EU-Asylpaket: Diakonie warnt vor Aushöhlung des Schutzgedankens

Wien (OTS) – Die Diakonie Österreich warnt im Begutachtungsverfahren
zur
gesetzlichen Umsetzung des Asyl- und Migrationspaktes der EU (GEAS –
Gemeinsames europäisches Asylsystem) vor einem Bruch mit der
humanitären Tradition Österreichs: „Menschenwürde, Lebensschutz,
Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser
Land aufbaut. Diese Werte werden im Gesetzesentwurf ausgehöhlt“,
kritisiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „In der Bibel
dient das Recht dem Schutz der Fremden. Das ist für die Diakonie auch
heute leitend.“

Heute endet die Begutachtungsfrist für ein umfassendes
Gesetzespaket, mit dem die GEAS-Reform in nationales Recht übertragen
wird. Der vorliegende Gesetzesentwurf könne nicht als „bloße
Umsetzung europäischen Rechts gelten“, so die Diakonie in ihrer
Stellungnahme, vielmehr lasse er „wesentliche inhaltliche und
menschenrechtliche Anforderungen unberücksichtigt“ und überschreite
„mehrfach die Grenzen, die Unionsrecht, Europäische
Menschenrechtskonvention und Verfassung ziehen“.

Zwtl.: Demokratiepolitische Bedenken

Die Diakonie kritisiert die verkürzte Begutachtungsfrist von vier
Wochen scharf: „Normalerweise dauern Begutachtungsfristen mindestens
sechs Wochen – und die sind schon äußerst knapp bemessen für die
größte Reform im Asyl- und Aufnahmebereich seit 2004. Das ist
demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Gerade wenn es um so
wesentliche grund- und menschenrechtliche Fragen geht, braucht es
sorgfältige Überlegungen, Transparenz und die fachkundige Beteiligung
der Zivilgesellschaft.“

Zwtl.: Massive Eingriffe in Rechtsschutz und Freiheit

„ Das Gesetzespaket verschiebt das Asylsystem vom Schutz von
Menschen und ihren Rechten hin zu Kontrolle, Haft und Abschottung –
das ist ein gefährlicher Bruch mit rechtsstaatlichen und
menschenrechtlichen Mindeststandards “, kritisiert Christoph Riedl,
Diakonie-Experte für Flucht und Migration.

Aus Sicht der Diakonie droht das Recht auf Verbleib im Land
während des Asylverfahrens ausgehöhlt zu werden. Bisher hat das
Stellen eines Asylantrags vor Abschiebung geschützt. GEAS sieht
diesen Schutz auch weiterhin vor. Nach dem österreichischen
Gesetzesvorschlag sollen in Zukunft Menschen auch abgeschoben werden
können (z.B. bei Folgeanträgen), bevor ihre Fluchtgründe inhaltlich
geprüft wurden.

Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem Freiheitsentzug unter
lückenhaftem Rechtsschutz, teils sogar für Minderjährige vor.
„Haftähnliche Situationen für Schutzsuchende, insbesondere für
Kinder, widersprechen grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien und
einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik“, warnt Riedl.

Zwtl.: Kinder unzureichend geschützt

GEAS verlangt einen besonderen menschenrechtlichen Schutz von
Kindern. Der vorliegende Gesetzesentwurf für die Umsetzung in
Österreich lässt dies jedoch unberücksichtigt. Ein zentrales Beispiel
dafür ist die weiterhin fehlende Umsetzung der Obsorge für
unbegleitete geflüchtete Kinder. Im Gegenteil wird die Situation von
Kindern noch prekärer.

Die Diakonie kritisiert den geplanten „Screeningprozess“ zur
Feststellung von Schutzbedürftigkeit als intransparent und
fehleranfällig. Dazu kommt, dass sich Betroffene gegen behördliche
Fehlentscheidungen nicht rechtlich zur Wehr setzen können. Das Risiko
sei hoch, dass unbegleitete Minderjährige, aber auch
Folterüberlebende oder Personen mit schweren Erkrankungen im
Screeningprozess nicht erkannt oder falsch eingestuft würden. „Gerade
die Schwächsten wären in diesem System nicht zuverlässig geschützt“,
betont Diakonie-Experte Riedl.

Jede Form der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Kinder,
die nicht den Standards der Kinder- und Jugendhilfe entspricht,
stellt aus Sicht der Diakonie eine Kindeswohlgefährdung dar – und aus
dem Entwurf geht nicht hervor, dass von dieser Praxis künftig
abgewichen werden soll. „Wer Kinder in haftähnliche Strukturen und
große Aufnahmezentren bringt, verletzt ihr Recht auf Schutz, Bildung
und Entwicklung“, so Riedl.

Zwtl.: Familienleben bedroht

Besonders scharf kritisiert die Diakonie die geplante jährliche
Quote für den Familiennachzug. Eine solche Obergrenze stellt einen
massiven Eingriff in das Recht auf Familienleben dar und widerspricht
unions- und verfassungsrechtlichen Garantien. „ Die Einheit der
Familie ist ein hohes Gut, gerade für die Kirchen, und ein zentrales
Menschenrecht. Wer den Familiennachzug deckelt, nimmt bewusst in
Kauf, dass Eltern und Kinder jahrelang getrennt leben “, zeigt sich
die Diakonie-Direktorin besorgt. „Familien gehören zusammen!“

Zwtl.: Das Fundament unseres Rechtsstaats steht auf dem Spiel

Dass eine Bundesregierung bewusst Maßnahmen vorschlägt, die im
Widerspruch zu Verfassungs- und Unionsrecht stehen, ist aus
demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Sicht inakzeptabel. Ein
solcher Umgang mit den verfassungsmäßigen Verpflichtungen des Staates
gefährdet das Fundament des Rechtsstaates.

„Dieses Gesetzespaket darf in dieser Form nicht beschlossen
werden“, warnt Moser. „Wir appellieren eindringlich an
Bundesregierung und Parlament, die in den ausführlichen
Stellungnahmen der Diakonie und anderer Hilfsorganisationen zum
Gesetzespaket aufgezeigten Punkte ernst zu nehmen und zu ändern.“

Insbesondere die folgenden Rechte müssen gewährleistet werden:

– Das Recht auf Verbleib während des Asylverfahrens muss gesichert
bleiben, statt durch neue Ausnahmen ausgehöhlt zu werden.

– Haft und haftähnliche Maßnahmen für Kinder dürfen überhaupt nicht
vorgesehen sein.

– Der Screeningprozess braucht klare Standards, Transparenz und
wirksamen Rechtsschutz, damit besonders schutzbedürftige Menschen
tatsächlich identifiziert und geschützt werden.

– Unbegleitete Kinder müssen vom ersten Tag an Obsorge und Betreuung
nach den Standards der Kinder- und Jugendhilfe erhalten.

– Und der Familiennachzug darf weder durch Quoten noch durch
überzogenen Formalismus faktisch verunmöglicht werden.