Wien (OTS) – Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG),
das heute im
Wirtschaftsausschuss behandelt wird, bleibt weit hinter seinem
Anspruch zurück, kritisiert der Dachverband Erneuerbare Energie
Österreich (EEÖ). In der jetzigen Fassung fehlen angemessene Ziele,
wirksame Verpflichtungsmechanismen und echte
Verfahrensbeschleunigung. Damit bleibt die Regierung weiterhin
wichtige Maßnahmen für eine sichere heimische Energieversorgung
schuldig.
„Je schneller mehr erneuerbare Energie aus Österreich zur
Verfügung steht, umso schneller kann sie Öl und Gas, die Verursacher
der aktuellen Krisen, ersetzen. Doch statt für mehr Tempo beim
Erneuerbaren-Ausbau zu sorgen, bleibt das EABG in zentralen Punkten
hinter den Anforderungen eines echten Beschleunigungsgesetzes zurück“
, erklärt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.
Zwtl.: Status Quo statt Beschleunigung wegen schwacher Vorgaben
Genauer kritisiert der Dachverband, dass die Ausbau-Vorgaben für
die Länder zu gering ausfallen. Festgelegte Mindestbeiträge etwa bei
Photovoltaik und Wind orientieren sich vielfach am bereits Erreichten
oder ohnehin Geplantem. Für bereits in Genehmigungsverfahren
befindliche Projekte ist das EABG mangels Verfahrensbeschleunigung
unwirksam. „Statt zusätzlichen und schnelleren Ausbau anzureizen,
schreibt das EABG so lediglich den Status quo fest“ , so Prechtl-
Grundnig.
Die drei zentralen Hebel für eine effektive Beschleunigung liegen
in ausreichenden Zielen, im Bereich der sogenannten
Beschleunigungsgebiete und den daran gekoppelten
Verfahrensbedingungen.
Die Bundesländer müssen ausreichend Flächen für den zügigen
Ausbau, sogenannte Beschleunigungsgebiete, für alle Technologien zur
Verfügung stellen. In seiner jetzigen Form ist das EABG im
Wesentlichen ein Gesetz für den Netzausbau, bringt jedoch keine
relevante Beschleunigung in Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-
Projekte.
Auch die vorgesehenen Sanktionen greifen zu kurz: Sie entfalten
keine Wirkung, weil das zugrunde liegende Zielniveau keine
zusätzlichen Anstrengungen erfordert, haben einen überschaubaren
Umfang und wirken massiv zeitverzögert. So entsteht kein echter
Impuls zur Beschleunigung.
Elemente wie das überragende öffentliche Interesse, ein One-Stop-
Shop, Fristenregelungen sowie Digitalisierungsschritte sind
grundsätzlich positiv zu bewerten. Sie setzen unionsrechtlichen
Vorgaben um und können den Ausbau unterstützen. „Als Gegenmaßnahmen
zur nächsten Gaskrise sind die vorgesehen Verbesserungen jedoch zu
wenig“, erklärt die Geschäftsführerin des EEÖ.
Zwtl.: Voraussetzungen für Beschleunigungseffekt
Aus Sicht des EEÖ sollte das EABG fünf zentrale Voraussetzungen
für einen echten Beschleunigungseffekt erfüllen und dementsprechend
angepasst werden:
1.
Langfristige Ausrichtung bis 2040. Ein Beschleunigungsgesetz
entfaltet langfristig seine Wirkung. Für aktuell in Verfahren
befindliche Projekte wirkt es noch nicht. Eine Perspektive bis 2040
ist demnach zielführend.
2.
Verbindliche und bedarfsgerechte Beiträge der Bundesländer zum
Erneuerbaren-Ausbau: Die Beiträge der Bundesländer sind die Benchmark
für die Bereitstellung von Flächen und die Ausweisung von
Beschleunigungsgebiete als wichtigste Hebel zur Beschleunigung.
3.
Zielführende Beschleunigungsgebiete als Herzstück des EABG :
Konsequente und umfassende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten
sind die zentrale Voraussetzung für materielle Beschleunigung.
4.
Aktive Wahrnehmung bundesweiter Zuständigkeiten . Der Bund sollte
dort, wo er unmittelbar zuständig ist, auch aktiv handeln – etwa bei
der Nutzung bestehender Querbauwerke für die Wasserkraft.
5.
Frühzeitige Steuerungs- und Eingriffsmechanismen , um
Zielverfehlungen von Beginn an zu verhindern.