Wien-Bochum (OTS) – Während die Höchstgerichte noch zur rechtlichen
Ankerkennung nicht-
binärer Menschen in Österreich zu entscheiden haben ( Genderklage ),
hat das Magistratische Bezirksamt Wien 15/16 unterdessen bereits den
ersten Reisepass für eine nicht-binäre Person in Österreich
ausgestellt. Der korrigierte Geschlechtseintrag der nicht-binären
Person lautet nunmehr divers und der zugehörige Pass zeigt ein X.
Zwtl.: Kein Geschlechterwechsel beim Grenzübertritt
Möglich macht das ganze ein deutscher Wohnsitz sowie eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 ( EuGH
C-4/23 – Mirin ). Im entsprechenden Antrag an das Magistrat Wien
schreibt die betroffene Person zum nunmehr abweichenden
Geschlechtseintrag:
“ …das führt zu der absurden Situation, dass ich momentan zwei
verschiedene Geschlechtseinträge innerhalb der EU habe – sich mein
legales Geschlecht also wöchentlich beim Grenzübertritt ändert. ”
Dass dieser Status menschenrechtlich unzumutbar ist, hatte der
EuGH bereits festgestellt. Das Magistrat hat daher in Einklang mit EU
-Recht den Eintrag korrigiert und somit erstmalig rechtskräftig einen
nicht-binären österreichischen Pass ausgestellt.