Fischotterjagd: Verordnung der Kärntner Landesregierung ist rechtswidrig – Berner Konvention eröffnet offizielles Verfahren

Straßburg/Wien/Vösendorf (OTS) – Die 45. Tagung des Standing
Committee der Berner
Artenschutzkonvention in Straßburg endet letzten Freitag mit einem
riesigen Erfolg für den Artenschutz und klaren
Handlungsaufforderungen an Kärnten und die österreichische
Bundesregierung: Das Komitee stellte fest, dass die Kärntner
Fischotterverordnung gegen internationales Artenschutzrecht verstößt,
und forderte die Kärntner Behörden auf, die Otter-Verordnung
zurückzuziehen. Kritisiert wird insbesondere die Zulassung verbotener
Tötungsmethoden wie Conibearfallen sowie quotenweise Tötungen ohne
Einzelfallprüfung

Zwtl.: Otter als Sündenbock für Fischrückgang ist wissenschaftlich
nicht haltbar

Zwischen 2019 und 2024 wurden in Kärnten offiziell 226 –
Dunkelziffer viel höher – streng geschützte Fischotter auf Basis
landesrechtlicherQuotenregelung getötet, was laut Berner Konvention
klar dem internationalen Artenschutzrecht widerspricht.

“ Der Fischotter wird seit Jahren als Sündenbock für strukturelle
Probleme in unseren Gewässern missbraucht. Der Schutz von bei
Angler:innen beliebten Fischen wird instrumentalisiert, um die
Otterjagd zu rechtfertigen. Besonders absurd ist das beim Huchen:
Kärnten erklärt ihn als unbedingt vor dem Fischotter zu schützenden
Fisch – und erlaubt gleichzeitig seine Bejagung, anstatt ihn
ganzjährig zu schonen “, erklärt Michaela Lehner, Leiterin der
Stabstelle Recht bei Tierschutz Austria.

Das Komitee bestätigte, dass die von Tierschutz Austria
vorgelegten Studien belegen, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen
Fischottern und dem Rückgang von Fischbeständen besteht. „ Mehrere
wissenschaftliche Untersuchungen, darunter auch Studien, die sogar im
Auftrag der Kärntner Landesregierung entstanden sind, aber aufgrund
der Ergebnisse von dieser totgeschwiegen wurden, zeigen klar, dass
Faktoren wie Gewässerverbauung, Krankheiten, Schadstoffbelastung,
steigende Wassertemperaturen und Wasserkraftnutzung die wahren Gründe
für den Fischrückgang sind. Das Töten der Otter führte in keinem
einzigen Fall zu einer Erholung der Fischbestände “, so Friedrich
Wulf, Vertreter von Tierschutz Austria bei der Sitzung letzte Woche
in Straßburg und Leiter internationale Biodiversitätspolitik bei Pro
Natura.

Zwtl.: Verbotene Fangmethoden und fehlende Kontrolle

Besonders deutlich äußerte das Komitee seine Sorge über den
Einsatz von Conibearfallen und anderer nicht-selektiver
Tötungsmethoden, die nach der Berner Konvention ausdrücklich verboten
sind. „ Conibearfallen sind extrem grausam und nicht selektiv. Sie
sind in allen anderen österreichischen Bundesländern sowie in
Deutschland verboten “, betont Lehner. Kritisiert wurde zudem, dass
Tötungen nicht durch verpflichtende Einzelfallprüfung, sondern über
pauschale Quoten genehmigt werden und andere Alternativen nicht
geprüft wurden.

Die Abschüsse der Fischotter in Kärnten führen zudem dazu, dass
viel mehr Tiere sterben als der Quote angerechnet werden. “ So werden
laufend auch säugende Weibchen getötet, worauf die Jungtiere qualvoll
verhungern. Durch Schuss verwundete Otter flüchten ins Wasser, auch
ihr Tod ist ein unsichtbarer Leidensweg, denn Hunde können der
Blutfährte im Wasser nicht folgen. Sie alle werden der Quote in der
Kärntner Fischotterverordnung nicht zugerechnet, weshalb die
Dunkelziffer der getöteten Fischotter in Kärnten weitaus höher ist
als die offizielle Zahl „, so Lehner.

Zwtl.: Bund in der Pflicht – umfassender Bericht nicht nur aus
Kärnten, sondern jetzt auch aus Nieder- und Oberösterreich, Salzburg
und Steiermark gefordert

Die Kärntner Regelung zur Tötung von Ottern diente anderen
Bundesländern als Vorbild. Seitdem wurden ähnliche Gesetze in den
Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und
Steiermark erlassen.

Das Komitee fordert die österreichische Bundesregierung auf,
einen umfassenden Bericht zum Otter-Abschusswesen in den
österreichischen Bundesländern vorzulegen, inklusive Monitoringdaten,
rechtliche Grundlagen, Vollzugspraxis sowie einer Bewertung von
Selektivität und Verhältnismäßigkeit.

Zwtl.: Lösungen liegen auf dem Tisch

Während Kärnten weiterhin Otter schießt und Schäden an
ungeschützten Fischen nachträglich entschädigt – 2025 entstanden laut
Landesangaben 130.000 Euro Schaden, davon wurden 94.000 Euro durch
Steuergelder entschädigt –, zeigt das Burgenland, dass Prävention
wirkt: Otter-sichere Zäune, Förderung von Naturteichen, gezielte
Beratung durch eine Otter-Ombudsperson sowie professionelles Konflikt
– und Menschen-Management sorgen dafür, dass Mensch und Otter ohne
Tötungen koexistieren können.

Lehner abschließend: „ Artenschutz funktioniert nicht mit der
Flinte, sondern mit Prävention, Transparenz und wissenschaftlicher
Ehrlichkeit. Die Berner Konvention hat heute klargemacht, dass
Kärnten seinen Kurs ändern muss – und zwar jetzt. “

Zwtl.: Offenes Verfahren wird weiter behandelt

Das Komitee der Berner Konvention beschloss, die Otterjagd in
Kärnten als Open File weiterzuführen. Die Republik Österreich und das
Land Kärnten müssen bis zum Herbst-Bureau-Meeting 2026 über
Fortschritte berichten.

Fotos (honorarfrei): https://flic.kr/s/aHBqjCDWaz