerbaren.
Ziel muss es sein, auf Augenhöhe zukunftsfähige Lösungen zu
erarbeiten.
„Diese Verordnung darf so nicht in Kraft treten“, so Kirchmeier.
„Sie beschädigt Vertrauen, Investitionsbereitschaft und den
Wirtschaftsstandort Österreich.“