Gerichte erklären TIWAG-Preiserhöhungen endgültig für unzulässig

Umhausen (OTS) – Das Landesgericht Innsbruck sowie das
Oberlandesgericht Innsbruck
haben in mehreren Fällen die von der TIWAG im Jahr 2022 und 2023
vorgenommenen Preiserhöhungen für unzulässig erklärt . Damit
bestätigten die Gerichte nunmehr rechtskräftig die Rechtsauffassung
der SCHEIBER Rechtsanwalt GmbH, die TIWAG-Kunden vertritt.

Der Fall betrifft die Preiserhöhungen im Juni 2022 und Juli 2023,
die die TIWAG gegenüber hunderttausenden Bestandskunden durchgesetzt
hatte. Nach Auffassung der Gerichte verstießen die herangezogenen
Preisanpassungsklauseln gegen die gesetzlichen Transparenz- und
Angemessenheitsanforderungen.

„Die Berufungsgerichte haben klar ausgesprochen, dass beide
Preiserhöhungen rechtswidrig waren. Damit steht fest: Kunden, die
diese erhöhten Preise bezahlt haben, können das zu viel bezahlte Geld
zurückfordern.“, betont Rechtsanwalt Dr. Florian Scheiber, der die
Kläger in diesen Verfahren vertritt.

Betroffene Kunden sollten jetzt ihre Ansprüche prüfen lassen.
Hintergrund ist, dass Rückforderungsansprüche der Verjährung
unterliegen. „Wer nicht rechtzeitig tätig wird, riskiert, seine
Ansprüche zu verlieren“, warnt Dr. Scheiber.

Die SCHEIBER Rechtsanwalt GmbH bietet daher betroffenen TIWAG-
Kunden die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung, um
festzustellen, welche Beträge zurückgefordert werden können.

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