Wien (OTS) – Der aktuelle Gewaltschutzbericht 2025 zeigt: Der Schutz
vor Gewalt in
der Privatsphäre bleibt ein zentraler Schwerpunkt der
Sicherheitsbehörden. Die Polizei setzt dabei weiterhin auf ein eng
verzahntes System aus unmittelbaren Schutzmaßnahmen, gezielter
Präventionsarbeit und strukturiertem Gefährdungsmanagement.
„Der Gewaltschutz ist ein wichtiger Teil des
Regierungsübereinkommens und damit Aufgabe der gesamten
Bundesregierung. Wir konnten dabei auf ein solides Fundament
aufbauen, wie zum Beispiel einer Verdopplung der
Gewaltpräventionsbeamten in den vergangenen Jahren, aber auch das
2021 gesetzlich verankerte verpflichtende Anti-Gewalttraining für
Gefährder. Diesen Weg gehen wir durch weitere in Vorbereitung
befindliche Maßnahmen Schritt für Schritt und vor allem konsequent
weiter. Ich danke Justizministerin Anna Sporrer, Frauenministerin Eva
-Maria Holzleitner und Sozialministerin Korinna Schumann für die enge
Zusammenarbeit im entschlossenen Vorgehen gegen Gewalt an Frauen in
den letzten Monaten“, sagte Innenminister Gerhard Karner.
Betretungs- und Annäherungsverbote als zentrales Instrument
Als eines der wichtigsten Mittel zum unmittelbaren Schutz
gefährdeter Personen wurden im Jahr 2025 österreichweit 14.101
Betretungs- und Annäherungsverbote (BV/AV) ausgesprochen, nachdem
bereits im Jahr 2024 mit 14.583 Betretungs- und Annäherungsverboten
ein ähnlich hohes Niveau verzeichnet worden war. BV/AV ermöglichen es
der Polizei, bei konkreter Gefährdungslage rasch einzugreifen:
Gefährderinnen und Gefährdern wird das Betreten der Wohnung sowie die
Annäherung an das Opfer untersagt. Die Maßnahme greift unabhängig
davon, ob bereits eine strafbare Handlung gesetzt wurde, und basiert
auf einer Gefahrenprognose vor Ort.
Die seit 2020 angepasste Zählweise ermöglicht eine realitätsnahe
Abbildung der Gefährdungslage, da jede Maßnahme konkret einer
gefährdeten Person zugeordnet wird.
Trotz eines leichten Rückgangs gegenüber den Höchstwerten der
Vorjahre zeigt sich, dass das Niveau weiterhin hoch ist – ein Hinweis
auf die anhaltende Relevanz häuslicher Gewalt als
sicherheitspolitisches Thema.
Parallel dazu steigt die Zahl der Anzeigen wegen Nichteinhaltung
von BV/AV. Dieser Umstand ist vor allem auf die engmaschigen
Kontrollen der Polizei zurückzuführen.
„Jeder Fall häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Deshalb bleibt
Gewaltschutz für uns eine zentrale und dauerhafte
sicherheitspolitische Aufgabe. Wir handeln konsequent mit raschen
Schutzmaßnahmen für Betroffene, klaren Grenzen für Gefährder und
nachhaltiger Präventionsarbeit. Gleichzeitig entwickeln wir unsere
Instrumente laufend weiter, modernisieren sie digital und stärken die
Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen“, betont der Direktor des
Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer.
Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen: Fokus auf
Hochrisikofälle
Ein zentrales Element im Gefährdungsmanagement sind die
sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen (S-FK). Im Jahr 2025 wurden
161 Fallkonferenzen mit Bezug zu Gewalt in der Privatsphäre
durchgeführt, nach 193 im Jahr 2024. Dieser Rückgang ist ein
positives Signal und zeigt, dass präventive Maßnahmen sowie die enge
Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen zunehmend Wirkung entfalten.
Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen kommen gezielt bei
Hochrisikofällen zum Einsatz, wenn konkrete Hinweise auf eine
mögliche schwere Gewalttat bestehen. Ziel ist die bestmögliche
Koordination bestehender Maßnahmen. Durch den strukturierten
Austausch zwischen Polizei, Behörden und Opferschutzeinrichtungen
können Schutzmaßnahmen rasch abgestimmt und umgesetzt werden.
