Großeinsatz der Steuerfahndung im Tiroler Gastgewerbe: Verdacht auf über 200.000 Euro hinterzogene Abgaben

Wien (OTS) – Die im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) ansässige
Steuerfahndung hat
Mitte November eine großangelegte, koordinierte Durchsuchungsaktion
im Tiroler Unterland durchgeführt. An sechs Einsatzorten waren
Ermittlerinnen und Ermittler der Steuerfahndung sowie IT-Forensiker
und Spezialeinheiten im Einsatz. Eine Unternehmerfamilie aus dem
Gastgewerbe soll mehr als 200.000 Euro an Steuern hinterzogen haben.

„Betrugsbekämpfung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Für uns
gilt: Null Toleranz bei Steuerbetrug“, sagt Finanzminister Markus
Marterbauer.

Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Ehepaar, das ein gehobenes
Wellness- und Hotelunternehmen sowie mehrere Ferienwohnungen
betrieben haben soll. Der Verdacht: Über Jahre hinweg sollen
erhebliche Umsätze nicht erklärt und dadurch ein sechsstelliger
Eurobetrag an Einkommen- und Umsatzsteuer nicht abgeführt worden
sein. Zur Sicherung der zu erwartenden Strafe wurden rund 53.000 Euro
konfisziert. Weitergehende Sicherstellungsmaßnahmen waren aufgrund
ausreichender Vermögenswerte der Beschuldigten nicht erforderlich.

Der Einsatz erfolgte unter Beiziehung des Einsatzkommandos Cobra
West, da mehrere Familienmitglieder rechtmäßig im Besitz von Lang-
und Kurzwaffen sind, und verlief geordnet und ohne Zwischenfälle. Im
Zuge der Aktion wurden auch ein Bankschließfach und ein Safe
geöffnet, die den Beschuldigten zugeordnet werden.

Nach aktuellem Ermittlungsstand bestehen Hinweise auf fehlende
oder unzureichende Registrierkassen- und Geschäftsbücherführung,
mangelhafte Belegausstellung und irreführende Preisgestaltung. Die
auf Hotelrechnungen ausgewiesenen Preise sollen vielfach unter den
offiziell beworbenen Preisen gelegen haben und Getränke seien auf den
Rechnungen teilweise nicht gesondert ausgewiesen worden. Eine
Kalkulation der Steuerfahndung auf Basis von Nächtigungszahlen und
marktüblichen Preisen ergab deutliche Abweichungen zu den erklärten
Umsätzen. Darüber hinaus sollen bei der Vermietung hochwertiger
Ferienwohnungen im überprüften Zeitraum keinerlei Einkünfte erklärt
worden sein, obwohl Nächtigungen beim Tourismusverband gemeldet
wurden.

Im Zuge der Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel
sichergestellt, darunter Geschäftsunterlagen, Buchhaltungsdaten sowie
elektronische Speichermedien. Die IT-Fahndung des ABB sicherte zudem
eine große Menge digitaler Daten. Die Auswertung erfolgt in den
kommenden Wochen durch sie Steuerfahndung und dient als Grundlage für
die weitere steuerliche und strafrechtliche Beurteilung.

Fotos: https://flic.kr/s/aHBqjCCpit