London, Wien (OTS) – Mit Ende April ist in England ein Gesetz in
Kraft getreten, das klar
regelt, dass Frauen wegen ihrer eigenen Abtreibung nicht mehr
strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Während das grundsätzliche
Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und Regelungen für Ärzte oder
andere Dritte bestehen bleiben, gilt dies für die betroffene Frau
selbst nicht mehr. Damit wurde ein entsprechender Straftatbestand aus
dem Jahr 1861 („Offences against the Person Act“) außer Kraft gesetzt
und die strafrechtliche Verfolgung zumindest für die betroffenen
Frauen beendet. Das neue Gesetz wurde am 29. April von König Charles
unterschrieben und ist damit in Kraft getreten. Es war seit langem
von einem parteiübergreifenden Zusammenschluss von Abgeordneten (All-
Party Parliamentary Humanist Group, APPHG) eingebracht und letztlich
durch den langwierigen Gesetzgebungsprozess gebracht worden.
Neben dem Vereinigten Königreich kennt auch Schweden die
Regelung, dass eine Frau grundsätzlich nicht wegen ihrer eigenen
Abtreibung bestraft werden darf.
Medikamentöser Abbruch ist wie ein Spontanabort
Die Entscheidung stellt einen großen Fortschritt in der
Selbstbestimmung von Frauen dar, weil sie damit einen medikamentösen
Schwangerschaftsabbruch allenfalls auch selbst durchführen können.
Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn sich Ärzte weigern, Abbrüche
durchzuführen, wie dies etwa auch in weiten Teilen Österreichs der
Fall ist. „Ein medikamentöser Abbruch ist wie ein Spontanabort und
von diesem nicht zu unterscheiden“ erklärt der Gynäkologe DDr.
Christian Fiala, „folglich sollte für beides auch die gleiche
gesetzliche Regelung gelten“. Die Abtreibungspille ist mittlerweile
ohnehin über das Internet bestellbar und in Ländern wie Indien seit
langem rezeptfrei (Unwanted kit ® ).
Österreich: Fristenregelung als Gnadenakt
Auch in Österreich stellt der Schwangerschaftsabbruch immer noch
kein Recht dar (wie z.B. in Frankreich). Das Verbot geht auf Maria
Theresia und das Jahr 1768 zurück. Die Fristenregelung ist lediglich
eine straffreie Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot, wenn die
Frau gewisse Bedingungen erfüllt. Es ist eine Art Gnadenakt der
Justiz und wird von Frauen als massive Einschränkung ihrer
Selbstbestimmung in einem der intimsten Lebensbereiche wahrgenommen.
Fiala spricht sich dafür aus, dass Österreich dem Beispiel Englands
und Schwedens folgen sollte. Bereits vor mehr als 100 Jahren hatte
die sozialdemokratische Nationalratsabgeordnete Adelheid Popp
mehrfach – jedoch erfolglos – gefordert, Schwangerschaftsabbrüche nur
dann unter Strafe zu stellen, wenn sie gegen den Willen der
betroffenen Frau erfolgen. „Dieser Forderung Popps ist nichts
hinzuzufügen und das Österreichische Parlament ist aufgefordert diese
wichtige Forderung umzusetzen und die beschämenden strafrechtlichen
Bestimmungen nach 258 Jahren endlich zu beenden.“ richtet Fiala einen
Appell an die Abgeordneten des Parlaments.
https://muvs.org/de/themen/pionierinnen/adelheid-popp-1869-1939/
50 Jahre nach der Fristenregelung: konkretes Handeln ist gefragt
Da das Parlament diesbezüglich seit über 100 Jahren säumig ist
und Frauen ihr essentielles Recht auf Selbstbestimmung verweigert,
wurden zwei Volksbegehren als außerparlamentarische Initiative
gestartet: Abtreibung-Strafgesetz-Paragraphen streichen und
Abtreibungspille rezeptfrei . Mehr auf www.bevormundung-is.org
Wenn diese von 100.000 Menschen unterschrieben werden, müssen sie
im Parlament behandelt werden.
www.gynmed.at