Wien (OTS) – Im Zusammenhang mit dem internationalen Ausbruch von
Mensch zu Mensch
übertragener Hantavirus-Infektionen auf einem Kreuzfahrtschiff im
Atlantik arbeiten das Gesundheitsministerium sowie die zuständigen
nationalen sowie internationalen Behörden weiterhin intensiv an der
Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen.
Mittlerweile konnte auch eine zweite der insgesamt drei an
Österreich gemeldeten Niedrigrisiko-Kontaktpersonen ausfindig gemacht
werden. Die Person weist keine Symptome auf, wurde jedoch – ebenso
wie die erste Niedrigrisiko-Kontaktperson – über die empfohlenen
Maßnahmen informiert und zeigt sich kooperativ.
Die Person hatte keinen engen oder längeren Kontakt mit jener
infizierten Person, die sich kurzzeitig im Flug von Johannesburg nach
Amsterdam befand. Die Person wird daher als Niedrigrisiko-
Kontaktperson eingestuft. Sie saß nicht – wie auch die erste
österreichische Niedrigrisiko-Kontaktperson – im unmittelbaren Umfeld
der Erkrankten, wodurch ein enger oder längerer Kontakt nach
derzeitigen Erkenntnissen ausgeschlossen werden kann. Das Risiko
einer tatsächlichen Ansteckung wird daher als äußerst gering
eingeschätzt. Die dritte Person – die wie die zweite Person nicht in
Österreich gemeldet ist, was das Auffinden sehr schwierig macht –
konnte bislang nicht aufgefunden werden. Aus derzeitiger Sicht ist
zudem auch unklar, ob sich die Person in Österreich aufhält. Die
Gesundheitsbehörde setzt dennoch – wie bei der erfolgreichen Suche
nach der zweiten Person – alles daran, auch die dritte Person
ausfindig zu machen.
Derzeit gibt es keinen bestätigten Hantavirus-Fall in Österreich.
International wurden seit Beginn des Ausbruchs bis zum 13. Mai 2026
elf Fälle gemeldet – acht bestätigte Fälle, zwei Verdachtsfälle sowie
ein uneindeutiger Fall. Drei Personen sind verstorben. Alle bislang
bekannten Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit dem betroffenen
Kreuzfahrtschiff.
Das Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Europa wird durch die
Europäische Seuchenbehörde ECDC weiterhin als „sehr gering“
eingeschätzt. Dennoch beobachten nationale und internationale
Gesundheitsbehörden die Situation laufend und stimmen die Maßnahmen
eng miteinander ab.
Um auf ein mögliches zukünftiges Auftreten von Mensch zu Mensch
übertragbarer Hantaviren vorbereitet zu sein, wurde die bestehende
Meldepflicht bei Hantavirus-Erkrankungs- oder Todesfällen in
Österreich erweitert. Seit dem 9. Mai 2026 müssen auch begründete
Verdachtsfälle von Mensch zu Mensch übertragbaren Hantavirus-
Infektionen gemeldet werden.
Handlungsempfehlungen für Niedrigrisiko-Kontaktpersonen:
O Selbstbeobachtung auf Auftreten von Symptomen für sechs Wochen
nach Letztkontakt und sofortige Kontaktaufnahme mit der
Gesundheitsbehörde bei Symptomen
O Großveranstaltungen, medizinische Einrichtungen (nur im
Bedarfsfall), Alten- und Pflegeheim und ähnliche Settings meiden und
nach Möglichkeit in stark frequentierten Innenräumen eine FFP2-Maske
tragen.
O Sie werden zudem aufgefordert, die Gesundheitsbehörde über
einen Wechsel des Aufenthaltsorts zu informieren.
Ärzt:innen und Gesundheitspersonal sollten im Umgang mit
Patient:innen persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe,
Schutzkittel, Augenschutz und Atemschutzmasken tragen, sowie
konsequent auf Händehygiene achten.