Viele Risikosituationen können heute bereits frühzeitig erkannt
und entschärft werden, sodass eine Fallkonferenz oftmals gar nicht
mehr erforderlich ist. Dazu tragen unter anderem
Gewaltpräventionsberatung, Opferberatung, Opferkontaktgespräche und
präventive Rechtsaufklärungsgespräche bei.
Gleichzeitig bleiben sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen ein
unverzichtbares Instrument für besonders gefährliche Situationen und
werden weiterhin gezielt dort eingesetzt, wo sie notwendig sind.
Gefährderarbeit und Prävention im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Gefährderinnen
und Gefährdern.
Sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 wurden durch die
Beratungsstellen für Gewaltprävention jeweils über 12.000 Anlassfälle
bearbeitet und mehr als 12.000 Gefährderinnen und Gefährder betreut.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Gewaltverhalten nachhaltig zu
verändern und Rückfälle zu verhindern. Die Täterarbeit ist damit ein
zentraler Bestandteil moderner Gewaltprävention. Ergänzend dazu
wurden durch speziell geschulte Polizeibedienstete tausende
präventive Rechtsaufklärungsgespräche und Opferkontaktgespräche
geführt. Diese freiwilligen Gespräche dienen sowohl der
Sensibilisierung der Gefährder als auch der Unterstützung der Opfer.
„Gewaltschutz lebt von Zusammenarbeit. Ein funktionierendes
Hilfesystem ist das Rückgrat des Gewaltschutzes. Es ermöglicht
Schutz, Stabilisierung und einen Weg aus der Gewalt, wenn die
entgegengestreckte Hand auch angenommen wird“, erklärte Petra
Warisch, Leiterin des Büros für Gewaltschutz im Bundeskriminalamt.
Strukturierte Zusammenarbeit als Erfolgsfaktor
Der Gewaltschutz in Österreich basiert auf einem koordinierten
Zusammenspiel von Polizei, Opferschutzeinrichtungen und
Präventionsstellen. Regelmäßige Abstimmungen, gemeinsame Fallanalysen
und standardisierte Abläufe sorgen dafür, dass Maßnahmen
ineinandergreifen und schnell wirksam werden. Diese strukturierte
Zusammenarbeit ermöglicht ein opferorientiertes Vorgehen und stellt
sicher, dass sowohl akute Gefährdungssituationen als auch
langfristige Präventionsziele adressiert werden.
„Die seit Jahren gut etablierte Zusammenarbeit der Polizei mit
den Gewaltschutzzentren trägt wesentlich dazu bei, Gewaltbetroffenen
rasch Unterstützung zukommen zu lassen und ihre Sicherheit zu
erhöhen“, sagt Karin Gölly, Leiterin des Bundesverbandes des
Gewaltschutzzentrums Österreich.
Weiterentwicklung des Gewaltschutzsystems
Der Bericht zeigt deutlich: Gewaltschutz ist ein dynamisches
Feld. Schwerpunkte der Weiterentwicklung liegen insbesondere auf:
– der Optimierung von Gefährdungseinschätzungen,
– der Weiterentwicklung digitaler Instrumente (z. B.
Gewaltschutzdatei),
– der Stärkung der Täterarbeit sowie
– der weiteren Professionalisierung der Zusammenarbeit aller
beteiligten Stellen.
Konsequenter Gewaltschutz bleibt Priorität
Die Zahlen und Maßnahmen des Jahres 2025 verdeutlichen, dass
Österreich über ein leistungsfähiges Gewaltschutzsystem verfügt. Mit
dem konsequenten Einsatz von Betretungs- und Annäherungsverboten, der
gezielten Anwendung von Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen sowie
einer verstärkten Arbeit mit Gefährdern setzt die Polizei auf ein
umfassendes und nachhaltiges Schutzkonzept.
Den Gewaltschutzbericht 2025 finden Sie unter dem Link
https://www.bundeskriminalamt.at/502/start.html#gewaltschutz