Wien (OTS) – Die jüngste Berichterstattung des Tages-Anzeigers über
die
Installation von KI-gestützten Kamerasystemen im Universitätsspital
Zürich (USZ) hat eine wichtige Debatte über Privatsphäre und
Datenschutz in der Pflege entfacht. Als führender österreichischer
Anbieter von 3D-Sensorlösungen für den Pflegemarkt, sieht cogvis
darin einen wichtigen Diskurs für die gesamte Branche: Technologie
muss Sicherheit gewährleisten, ohne die Privatsphäre zu opfern.
Zwtl.: Fehlende Privatsphäre in den intimsten Momenten
Die von Rechtsprofessorin Ursula Sury im Tages-Anzeiger
formulierte Warnung bringt es auf den Punkt: Selbst mit Verpixelung
bedeuten Kameras in Patientenzimmern einen massiven Eingriff in die
Privatsphäre von PatientInnen, BewohnerInnen wie auch
MitarbeiterInnen. Es bleibt stets das ungute Gefühl: Irgendwo,
irgendwie wird ein Bild von mir aufgenommen. Auch wenn Anbieter
Anonymisierung versprechen – das ursprüngliche Bild existiert,
zumindest für Sekundenbruchteile im System. Und kann oftmals auch via
Einstellungen wieder rückgängig gemacht werden.
Zwtl.: cogvis: Volle Funktionalität ohne Kompromisse bei der
Privatsphäre
Der cogvis companion schützt die Privatsphäre von BewohnerInnen
und PatientInnen bestmöglich – es werden 3D Tiefendaten, keine
Kamerabilder verarbeitet. Das Verhalten von BewohnerInnen wird direkt
auf dem Sensor selbst analysiert und das System alarmiert in Echtzeit
bei voreingestellten Ereignissen. Die Rohdaten verlassen somit nie
den Sensor oder Raum. Lediglich im Ereignisfall wird eine
Visualisierung erzeugt, welche die Transparenz des KI-Systems erhöht
und Pflegekräften Informationen über Bewegungsmuster zur Verfügung
stellt. Dank dieser Visualisierungen, welche keine primären
Identifikationsmerkmale beinhalten, können Sturzhergänge
nachvollzogen, repetitive Sturzursachen identifiziert und künftige
Stürze verhindert werden.
Zwtl.: AI-Act fordert europäische Verantwortung
Der seit 1. August 2024 geltende EU AI-Act setzt einen klaren
politischen Rahmen: Systeme im Gesundheitswesen müssen dem Prinzip
der Datenminimierung folgen. Die Botschaft der Europäischen Union ist
eindeutig: Wenn es eine technologische Alternative gibt, die
denselben Zweck erfüllt, aber weniger invasiv ist, dann ist diese zu
bevorzugen – eine der Grundsätze der DSGVO. Genau hier setzt cogvis
an – mit Privacy-by-Design als Grundprinzip, nicht als nachträgliche
Anpassung durch die Verpixelung von Kamerabildern.
Dass Frankreich die Überwachung mittels Kamerabildern oder –
videos trotz vorliegender Einverständniserklärungen in
Patientenzimmern bereits untersagt hat, unterstreicht die Richtung
der europäischen Entwicklung [1] . Schweizer Spitäler und
Pflegeeinrichtungen sollten nicht abwarten, bis gesetzliche
Einschränkungen folgen, sondern proaktiv auf DSGVO-konforme
Technologien setzen.
„ Die Diskussion am USZ zeigt: Patientenschutz und Datenschutz
müssen und dürfen keine Gegensätze sein „, so Rainer Planinc, CEO von
cogvis. „ Wir appellieren an Spitäler und Pflegeeinrichtungen, bei
der Digitalisierung nicht den einfachsten, sondern den
verantwortungsvollsten Weg zu wählen. Die Technologie existiert – es
braucht nur den Willen, sie einzusetzen. “
Zwtl.: Über cogvis:
cogvis ist ein mehrfach ausgezeichnetes Technologieunternehmen
mit Sitz in Wien, das sich auf KI-basierte Pflegelösungen für den
Gesundheits- und Pflegebereich spezialisiert hat. Als Spin-Off der TU
Wien gegründet, hat sich cogvis als europaweiter First Mover im
Bereich digitaler Monitoringsysteme am europäischen Markt behauptet
und bereits mehr als 10.000 Zimmer mit dem cogvis companion
ausgestattet. Mehr Infos unter www.cogvis.ai
[1] https://www.cnil.fr/fr/videosurveillance-dans-les-chambres-
dehpad-la-cnil-publie-sa-recommandation