FPÖ – Hafenecker: „Syrischer Geheimdienst fasst Folterknecht, den Österreichs Behörden laufen ließen – Blamage für Sporrer und Karner!“

Wien (OTS) – „Jetzt ist es amtlich: Der in Wien wegen Folter an 21
Zivilisten zu
acht Jahren Haft verurteilte frühere syrische Kriminalpolizeichef ist
tatsächlich nach Syrien geflohen – und festgenommen hat ihn nicht die
österreichische Polizei, sondern der syrische Geheimdienst. Ein Land,
das gerade erst aus einem verheerenden Bürgerkrieg kommt, erledigt
binnen zwei Wochen, was der österreichische Sicherheitsapparat nicht
einmal versucht hat. Die Blamage für SPÖ-Justizministerin Sporrer und
ÖVP-Innenminister Karner ist damit komplett“, erklärte heute FPÖ-
Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA.
Laut der staatlichen syrischen Nachrichtenagentur SANA wurde Mussab
Abou R. am Samstag im Zuge einer Operation des syrischen
Inlandsgeheimdienstes festgenommen.

Damit sei der gesamte Skandal um die Flucht des nicht
rechtskräftig Verurteilten bestätigt: „Das Landesgericht hatte die
Fluchtgefahr erkannt und die Untersuchungshaft verhängt – doch nach
einer Haftbeschwerde kam der Mann wieder frei und blieb es vor,
während und nach dem gesamten Prozess. Nach dem Schuldspruch setzte
er sich in aller Seelenruhe nach Syrien ab. Aufgeflogen ist die
Flucht nicht durch unsere Behörden, sondern durch ein Facebook-
Posting aus dem Familienkreis – und beendet hat sie jetzt nicht
unsere Justiz, sondern der Geheimdienst eines Nachkriegsstaates.
Österreichs Beitrag zur Ergreifung eines hier verurteilten
Folterknechts: null. Das ist der Offenbarungseid dieser
Verliererkoalition in Sachen Sicherheit und Rechtsstaat“, so
Hafenecker.

Die FPÖ habe zur Fluchtermöglichung bereits umfassende
parlamentarische Anfragen an beide Ressorts gerichtet – 13 Fragen an
die Justizministerin, elf an den Innenminister: „Keine einzige dieser
Fragen ist durch die Festnahme in Syrien beantwortet. Warum wurde
nach dem Schuldspruch die Untersuchungshaft nicht neuerlich geprüft?
Warum gab es offenkundig weder wirksame Passabnahme noch
Meldeauflagen, Beobachtung oder Ausschreibung? Und wieso konnte ein
amtsbekannter, erstinstanzlich verurteilter Schwerverbrecher
unbemerkt aus dem Bundesgebiet ausreisen? Sporrer und Karner schulden
den Österreichern und vor allem den Folteropfern jede einzelne
Antwort“, betonte Hafenecker.

Nun komme eine zentrale Forderung dazu: „Justizministerin Sporrer
muss umgehend alle völkerrechtlichen und diplomatischen Hebel in
Bewegung setzen, um den Verurteilten nach Österreich zurückzuholen –
sei es durch ein Auslieferungsbegehren, sei es durch eine
Vereinbarung zur Übernahme der Strafvollstreckung. Ein
österreichisches Urteil über acht Jahre Haft für Folter darf kein
Papiertiger sein. Wenn diese Bundesregierung nicht einmal versucht,
einen verurteilten Folterknecht zurückzuholen, dann kapituliert sie
endgültig vor ihrer eigenen Unfähigkeit – und verhöhnt die 21 Opfer,
die dem österreichischen Rechtsstaat vertraut haben. Die Kette des
Staatsversagens in dieser Causa – von der Einschleusung des
Foltergenerals durch das ÖVP-geführte BVT über die jahrelange
Vertuschung bis zur ungehinderten Flucht – muss endlich durchbrochen
werden“, so Hafenecker abschließend.