Wien (OTS) – Ein Gesetzesentwurf der Stadt Wien sieht vor, dass die
Straßenverkehrsordnung Fahrräder künftig enger als Gefährte, die mit
Tretkraft betrieben werden, definieren soll. Auch E-Mopeds mit
niedriger Motorleistung, die aber oft mit zu hoher Geschwindigkeit
auf den Radwegen unterwegs seien, sollen künftig als klassische
Verbrenner-Mopeds gelten und damit ins Kraftfahrgesetz fallen. Diese
müssten künftig auf den Straßen mit Helm, Mopedschein, Zulassung und
Versicherung gelenkt werden. Hauptsächlich werden diese E-Mopeds von
Essenszusteller:innen und Fahrradbot:innen gefahren.
„Der Vorschlag der Stadt Wien löst allerdings nicht das
grundlegende Problem von gehetzten Arbeiter:innen ohne
Grundqualifikation auf Radwegen sowie Plattformen als Dienstgeber,
welche die bestehende Gesetzeslage mit Zeit- und Arbeitsdruck
ausreizen, ohne dafür in Verantwortung gezogen zu werden“, gibt
Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der
Gewerkschaf vida, zu bedenken. Laut Petritsch würden mit dem
Gesetzesvorschlag soziale Härtefälle und finanzielle Probleme unter
den betroffenen Bot:innen, die hauptsächlich als freie
Dienstnehmer:innen arbeiten, ausgelöst. Die E-Mopeds seien
Privateigentum, welche die Rider:innen selbst kaufen oder leasen. Die
Fahrzeuge würden dann wertlos werden, da die
Umklassifizierungskosten, Versicherung und Mopedschein ihren Wert
übersteigen, so Petritsch.
Mit dem Vorgehen gegen E-Mopeds würde man zulasten der Bot:innen
daher ein Symptom bekämpfen, nicht aber seine Ursache. Diese sieht
Petritsch in den Arbeitsverhältnissen und dem Stücklohn – die
Rider:innen werden nach Lieferungen bezahlt, nicht nach Stunden.
Petritsch sieht die prekäre Arbeitsweise als freie
Dienstnehmer:innen, als Ursache für das Fahrverhalten an. „Die
Plattformbetreiber dürfen daher hier nicht aus der Verantwortung
genommen werden, denn durch ihre Beschäftigungsmodelle, kommt es zu
derartigen Fehlverhalten auf Radwegen und im Straßenverkehr“,
kritisiert Petritsch, dass die Kurier:innen kein ordentliches
Beschäftigungsverhältnis nach Stundenlohn bekommen und gleichzeitig
den finanziellen Schaden durch eine Gesetzesänderung tragen sollen.
Die Gewerkschaft vida fordert daher:
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Plattformbetreiber haben bei so einer Gesetzesänderung die
Ausbildungs-, Versicherungs- und Fahrzeugkosten (neues Fahrzeug und
Ablöse/Entsorgung des nun nutzlosen alten Fahrzeugs) zu tragen.
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Bei Verkehrsstrafen sollten die Plattformbetreiber ebenfalls zur
Rechenschaft gezogen werden können, wie dies auch bei anderen
Unternehmen, die im Verkehrsbereich tätig sind, schon der Fall ist.
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Es braucht eine gewerbliche Grundqualifikation für das
Kleintransport- und Fahrradbot:innengewerbe („City Logistik“). Die
Ausbildungskosten sollen durch die Plattformbetreiber finanziert
werden müssen.
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Die EU-Plattformdirektive muss in Österreich endlich umgesetzt
werden, um die Plattformbetreiber endlich stärker in die Pflicht
nehmen und der Ausbeutung von freien Dienstnehmer:innen einen Riegel
vorschieben zu können.