Wien (OTS) – Im Zuge der aktuellen Begutachtung des
Verordnungsentwurfs zur
Festlegung der Quoten für den Familiennachzug fordert der
oberösterreichische NAbg. MMag. Michael Schilchegger,
Verfassungssprecher der FPÖ, Landeshauptmann Thomas Stelzer auf, das
gesetzlich verankerte Vorschlagsrecht der Bundesländer unbedingt
wahrzunehmen. „Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gibt den
Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, bei der Festlegung der Quoten
mitzureden. Oberösterreich sollte dieses Recht auch nutzen und für
den Familiennachzug von Asylberechtigten eine Quote von null
vorschlagen“, so Schilchegger.
Gemäß § 13 Abs. 6 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist
bei der Festlegung der Quoten auf die Vorschläge der Bundesländer
Bedacht zu nehmen. Eine Überschreitung der vom jeweiligen Bundesland
vorgeschlagenen Zahl ist grundsätzlich nur mit dessen Zustimmung
möglich. „Der Landeshauptmann hat damit ein konkretes gesetzliches
Instrument in der Hand, um die Interessen Oberösterreichs gegenüber
dem Bund zu vertreten. Dieses Instrument darf nicht ungenutzt
bleiben“, betont Schilchegger weiter.
„40 sind 40 zu viel, Oberösterreich muss ein Signal setzen“
Der nun vorliegende Verordnungsentwurf des zuständigen
Ministeriums sieht für Oberösterreich nach den vorliegenden
Informationen eine Quote von insgesamt 40 Asylberechtigten vor.
„Oberösterreich ist ein starkes Industriebundesland. Dass bei
qualifizierten Arbeitskräften und Inhabern einer Rot-Weiß-Rot-Karte
andere Maßstäbe gelten, ist nachvollziehbar. Beim Familiennachzug von
Asylberechtigten ist hingegen eine restriktive Linie notwendig. Unser
Vorschlag lautet daher, die zulässige Anzahl von Asylberechtigten zum
Familiennachzug auf null zu beschränken.“, stellt Schilchegger klar.
Der freiheitliche Verfassungssprecher verweist darauf, dass
Oberösterreich bereits erhebliche Herausforderungen bei der
Integration, im Bildungsbereich, bei der Wohnraumversorgung und im
Sozialsystem zu bewältigen habe. „Es ist legitim und notwendig, diese
Belastungen bei politischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Wer
die Interessen unseres Bundeslandes ernst nimmt, muss auch bereit
sein, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“
„Herr Landeshauptmann, nutzen Sie diese Möglichkeit!“
Abschließend richtet Schilchegger einen Appell an Landeshauptmann
Stelzer und die ÖVP OÖ: „Das Gesetz räumt den Ländern ein
Mitspracherecht ein. Jetzt liegt es am Landeshauptmann, dieses auch
tatsächlich wahrzunehmen. Wir laden die ÖVP ein, gemeinsam mit uns
ein Signal zu senden. Oberösterreich schlägt für den Familiennachzug
von Asylberechtigten eine Nullquote vor. Die rechtlichen
Möglichkeiten gehören genutzt, im Interesse unseres Bundeslandes und
seiner Bevölkerung“.
Dass freiheitliche Vorschläge auch auf Bundesebene aufgegriffen
werden, habe sich bereits gezeigt: „Die zuständige Bundesministerin
hat bereits den Vorschlag von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred
Haimbuchner übernommen, Integrationsprüfungen künftig ausschließlich
durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchführen zu
lassen. Jetzt bietet sich für die ÖVP die nächste hervorragende
Gelegenheit, einen freiheitlichen Vorschlag aufzugreifen und im
Interesse Oberösterreichs zu handeln. Herr Landeshauptmann, nutzen
Sie diese Möglichkeit und setzen Sie sich für eine Nullquote beim
Familiennachzug von Asylberechtigten ein“, so Schilchegger
abschließend.