Wien (OTS) – Die Wirtschaftskammer Österreich hilft betroffenen
Mitgliedsbetrieben
dabei, eine Bescheidbeschwerde gegen ungerechtfertigte ORF-Beiträge
zu erheben. Konkret geht es dabei um Mehrfachbelastungen für
Unternehmen im Jahr 2024, die aufgrund ihres Geschäftsmodells
vorübergehend Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten. Ein
aktuelles Experten-Gutachten bestätigt, dass diese
Mehrfachvorschreibungen verfassungsrechtlich bedenklich sind.
Der Hintergrund: Mit Jahresbeginn 2024 ist das neue ORF-
Beitragsgesetz in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 112/2023) – seither
knüpft die Berechnung der Beitragspflicht an die Kommunalsteuer an,
welche Unternehmen in den einzelnen Gemeinden entrichten. Dadurch
entstanden für Unternehmen, die aufgrund ihres Geschäftsmodells an
mehreren Betriebsstätten tätig sind, gravierende Mehrbelastungen.
Diese ungerechtfertigte Schieflage wurde mit Wirksamkeit von 1.1.2025
(BGBl. I Nr. 59/2025) behoben, indem die Lohnsumme aller
Arbeitnehmer:innen auf den Hauptstandort zusammengerechnet wird.
„Wir konnten durch intensive Verhandlungen eine Neuregelung des
ORF-Beitrag-Gesetzes erreichen. Damit wurde diese unverhältnismäßige
und verfassungsrechtlich bedenkliche
Mehrfachbelastung entschärft, was rund 18.000 heimische
Unternehmen spürbar entlastet“, erklärt Manfred Denk , Obmann der
Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ): „Allerdings wurde diese Neuregelung leider nur für 2025, 2026
und 2027 berücksichtigt – und nicht rückwirkend für das Jahr 2024.“
Das hat zur Folge, dass tausende Unternehmen – insbesondere in
den Bereichen Bauunternehmen, Arbeitskräfteüberlassung, Bewachung,
Reinigungs- und Forstunternehmen – ab November 2025 mehrfache ORF-
Beiträge für 2024 vorgeschrieben erhielten. Ab 2028 würde das Problem
abermals aufflammen.
Sachlich ungerechtfertigte Mehrfachbeiträge
Betroffene Unternehmen, die bei der ORF-Beitrags Service GmbH (
OBS) Einspruch gegen diese Vorschreibung für das Jahr 2024 erheben
wollen, können sich dabei nun auf ein Experten-Gutachten berufen, das
die Bundessparte Gewerbe und Handwerk gemeinsam mit drei
Fachverbänden (Bundesinnung Bau, Bundesinnung Chemische Gewerbe und
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Fachverband Gewerbliche
Dienstleister) in Auftrag gegeben hat.
Der renommierte Steuerrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Claus
Staringer kommt darin zum Schluss, dass verfassungsrechtliche
Bedenken gegen die konkrete Ausgestaltung der betrieblichen
Beitragspflicht bestehen. Die gemeindeweise Berechnung der
betrieblichen ORF-Beiträge führt zu Ungleichbehandlungen zwischen
Unternehmen gleicher Lohnsumme, je nachdem wo sie ihre
kommunalsteuerlichen Betriebsstätten unterhalten. Diese
verfassungsrechtlichen Bedenken wurden vom Gesetzgeber durch „eine
zeitlich auf die Jahre 2025 bis 2027 beschränkte Novelle zum ORF-
Beitrag-G[esetz] vorübergehend entschärft. Für das Jahr 2024 sowie
sämtliche zukünftige Jahre ab 2028 sind sie jedoch weiterhin
aufrecht“, heißt es im Gutachten.
„Unternehmen, die bei der OBS die Vorschreibung beeinspruchen
wollen, müssen eine inhaltliche Begründung angeben. Dafür liefert
ihnen das Gutachten eine rechtlich belastbare Grundlage“, sagt
Spartenobmann Denk. „Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, die gegen
den ORF-Beitrag 2024 vorgehen wollen, sich an ihre jeweilige
Bundesinnung bzw. ihren Fachverband zu wenden und alle weiteren
Informationen einzuholen.“
Zugleich appelliert Denk an den Gesetzgeber: „Für die
österreichischen Unternehmen ist Rechtssicherheit wichtig. Die
Neuregelung ist unverständlicherweise bis Ende 2027 befristet. Das
heißt: Ab 2028 würde die verfassungsrechtlich bedenkliche Rechtslage
wieder in Kraft treten. Es gilt deshalb jetzt vorausschauend Abhilfe
zu schaffen und eine rechtskonforme Lösung zu finden, die dauerhaft
hält und auch die Altfälle saniert.“
Bescheid anfordern und bekämpfen
Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt betroffenen
Mitgliedsunternehmen folgende Schritte im Falle von
Mehrfachbelastungen durch den ORF-Beitrag 2024 zu prüfen:
– Jedes Mitgliedsunternehmen muss für sich selbst entscheiden, ob es
sich auszahlt, die ORF-Beitragsvorschreibung 2024 zu bekämpfen oder
nicht.
– Wer eine Vorschreibung erhält, sollte so rasch wie möglich bei der
OBS einen Bescheid über die Festsetzung des ORF-Beitrags anfordern (
nach § 12 Abs 2 Z 2 ORF-Beitrag-Gesetz) – dafür gibt es
Musterschreiben, an denen man sich orientieren kann
– Sobald der Bescheid vorliegt, kann ein Rechtsmittelverfahren
eingeleitet werden; und zwar in Form einer sogenannten
„Bescheidbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht
– die inhaltliche Begründung kann sich dabei auf das Experten-
Gutachten stützen, das die verfassungsrechtlichen Bedenken bestätigt
– Zu entscheiden ist, ob die vorgeschriebenen ORF-Beiträge bezahlt
werden, um mögliche Säumniszuschläge und Inkassokosten zu vermeiden,
oder ob diese bewusst nicht bezahlt werden
– Bei Bedarf kann seitens der Fachorganisationen in der WKÖ ein mit
der Rechtsmaterie vertrauter Anwalt benannt werden
– Weitere Informationen bietet die Webseite www.wko.at/orf-
beitragspflicht (PWK096/HSP)