Wien (OTS) – In Brüssel wird derzeit die sogenannte
Bargeld-Verordnung verhandelt.
Die AK fordert eine Bargeld-Versorgungspflicht der Banken auch in
ländlichen Regionen sowie eine strikte Bargeld-Annahmepflicht in
allen Geschäften für den täglichen Bedarf, wie Supermärkten,
Apotheken und Co. Bargeld hilft Konsument:innen beim Sparen. Zudem
ist Bargeld systemrelevant: Es sichert den Zahlungsverkehr im Fall
großflächiger Stromausfälle oder eines Ausfalls elektronischer
Infrastruktur ab.
Bargeld ist in Österreich nach wie vor die am meisten genutzte
Zahlungsmethode, wie die AK Studie zur Digitalisierung im
Zahlungsverkehr zeigt: 63 Prozent von 1.000 befragten Konsument:innen
zahlen regelmäßig mit Bargeld. „Bargeld-Nutzung ist übersichtlicher
als der Einsatz von Zahlungskarten, der zum Geldausgeben verleitet“,
sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Viele Menschen legen
zudem Wert auf ihre Privatsphäre und zahlen lieber bar als mit Karte.
Elektronische Zahlungen hinterlassen Datenspuren, die es Unternehmen
ermöglicht, ihre Kund:innen in „wertvoll“ und „weniger wertvoll“
einzuteilen. Auch können bei elektronischen Zahlungen jedes Mal
Kosten anfallen, etwa eine Buchungsgebühr.
Vor allem Menschen im Alter von 50 bis 59 sowie über 70
bevorzugen Bargeld. Aber Bargeld ist mehr als eine Generationenfrage
oder gute alte Tradition: Es ist das unverzichtbare Backup des
digitalen Zahlungsverkehrs. In nordischen Ländern wie Schweden, wo
die Menschen überwiegend elektronisch mit Karte und Handy zahlen, gab
es bereits mehrere Ausfälle des elektronischen Zahlungsverkehrs.
Gestiegen ist auch die Gefahr eines großflächigen Stromausfalls, wie
etwa in Spanien. In diesen Fällen ist Bargeld entscheidend. So
empfiehlt die österreichische Nationalbank Bargeld für zwei
Wocheneinkäufe in kleinen Scheinen zuhause vorrätig zu haben.
Die AK fordert daher:
Bargeld-Versorgungspflicht
Banken müssen die Grundfunktion der Bargeldversorgung
aufrechterhalten und insbesondere in ländlichen Regionen eine
ausreichende Anzahl von Bankomaten zur Verfügung stellen. Nur so kann
eine echte Wahlfreiheit zwischen Barzahlung oder elektronischer
Zahlung gewährleistet werden. „Es kann nicht sein, dass die Menschen
zig Kilometer in Kauf nehmen müssen, um zum nächsten Bankomaten oder
zu einer Bankfiliale zu gelangen“, so Zgubic.
Bargeld-Annahmepflicht
Insbesondere Einzelhandelsgeschäfte dürfen im Vorhinein die
Bargeldannahme nicht verweigern, sei es durch ein Schild („Keine
Bargeldannahme“) am Eingang oder im Kleingedruckten der
Geschäftsbedingungen. Zgubic: „Bargeld muss für Geschäfte des
täglichen Bedarfes, wie den Einkauf im Supermarkt oder in der
Apotheke zwingend angenommen werden.“
Die AK fordert von der EU-Kommission, sowohl die Versorgungs- als
auch eine strikte Annahmepflicht im Entwurf der EU-Bargeldverordnung
festzuschreiben. Zgubic: „Bei der Annahmepflicht darf es keine
Schlupflöcher geben!“