Wien (OTS) – Der Beirat der Ermittlungs- und Beschwerdestelle
Misshandlungsvorwürfe (EBM) hat am 29. April seinen zweiten
Jahresbericht an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) übermittelt.
Anlässlich der Vorlage zieht Meinrad Handstanger, der Vorsitzende des
Beirats, eine Bilanz nach zwei Jahren Tätigkeit.
„Die EBM wurde eingerichtet, um Misshandlungsvorwürfe gegen
Polizistinnen und Polizisten nach den Standards der Europäischen
Menschenrechtskonvention zu untersuchen. Österreich hat hier einen
Weg eingeschlagen, der über die reine Aufklärung hinausgeht“, so
Handstanger. „Ermittlungsergebnisse dienen nicht nur Gerichten oder
Disziplinarbehörden, sondern fließen auch in die Prävention ein.
Dieses Modell hat Vorzeigecharakter.“
Nach zwei Jahren sei die Stelle etabliert: „Der Zug hat Fahrt
aufgenommen. Die EBM wird gut angenommen.“ Bereits im ersten Jahr
habe es doppelt so viele Beschwerden gegeben wie ursprünglich
kalkuliert. „Und die Zahl der Eingaben bleibt mit 535 Eingaben im
Jahr 2025 so hoch. Dazu kommt noch die Untersuchung von
lebensgefährlichen Waffengebräuchen. Das zeigt: Die Stelle wird
genutzt – und sie wird akzeptiert.“ Diese Akzeptanz reiche auch in
die Polizei hinein: „Bei aller verständlichen Skepsis wird die EBM
zunehmend als objektive Instanz wahrgenommen.“
Weichen rechtzeitig stellen
Gleichzeitig mahnt der Beirat, die weitere Entwicklung aktiv
abzusichern: „Wir sind noch nicht am Ziel. Jetzt müssen rechtzeitig
die Weichen gestellt werden, um den Schwung beizubehalten.“
Konkret nennt der Vorsitzende drei zentrale Punkte, zu denen der
Beirat bereits Empfehlungen verabschiedet hat: „Erstens müssen auch
Misshandlungsvorwürfe unterhalb der strafrechtlichen Schwelle
entsprechend internationalen Standards untersucht werden.“ Zweitens
gehe es um den Wissenstransfer: „Die Erkenntnisse aus der
Ermittlungstätigkeit müssen systematisch in die Lernprozesse des
gesamten Ministeriums einfließen.“ Drittens sei die personelle
Ausstattung entscheidend: „Die Personalsituation muss mit der realen
Nachfrage Schritt halten.“
Vertrauen aufrechterhalten
Im Jahresbericht geht der Beirat auf die Bedeutung des Vertrauens
Betroffener in die Stelle ein: „Die EBM funktioniert nur, wenn
Betroffene darauf vertrauen können, dass ihre Beschwerden ordentlich
untersucht werden.“ Doch dieses Vertrauen sei fragil: „Wenn es einmal
verspielt ist, spricht sich das schnell herum. Deshalb ist es so
wichtig, die Leistungsfähigkeit der EBM voll zu sichern.“
Abschließend hält Handstanger fest: „Nach zwei Jahren sehen wir,
dass das Modell funktioniert. Jetzt geht es wie gesagt darum, den
Schwung beizubehalten.“
Weitere Informationen und der Jahresbericht des EBM-Beirats sind
abrufbar unter: Unabhängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerdestelle
Misshandlungsvorwürfe (EBM-Beirat) .