Österreich (OTS) – Kommenden Montag beginnt in Kärnten,
Oberösterreich, Salzburg,
Steiermark, Tirol und Vorarlberg das neue Schuljahr. Für tausende
Kinder steht dabei ein ganz besonderer Tag bevor: der erste Schultag
in der Volksschule. Das nimmt die Fraktion Christlicher
Gewerkschafter:innen in der Gewerkschaft GPA zum Anlass, um eine
bezahlte Freistellung für Eltern von Tafelklasslern zu fordern.
„Der erste Schultag ist ein Meilenstein im Leben eines Kindes. Da
sollten die Eltern nicht zwischen Arbeitsplatz und Schule hin- und
her hetzen müssen. Wir wollen, dass Eltern diesen wichtigen Moment
gemeinsam mit ihrem Kind erleben können – ohne schlechtes Gewissen
und ohne die Frage, ob sich das mit dem Urlaub irgendwie ausgeht“,
fordert Wolfgang Pischinger, FCG/GPA Vorsitzender. Die
Bundesfrauenvorsitzende der FCG/GPA, Karin Zeisel, bekräftigt diese
Meinung: „Kinder erinnern sich vielleicht nicht an jede Hausaufgabe,
aber sie erinnern sich daran, wer am ersten Schultag dabei war.
Diesen Tag sollten wir Familien schenken – und nicht dem
Terminkalender.“
Erster Schultag bereits in einigen Kollektivverträgen ein freier
Tag
Dass eine solche Regelung funktioniert, zeigen bestehende
Kollektivverträge. So gibt etwa der Kollektivvertrag für das Nahrungs
– und Genussmittelgewerbe für die Begleitung des Kindes am ersten
Schultag der 1. Volksschulklasse durch einen Elternteil einen ganzen
Tag frei. In der Tabakwarenindustrie ist ebenso ein Arbeitstag als
bezahlte Freizeit vorgesehen. Andere Kollektivverträge kennen
ebenfalls entsprechende Regelungen.
„Familienfreundlichkeit darf nicht vom Glück abhängen, in welcher
Branche man arbeitet. Wenn wir wollen, dass sich Arbeit und Familie
wirklich vereinbaren lassen, müssen wir auch bei solchen wichtigen
Lebensereignissen ansetzen. Der erste Schultag ist kein gewöhnlicher
Tag“, so Zeisel.
„Wir haben hier nichts Weltfremdes vor. Die Sozialpartner haben
in verschiedenen Branchen längst gezeigt, dass eine solche Lösung
möglich ist“, betont Pischinger. „Was heute für manche Beschäftigte
gilt, sollte künftig für alle Eltern gelten“, so die beiden
Vorsitzenden abschließend.