Wien (OTS) – Eine Anfragebeantwortung von SPÖ-Justizministerin
Sporrer bestätigt
erneut die massiven Kosten für die Zahnbehandlung von Häftlingen.
„Allein im Jahr 2025 wurden bisher insgesamt 10.268 Zahnfüllungen bei
Insassen durchgeführt. Aufgrund des EU-Amalgamverbots müssen nun
teurere Silikat- und Steinzementfüllungen eingesetzt werden“, so
Anfragensteller NAbg. Harald Schuh. „Die Kosten pro Füllung sind
deshalb von bisher 85,50 Euro auf 127,20 Euro gestiegen und müssen
vom Steuerzahler getragen werden“, so FPÖ-NAbg. Harald Schuh, der die
Anfrage an die Justizministerin gestellt hatte.
Zwischen 2021 und 2024 verursachten Zahnbehandlungen bei
Häftlingen Kosten von insgesamt 7,7 Millionen Euro. „Nur vier Prozent
(306.020,71 Euro) davon steuerten die Insassen in Form von
Eigenmitteln bei. Nun prüft das Ministerium den von der FPÖ erstmals
im Februar 2025 eingebrachten Vorschlag für eine Kostenbeteiligung
der Häftlinge durch Selbstbehalt“, berichtet der FPÖ-Abgeordnete.
Schuh zeigt sich wenig überrascht, aber erneut alarmiert: „Man
erhält rasch den Eindruck, dass die Gesundheitsversorgung in den
Gefängnissen sehr großzügig ausgelegt wird, was die Insassen
ausnutzen. Viele Häftlinge legen in Gefangenschaft offenbar einen
weitaus höheren Wert auf Gesundheit als in Freiheit. Im Schnitt
erhält jeder Häftling alle sechs Monate eine Plombe. Das ist mehr als
auffällig – außer für das Ministerium offenbar. Dass nun endlich
Selbstbehalte geprüft werden, ist mehr als notwendig. Der Staat muss
auch hier kostenbewusster werden.“
„Leider blieben Anfragen zu den durchschnittlichen Wartezeiten
für Häftlinge wegen Operationen unbeantwortet. Monate- und jahrelange
Wartezeiten, mit denen freie Bürger oft konfrontiert werden, scheinen
in Justizanstalten tendenziell kein Thema zu sein.“ Schuh kündigte
an, weitere parlamentarische Schritte zu setzen, um die
Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich der Justizanstalten
transparent zu machen und „die überbordenden Privilegierungen zu
beenden“.
Die Anfragebeantwortung zu Zahnbehandlungen von Gefängnisinsassen
kann unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2839
abgerufen werden.