Wien (OTS) – Die Geschehnisse vom 10. Juni 2025 am BORG
Dreierschützengasse haben
Österreich erschüttert und auch über die Landesgrenzen hinaus
zutiefst bewegt. Zehn Menschen wurden getötet, zahlreiche Personen
wurden schwer verletzt.
Das menschliche Leid, das in Familien, Freundeskreise und
Schulklassen gebracht wurde, kann der Staat nicht wiedergutmachen.
Dieses tragische Ereignis führt jedoch erneut vor Augen, wie wichtig
es ist, Gewalt in all ihren Formen entschieden entgegenzutreten,
konsequent zu bekämpfen und zu verhindern. Ebenso wird deutlich, wie
notwendig es ist, Betroffene in diesen schweren Stunden nicht alleine
zu lassen, sondern ihnen unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den
Opfern des Amokattentates und ihren Angehörigen bewusst und hat sich
mit dem Ministerratsvortrag vom 18. Juni 2025 verpflichtet, Maßnahmen
zur Unterstützung der Opfer und aller Betroffenen zu setzen.
Sozialministerin Korinna Schumann hat ihr Ministerium mit der
dementsprechenden Ausarbeitung beauftragt. In den vergangenen zwei
Monaten wurde an der Umsetzung psychosozialer Hilfeleistungen für
alle Betroffenen sowie an zusätzlichen Unterstützungszahlungen für
die Opfer gearbeitet.
Zwtl.: Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz
Das Verbrechensopfergesetz unterstützt Menschen, die Opfer einer
schweren Straftat wurden. Es bietet diverse finanzielle
Hilfestellungen an. So werden Leistungen wie etwa Schmerzengeld,
psychotherapeutische Unterstützung oder der Ersatz von
Bestattungskosten ermöglicht. Anspruchsberechtigt sind Opfer und
deren Hinterbliebene sowie Angehörige verstorbener und schwer
verletzter Opfer, wenn sie eine psychische Gesundheitsschädigung
erlitten haben.
Erste Anträge zum Verbrechensopfergesetz sind bereits eingelangt
und wurden genehmigt. Die Antragstellung für Leistungen aus dem
Verbrechensopfergesetz erfolgt beim Sozialministeriumservice. Die
Ansuchen aufgrund des Amokattentats am BORG Dreierschützengasse
werden zentral von der Landesstelle Wien bearbeitet. Dort verfügen
die Mitarbeiter:innen des Sozialministeriumservice über umfangreiche
Expertise, unter anderem aus Erfahrungen des Terroranschlags in Wien
am 2. November 2020.
Ziel des Sozialministeriums ist eine möglichst schonende
Abwicklung des Verbrechensopfergesetzes für die Opfer. Dazu wurden
Fachgespräche mit Psycholog:innen sowie Psychiater:innen über
entsprechende Vorgehensweisen aufgenommen.
Zwtl.: Einrichtung eines Hilfsfonds BORG Dreierschützengasse
Über die Leistungen des Verbrechensopfergesetzes richtet das
Sozialministerium für zusätzliche Hilfeleistungen den Hilfsfonds BORG
Dreierschützengasse ein. Entsprechend dem Ministerratsvortrag werden
damit einerseits zusätzliche Unterstützungszahlungen an die Opfer und
Hinterbliebenen, andererseits psychosoziale Maßnahmen für vom
Amokattentat betroffene Personen und Angehörige zur Verfügung
gestellt.
Gemeinsam mit den Expert:innen der AUVA sowie der
Schulpsychologie arbeitet das Sozialministerium an einer Fortführung
und Erweiterung der bereits bestehenden Konzepte zur psychosozialen
Unterstützung. Dabei ist auch die Einbeziehung von Betroffenen
zentral. Die Maßnahmen sollen der langfristigen Stabilisierung,
Verarbeitung und Stärkung der psychischen Gesundheit von
Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften nach dem Amokattentat dienen.
Der Fokus des Konzepts liegt auf der psychosozialen Begleitung
und Unterstützung von Gruppen, die dies möchten. Es stellt eine
Ergänzung zum Angebot der Einzeltherapie dar, die
Anspruchsberechtigte gemäß Verbrechensopfergesetz geltend machen
können. Im Zuge der Erweiterung des Konzepts sollen auch
Personengruppen, die keinen VOG-Anspruch haben, wie etwa
Ersthelfer:innen und Eltern von nicht unmittelbar betroffenen
Schüler:innen des BORG Dreierschützengasse, dieses Angebot in
Anspruch nehmen können.
Zwtl.: Zugang zu und Leistungen aus dem Hilfsfonds BORG
Dreierschützengasse
Aus den Mitteln des Hilfsfonds werden außerdem direkte Zahlungen
an Opfer und deren Angehörige, die über das Verbrechensopfergesetz
hinausgehen, erbracht. So kann beispielsweise Opfern, die eine
schwere physische oder psychische Gesundheitsschädigung erlitten
haben, und Angehörigen von verstorbenen und schwer verletzten Opfern,
eine zusätzliche Unterstützungsleistung ausbezahlt werden. Weiters
können Bestattungskosten übernommen werden, die noch nicht durch
andere Stellen wie beispielsweise der Stadt Graz oder das
Verbrechensopfergesetz abgedeckt sind. Voraussetzung für eine
Unterstützung aus dem Hilfsfonds ist, dass für die jeweilige Person
dem Grunde nach eine Anspruchsberechtigung nach dem
Verbrechensopfergesetz vorliegt.
Um die Verfahrensdauer für Betroffene möglichst kurz und den
verwaltungsökonomischen Aufwand so gering wie möglich zu halten,
sollen, analog der Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem
Terroropferfonds, die Leistungen des Hilfsfonds auf Grundlage der
Empfehlungen eines unabhängigen, fünfköpfigen Expert:innengremiums,
bestehend aus Expert:innen aus Sozialentschädigung, Kinder- und
Jugendschutz und anerkannten Jurist:innen, zuerkannt werden. Für die
Abwicklung des Hilfsfonds werden derzeit Gespräche mit der
Opferhilfeeinrichtung WEISSER RING geführt, die bereits beim
Terroranschlag in Wien im Jahr 2020 Opfern unterstützend zur Seite
stand und mit ihrer jahrelangen Expertise im Bereich der Opferhilfe
auch jetzt wieder jede Person, die es wünscht, berät und unterstützt.
Opfer und Hinterbliebene des Amokattentates, die nach dem
Verbrechensopfergesetz eine Leistung durch das
Sozialministeriumservice zugesprochen bekommen, werden, sobald eine
positive Erledigung ergangen ist, schriftlich über die zusätzlichen
Unterstützungsmöglichkeiten durch den Hilfsfonds informiert.